Hallo, und Achtung, etwas länger:
In einem deutschen Pass findet man auf der letzten Seite den Hinweis, daß der Eigentümer dieses Passes die Bundesrepublik Deutschland sei (und bleibt). Damit ist die Situation völlig klar.
Bei Freunden hat sich aber kürzlich eine Diskussion um die Fragestellung ergeben: was ist mit anderen Dokumenten, die zwar ebenfalls von offizieller Stelle ausgestellt wurden, die aber offenbar NICHT Eigentum der Bundesrepublik geblieben sind, nämlich einen selbst gehören.
Ich habe dazu folgendes Beispiel aus meiner Vergangenheit angeführt: ich bin mal mit elektronischen ( englischen) Geräten aus England nach Deutschland zurückgekehrt, die hier in Deutschland getestet werden sollten. Solche Geräte werden normalerweise von einem so genannten Carnet ATA begleitet, das den Zustand darstellt, daß diese Geräte zollmäßig immer noch zu England gehören, dorthin nach maximal 12 Monaten zurückgeliefert werden müssen.
Bei der Ausreise aus England hat mich der englische Zolloffizier darauf hingewiesen, daß ich mit diesem Carnet sicherlich Schwierigkeiten beim Deutschen Zoll erhalten würde, denn der Text auf den Blättern lautet auf „ein Gerät zum …“, während ich doch hier drei Pakete aufzuweisen hätte.
Der deutsche Zoll würde sich sicherlich daran aufhalten, daß er eine Bemerkung wie „bestehend aus drei Paketen“ sehen wolle.
Auf meine verzweifelte Frage an den Zolloffizier, was ich denn nun tun solle, ob ich diese 100 km zur Lieferfirma zurückfahren müsse meinte er nein, ich solle das einfach dementsprechend ergänzen.
Auf meine erstaunte Frage, ich kann doch nicht in einem solchen offiziellen Dokument herumschreiben, meinte er „aber das ist doch IHR Dokument !!!“ Das ist mir nie mehr aus dem Kopf gegangen: MEIN Dokument! Und so hab ich das dann auch gemacht, ich habe ihn um einen Kugelschreiber gebeten, den Text entsprechend ergänzt und alles war in Ordnung. Niemand hat sich daran gestört.
Die Diskussion hatte sich jetzt entzündet um die Fliegerlizenz eines Freundes, und die Frage was er also mit diesen Dokument alles tun darf (ausgestellt von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrtbundesamt). Darf man z.B. an einer Pilotenlizenz einen (natürlich nicht verfälschenden) Zusatzeintrag machen? Wo sind da Grenzen gesetzt?
Danke für Hinweise Antal