Was darf man mit einem offiziellen Dokument tun?

Hallo, und Achtung, etwas länger:

In einem deutschen Pass findet man auf der letzten Seite den Hinweis, daß der Eigentümer dieses Passes die Bundesrepublik Deutschland sei (und bleibt). Damit ist die Situation völlig klar.

Bei Freunden hat sich aber kürzlich eine Diskussion um die Fragestellung ergeben: was ist mit anderen Dokumenten, die zwar ebenfalls von offizieller Stelle ausgestellt wurden, die aber offenbar NICHT Eigentum der Bundesrepublik geblieben sind, nämlich einen selbst gehören.

Ich habe dazu folgendes Beispiel aus meiner Vergangenheit angeführt: ich bin mal mit elektronischen ( englischen) Geräten aus England nach Deutschland zurückgekehrt, die hier in Deutschland getestet werden sollten. Solche Geräte werden normalerweise von einem so genannten Carnet ATA begleitet, das den Zustand darstellt, daß diese Geräte zollmäßig immer noch zu England gehören, dorthin nach maximal 12 Monaten zurückgeliefert werden müssen.

Bei der Ausreise aus England hat mich der englische Zolloffizier darauf hingewiesen, daß ich mit diesem Carnet sicherlich Schwierigkeiten beim Deutschen Zoll erhalten würde, denn der Text auf den Blättern lautet auf „ein Gerät zum …“, während ich doch hier drei Pakete aufzuweisen hätte.

Der deutsche Zoll würde sich sicherlich daran aufhalten, daß er eine Bemerkung wie „bestehend aus drei Paketen“ sehen wolle.

Auf meine verzweifelte Frage an den Zolloffizier, was ich denn nun tun solle, ob ich diese 100 km zur Lieferfirma zurückfahren müsse meinte er nein, ich solle das einfach dementsprechend ergänzen.

Auf meine erstaunte Frage, ich kann doch nicht in einem solchen offiziellen Dokument herumschreiben, meinte er „aber das ist doch IHR Dokument !!!“ Das ist mir nie mehr aus dem Kopf gegangen: MEIN Dokument! Und so hab ich das dann auch gemacht, ich habe ihn um einen Kugelschreiber gebeten, den Text entsprechend ergänzt und alles war in Ordnung. Niemand hat sich daran gestört.

Die Diskussion hatte sich jetzt entzündet um die Fliegerlizenz eines Freundes, und die Frage was er also mit diesen Dokument alles tun darf (ausgestellt von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrtbundesamt). Darf man z.B. an einer Pilotenlizenz einen (natürlich nicht verfälschenden) Zusatzeintrag machen? Wo sind da Grenzen gesetzt?

Danke für Hinweise Antal

Hallo Antal,

Darf man z.B. an einer Pilotenlizenz einen (natürlich nicht verfälschenden) Zusatzeintrag machen? Wo sind da Grenzen gesetzt.

Man kann natürlich damit machen was man will.
Ob die Dokumente dann aber noch ihre Gültigkeit behalten und die darin vorgenommenen Einträge anerkannt werden sei dahingestellt.

mfg Bollfried

Ausweisdokumente selber zahlen - kein Eigentum
Hallo,

In einem deutschen Pass findet man auf der letzten Seite den
Hinweis, daß der Eigentümer dieses Passes die Bundesrepublik
Deutschland sei (und bleibt). Damit ist die Situation völlig
klar.

Ist mir noch nie aufgefallen und führt mich zu der Frage, warum ich für das Eigentum der BRD zahlen muß??
Ich bin immer davon ausgegangen, dass das, was ich bezahle (in diesem Falle sogar unfreiwillig, denn schließlich bestehe nicht ich auf der Existens eines Personaldokuments) anschließend meins ist.

Frage mich eh schon lange, warum Menschen für Personalausweise zahlen müssen, wenn es doch der Staat ist, der diese Dokumente will (und zudem noch den Preis diktiert).
In der freien Marktwirtschaft wäre das undenkbar - d.H. ich als Händlerin fände es schon schön, wenn ich meinen Kunden sagen könnte, was sie für welchen Preis zu kaufen haben - Paradiesisch; aber leider unmöglich.
M.E. sollten Personalausweise zumindest zu den Ablauffristen kostenlos ausgestellt werden. Für Verlorene zahlen ist ja O.K., aber für den Pflichtteil sollte der Staat selbst aufkommen.
Und die Wartezeiten auf den Ämtern sollten Abrbeitgeberfreundlich sein - sprich kürzer.

Gruß, Hovke

Meine liebe Hovke,
was trägt Deine Antwort zu meiner Frage bei?

Gruß Antal

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Hallo,

sorry, garnichts.
Ich Entschuldige ich mich hiermit für den unangebrachten Einwurf.
Ist mir halt dazu grad eingefallen.
Aber Du hast völlig recht, eine Atnwort sollte eine Antwort sein.

Gruß, Hovke