Hallöchen…
Ja, was darf das Jugendamt mit dem ABR?
Über den Aufenthalt bestimmen. Aber was, wenn das Kind/die Kinder bei den Eltern bleibt/en?
Die Eltern stimmten dem Verbleib des ABR beim Jugendamt zu. Ein/Das Kind wird von den Eltern in ein Krankenhaus gebracht. Nun mischt sich das Jugendamt ein und meint, das Kind sei aus schlechten Verhältnissen. Die Eltern waren machtlos.
Sämtliche Tests, Medikamentengabe, Verlegungen geschahen ohne Elternzustimmung; das Krankenhaus wählte das JA aus. Die Eltern hatten nichts mehr zu sagen.
Alle Tests waren ohne Diagnose.
Das Kind wurde dann drei Monate in einer Reha therapiert. Grund: Entwicklungsverzögerungen. Diagnose: Vernachlässigung durch die Eltern.
Nach den drei Monaten wurde das Kind einfach wieder nach Hause geschickt und die Eltern bekamen das ABR zurück.
Hoffe auf Antworten