Mal eine Frage aus reiner Neugierde:
Was darf man eigentlich unbeaufsichtigt angeschaltet lassen, ohne dass man sich im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit anrechnen lassen muss?
Hintergrund: Neulich hieß es im TV, dass man bspw. für eine ausgelaufene Waschmaschine alleine haftet, wenn man sie unbeaufsichtigt zurückgelassen hat (Wasserschaden) und die Haftpflicht oder Hausrat-VS dann nicht zahlen.
Stimmt das?
Wie ist das mit den unzähligen Steckernetzteilen und Billigelektrogeräten im Haushalt? Muss man sich da eine Mitschuld anrechnen lassen, wenn die Butze abbrennt?
Gespannt
Birk