Was darf man bei einer Wohnugnsbesichtigung

ein Haus wird verkauft. Jetzt geht der Markler ziemlich auf die Nerven. d.h. es ist angekündigt, dass 1 Interessent kommt. Während der Besichtigung heißt es dann auf einmal es kommt gleich der nächste (unangekündigt). An einem anderen Tag steht plötzlich ein Heizungsbauer vor der Tür. Da niemand was davon wusste wurde er wieder weggeschickt. Dann kam die Vertretung vom markler und sagte es ist ja egal wer da kommt. Plötzlich steht ein Interessent wieder dabei. Der Typ vom Markler war eh nicht interessiert und meinte dann, das sollte doch mit dem Eigentümer geklärt werden.

Soweit ich informiert bin mussder Besuch vorher angekündigt werden (und zwar auch wer mit welcher Absicht kommt). Was mich interessiert ist auch ob man einem Kaufinteressenten alles zeigen muss, oder ob man beispielsweise das Schlafzimmer nicht zeigen muss (Intimsspähre) oder ähnliches… Gibts da gesetzliche Regelungen? Wo kann man sowas nachlesen???

Vielen Dank schonmal!
Beste Grüße

Hallo,
so wie sich dein Posting anhört bist du Mieter der Wohnung, die verkauft werden soll.
Dann wäre deine ANfrage besser im Brett Mietrecht aufgehoben.
Wenn du auch die rechtlichen Aspekte betrachtet wissen willst, musst du dich auch an FAQ 1129 halten…

Vielen Dank schonmal!
Beste Grüße

Peter

Nu isses DP owt
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