Was darf man verkaufen?

Hallo zusammen,

eventuell gehört meine Frage ins Rechtsbrett, ich war nicht ganz sicher.

Also: Angenommen eine Hobby-Künstlerin (Acrylmalerei) malt nicht nur eigene Motive, sondern malt auch hin und wieder Motive anderer Künstler nach, die sie in Büchern, Internet, Ausstellungen etc. findet. Dürfte sie diese dann verkaufen?

Meiner Meinung nach nicht wegen Copyright etc., oder?

Vielen Dank!

anna

Copyright gibts nur in den USA, wir sind hier ein Deutschland, da gilt das Urheberrecht, und das ist nicht nur eine andere Bezeichnung, sondern auch ein ziemlich anderer Inhalt. :smile:

Zur konkreten Frage:
Die Verwertungsrechte liegen beim Urheber, ohne dessen Zustimmung darf man seine Werke nicht bearbeiten oder in Umlauf bringen. Erst mal also: Nein, das darf nicht so einfach Micky Maus (als Beispiel) malen und verkaufen. Man darf es erst dann, wenn die „Schöpfungshöhe“ des neuen Werkes entsprechend hoch ist, so dass es als neues, eigenständiges Werk zu betrachten ist. Ein Künstler dürfte also -wahrscheinlich, wieder je nach Schöpfungshöhe- beispielsweise Micky Maus und Picassos Guernica kombinieren und damit ein aktuelles „Antikriegbild“ malen, solange es eben keine reine „Kopie“ ist. Ab wann ein Werk ein neues, eigenständiges Werk ist hätte im Extremfall jeweils ein Gericht zu entscheiden…

Also: Angenommen eine Hobby-Künstlerin (Acrylmalerei) malt
nicht nur eigene Motive, sondern malt auch hin und wieder
Motive anderer Künstler nach, die sie in Büchern, Internet,
Ausstellungen etc. findet. Dürfte sie diese dann verkaufen?

Wenn diese Künstler hinreichend lange tot sind (70 Jahre in D), ist das kein Problem.

Gruß