Was darf JA mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht?

Hallöchen…

Ja, was darf das Jugendamt mit dem ABR?
Über den Aufenthalt bestimmen. Aber was, wenn das Kind/die Kinder bei den Eltern bleibt/en?

Die Eltern stimmten dem Verbleib des ABR beim Jugendamt zu. Ein/Das Kind wird von den Eltern in ein Krankenhaus gebracht. Nun mischt sich das Jugendamt ein und meint, das Kind sei aus schlechten Verhältnissen. Die Eltern waren machtlos.
Sämtliche Tests, Medikamentengabe, Verlegungen geschahen ohne Elternzustimmung; das Krankenhaus wählte das JA aus. Die Eltern hatten nichts mehr zu sagen.
Alle Tests waren ohne Diagnose.

Das Kind wurde dann drei Monate in einer Reha therapiert. Grund: Entwicklungsverzögerungen. Diagnose: Vernachlässigung durch die Eltern.

Nach den drei Monaten wurde das Kind einfach wieder nach Hause geschickt und die Eltern bekamen das ABR zurück.

Hoffe auf Antworten

Hallo,

das ABR ist Teil der Personensorge(§ 1687 BGB). Das Gesetz spricht von der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes. Darunter fällt aber nicht die Einwilligung in medizinische Behandlungen, d. h. gehört m. E. in den Bereich der Gesundheitsfürsorge.

Kann es sein, dass das JA das Sorgerecht insgesamt hatte und dieses jetzt wieder den Eltern zusteht? Dann müsste m. E. geklärt werden, ob das JA gegen das Kindeswohl gehandelt hat. Der Nachweis dürfte schwierig sein.

Planen die Eltern weitere Schritte, sollten sie sich anwaltlich beraten lassen.

Gruß
Zemionow

Hallo,nein das JA hatte nur das ABR.
Hoffe auf weitere Antworten…