Hallo,
was darf eigentlich ein Jurist (nur mit dem 1.Staatsexamen, also kein Volljurist) in juristischen Dingen tun?
Klar, er hat keine Anwaltszulassung, darf also auch nicht gerichtlich auftreten.
Was darf er außergerichtlich?
Darf er Rechtsberatung leisten?
Danke!
Jonas