Hallo, wir diskutieren folgenden Fall: 1.) Darf ein Minderjähriger (unter 18) von seinem über Jahre angesparten Taschengeld kaufen was er will (Ausnahme Waffen usw.)?
2.) Wäre der Kauf z.B. eines Fahrrads rechtswirksam, wenn ein z.B. 14-jähiger von seinem angesparten Taschengeld ein Fahrrad kauft, obwohl seine Eltern nicht zustimmen?
Es geht um klare, verständliche Aussagen zum Taschengeldparagrafen.
Vielen Dank!
Hallo, wir diskutieren folgenden Fall: 1.) Darf ein
Minderjähriger (unter 18) von seinem über Jahre angesparten
Taschengeld kaufen was er will (Ausnahme Waffen usw.)?
Nein. Das können die Eltern bestimmen. (§ 110 BGB ist auch nur ein Sonderfall der Einwilligung.)
2.) Wäre der Kauf z.B. eines Fahrrads rechtswirksam, wenn ein
z.B. 14-jähiger von seinem angesparten Taschengeld ein Fahrrad
kauft, obwohl seine Eltern nicht zustimmen?
Nein.
Levay