Was darf Jurist mit (nur)1.Examen? Rechtsberatung?

Hallo,

was darf eigentlich ein Jurist (nur mit dem 1.Staatsexamen, also kein Volljurist) in juristischen Dingen tun?

Klar, er hat keine Anwaltszulassung, darf also auch nicht gerichtlich auftreten.
Was darf er außergerichtlich?
Darf er Rechtsberatung leisten?

Danke!
Jonas

Huhu!

Darf er Rechtsberatung leisten?

Na klar darf er das, die anderen, die für Referndariat und Zulassung viel Zeit und Geld investieren, sind ja Idioten, dass die das machen.

Ich weiss, dass das „Rechtsberatungsgesetz“ im Uni-Studium keine Rolle spielt, gehört haben sollte man davon aber doch einmal.

Hallo!

Klar, er hat keine Anwaltszulassung, darf also auch nicht
gerichtlich auftreten.

Ich habe auch keine Anwaltszulassung und trete gerichtlich auf. Nun ja, das ist auch eine Ausnahme, weil § 157 Abs.1 und 2 ZPO gildet für mich nicht.
Aber eigentlich verbietet § 157 ZPO, geschäftmäßig als Parteivertreter aufzutreten, richtig. Wollte nur mal anmerken, dass es da Ausnahmen gibt.

Darf er Rechtsberatung leisten?

Nein.

Gruß,

Florian.

Bspe.
Hallo,

danke für eure Antworten. Aber … ihr widersprecht euch ja im Punkt „Rechtsberatung“.

Mal ein paar Bspe.:
Bsp 1.: Jurist mit 1.Ex. bietet als Selbstständiger außergerichtliche Beratung in rechtlichen Fragen an oder
Bsp 2: Jurist mit 1.Examen betreibt eine Mediation und berät seine beiden Kunden auch in rechtlichen Fragen.
Bsp 3: Jurist mit 1.Examen bietet geschäftlich (mit Verdienst) am Telefon Rechtsauskünfte an.

Danke!
Jonas

Vergiss mal die Staatsexamina. Auch mit einem zweiten Staatsexamen darf man nicht einfach Rechtsberatung betreiben. Man darf dies nur mit behördlicher Erlaubnis - und die haben (fast) ausschließlich Rechtsanwälte.

Levay

nee, ist schon so gemeint…
… z.B. als Tätigkeit in der Wartezeit auf das Referendariat…

Merci

Hallo

ich hoffe, es handelt sich hierbei nicht um den Autor persönlich.

Jemanden, der in schon in eigenen Angelegenheiten auf ein Forum zugreift, möchte ich ehrlich gesagt meine rechtlichen Probleme auch gar nicht anvertrauen.

akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wieso das denn? Niemand kann alles können. Wenn ich morgen Rechtsanwalt würde und übermorgen einen komplizierten Erbfall ins Haus stehen hätte, würde ich mir einen spezialisierten Rechtsanwalt nehmen.

Levay

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