Was darf man unbeaufsichtigt angeschaltet lassen?

Mal eine Frage aus reiner Neugierde:

Was darf man eigentlich unbeaufsichtigt angeschaltet lassen, ohne dass man sich im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit anrechnen lassen muss?

Hintergrund: Neulich hieß es im TV, dass man bspw. für eine ausgelaufene Waschmaschine alleine haftet, wenn man sie unbeaufsichtigt zurückgelassen hat (Wasserschaden) und die Haftpflicht oder Hausrat-VS dann nicht zahlen.

Stimmt das?

Wie ist das mit den unzähligen Steckernetzteilen und Billigelektrogeräten im Haushalt? Muss man sich da eine Mitschuld anrechnen lassen, wenn die Butze abbrennt?

Gespannt
Birk

Hallo,

Was darf man eigentlich unbeaufsichtigt angeschaltet lassen,
ohne dass man sich im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit
anrechnen lassen muss?

Alles was z.B. mit Medien (Strom, Wasser, Gas) funktioniert und abgeschaltet seiner Aufgabe nicht mehr nachkommen kann (Fax, W-Lan, Aquarium, Gasthermen ect.).
Aber auch wenn standby an den Geräten vorgesehen ist, ist es nicht fahrlässig.

Hintergrund: Neulich hieß es im TV, dass man bspw. für eine
ausgelaufene Waschmaschine alleine haftet, wenn man sie
unbeaufsichtigt zurückgelassen hat (Wasserschaden) und die
Haftpflicht oder Hausrat-VS dann nicht zahlen.
Stimmt das?

Ja! Hier wird das Gerät zeitweis benutzt und eine ständige Versorgung mit Wasser ist nicht notwendig.

VG René

Alles was z.B. mit Medien (Strom, Wasser, Gas) funktioniert
und abgeschaltet seiner Aufgabe nicht mehr nachkommen kann
(Fax, W-Lan, Aquarium, Gasthermen ect.).
Aber auch wenn standby an den Geräten vorgesehen ist, ist es
nicht fahrlässig.

Was ist denn mit den vielen Steckernetzteilen, an denen man von Zeit zu Zeit mal ein Handy lädt o.ä.?

Auf richtige Deckung achten !
Hallo Birk,

du hast schon richtig gefragt: es geht hier um grobe Fahrlässigkeit. Diese setzt eine besondere Leichtfertigkeit voraus. Siehe auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Grobe_Fahrl%C3%A4ssigkeit

Es gibt einige bekannte Fälle wie z.B. brennende Kerzen und laufende Waschmaschinen in Abwesenheit.

Die private Haftpflichtversicherung leistet auch bei grober Fahrlässigkeit. Ein durch den Mieter verursachter Gebäudeschaden wäre also gedeckt, Höchstsummen im Vertrag bitte beachten. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Es gibt jedoch auch Angebote, bei denen auf diesem Ausschluss verzichtet wird.

Eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände ist der vergessene Topf auf dem Herd mit daraus resultierendem Fettbrand. Insofern sollte man auf die entsprechenden Eigenschaften seiner Verträge achten.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

Was ist denn mit den vielen Steckernetzteilen, an denen man
von Zeit zu Zeit mal ein Handy lädt o.ä.?

Steckerleisten zählen nicht zu den abschaltungswürdigen (man ist dass ein langes Wort:smile:) Teilen. Ein ordnungsgemäßer Zustand vorrausgesetzt!:wink:
Und die Akkunetzteile gelten auch nicht als gefährlich, allerdings ist der Aufladeebetieb ggf. zu kontrollieren, da es Netzteile gibt die eine unheimliche Wärme entwickeln (alles aber Fallabhängig!!)

Auch gilt eine ausgelaufenen Waschmaschine nicht immer als grob fahrlässig, nur weil man nicht da war beim Auslaufen und deren Betieb!:wink:

Also, alles ist Situationsbedingt und nicht generell festlegbar!
Ne grobe Richtung habe ich Dir aber gegeben!

VG René

OK, besten Dank.

Ich hatte gedacht, dass es vielleicht eine „schwarze Liste“ oder so gäbe, was alles ausgeschlatet sein müsse. :smile: