Was darf man als 'Arbeitsunfähiger'?

Hallo
Wenn man zum Arzt geht, weil man z.B. wegen der starken körperlichen Beanspruchung starke Rückenschmerzen hat und sich deswegen nicht mehr bücken konnte, und wird dann „Arbeitsunfähig“ geschrieben.

Was darf man dann tun? Mir wurde mal gesagt, man dürfen als „Krank geschriebener“ lediglich zum Arzt und zum Lebensmitteleinkauf. Alle andere „Aktivitäten“ könnten unangenehme Folgen beim Arbeitgeber haben, wenn dieser das herausbekommt.

Meiner Meinung nach hat das aber etwas mit der Krankheit selbst zu tun. Wenn man z.B. eine Erkältung hat und der Arzt sagt „Bleiben Sie im Bett“ ist das was anderes, als wenn der Arzt sagt „Bewegen sie sich ruhig, heben Sie aber nichts schweres“. In wie weit man sich dann bewegt ist ja auslegesache…

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

da denkst Du völlig richtig, es ist die Frage weshalb man krank geschrieben wurde:

Wer wegen Krankheit arbeitsunfähig geschrieben ist, darf alles machen, was seine Genesung nicht gefährdet oder verzögert.

Daraus ergibt sich z.B.: mit Rückenbeschwerden kannst Du beruhigt ins Schwimmbad gehen, aber nicht ins Kino, da schwimmen hilfreich ist, langes Sitzen wie im Kino aber nicht.

Gruß

Cha’kwaina

Hallo,

damit hatte ich mich neulich auch einmal beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass man so ziemlich alles machen darf, was den Zustand des kranken werder verschlechtert noch verlängert.

Bei Rückenschmerzen oder Erkältung eine Runde spazieren gehen, kann ja wohl eigentlich nicht schaden, nächtliche Diskobesuche z.B. tragen aber weder bei Erkältung noch Rückenschmerzen zur Genesung bei.

Es ist also ein Frage was man machen will, man darf aber auf jeden Fall nicht nur das Haus verlassen wenn man zum Arzt oder einkaufen muß.
Oder wieso sollte man mit einem gebrochenen Fuß nicht einen Kaffee mit der Freundin trinken dürfen?

LG zuckerle

Hallo
Wenn man zum Arzt geht, weil man z.B. wegen der starken
körperlichen Beanspruchung starke Rückenschmerzen hat und sich
deswegen nicht mehr bücken konnte, und wird dann
„Arbeitsunfähig“ geschrieben.

Was darf man dann tun? Mir wurde mal gesagt, man dürfen als
„Krank geschriebener“ lediglich zum Arzt und zum
Lebensmitteleinkauf. Alle andere „Aktivitäten“ könnten
unangenehme Folgen beim Arbeitgeber haben, wenn dieser das
herausbekommt.

Meiner Meinung nach hat das aber etwas mit der Krankheit
selbst zu tun. Wenn man z.B. eine Erkältung hat und der Arzt
sagt „Bleiben Sie im Bett“ ist das was anderes, als wenn der
Arzt sagt „Bewegen sie sich ruhig, heben Sie aber nichts
schweres“. In wie weit man sich dann bewegt ist ja
auslegesache…

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Man darf alles das tun, was die Gesundheit fördert.
z.B.: den Anweisungen des Arztes folgen (schwimmen, bewegen)

nicht erlaubt sind Besuche von Disco, Sportveranstaltung, Feste, Kino,
Eine Reise antreten usw.

Ugh.

Man darf alles das tun, was die Gesundheit fördert.
z.B.: den Anweisungen des Arztes folgen (schwimmen, bewegen)

Richtig.

nicht erlaubt sind Besuche von Disco, Sportveranstaltung,
Feste, Kino, Eine Reise antreten usw.

Stuss , jedenfalls als Pauschalaussage.

Für alle diese Punkte fällt mir auf Anhieb eine Situation ein, in der es „erlaubt“ wäre, genau das zu tun. Wenn ich z.B. als Bürokraft wegen Gipsarm arbeitsunfähig bin, darf ich sowohl in die Disco als auch ins Stadion, auf Feiern, ins Kino als auch verreisen - denn keine dieser Aktivitäten steht der Genesung im Wege. Fallschirmspringen und Schlagzeugspielen wäre in diesem Falle etwas anderes - verschärft, wenn man es gleichzeitig tut.

Der Arzt schreibt mit dem gelben Schein nicht krank oder bettlägerig, sondern arbeitsunfähig. Die oben genannte Bürokraft wäre mit einem Gips am Bein z.B. nicht unbedingt arbeitsunfähig - unter bestimmten Voraussetzungen - ein Postbote aber schon. Deswegen kann man hier auch nichts pauschalisieren; nur eine Aussage gilt sicherlich: „Was der Arzt verbietet, ist tatsächlich verboten“ - Windsurfen mit Bronchitis, wenn Bettruhe verordnet wurde, zum Bleistift.

Aga,
CBB

4 „Gefällt mir“

Hallo,

der Begriff der Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die
von einem Arbeitnehmer ausgeübte (Haupt)Tätigkeit…

Der behandelnde Arzt enstscheidet darüber,ob die Krankheit diese Ausübung soweit beeeinträchtigt, das die Tätigkeit nicht mehr ohne Gefährdung von anderen ausgeübt werden kann.
So können zum B. Medikamente gegen eine Blasenentzündung Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen haben und eine Arbeitsunfähigkeit für eine Tätigkeit bedeuten,bei der man Maschinen bedienen muss,wo es auf schnelle Reaktionen im Fehlerfall ankommt…