Was darf man verkaufen ?

Wenn ich als onlineshop auf dem Gewerbeschein
Handel mit Elektroartikeln
angebe, darf ich dann nur elektronische Ware anbieten oder auch beispielsweise Bücher?

Wenn ich als onlineshop auf dem Gewerbeschein
Handel mit Elektroartikeln
angebe, darf ich dann nur elektronische Ware anbieten oder
auch beispielsweise Bücher?

hi,
also bei mir ist das ähnlich. da ich auch so ein gewerbe habe musst ich früher oder später die gewerbeanmeldung um den ZusatZ „und Zubehör“ erweitern. ansonsten darfst du wirklich nur elektroartikel verkaufen. aber bücher die sich mit dem thema befassen würden dann in den bereich Zubehör fallen.

mfg
highspeed24

Wenn ich als onlineshop auf dem Gewerbeschein
Handel mit Elektroartikeln
angebe, darf ich dann nur elektronische Ware anbieten oder
auch beispielsweise Bücher?

Bei Büchern unbedingt darauf achten, daß die Preisbindung eingehalten wird. Sonst gibt es keine Belieferung durch den Großhandel!

Bei Büchern unbedingt darauf achten, daß die Preisbindung
eingehalten wird. Sonst gibt es keine Belieferung durch den
Großhandel!

In den allermeisten Fällen ist auch die Angabe der eigenen Verkehrsnummer zwingend erforderlich und die wird nicht unbedingt an jeden Elektrohändler ausgegeben.

viele Grüße,

Ralf

HI

also bei mir ist das ähnlich. da ich auch so ein gewerbe habe
musst ich früher oder später die gewerbeanmeldung um den
ZusatZ „und Zubehör“ erweitern. ansonsten darfst du wirklich
nur elektroartikel verkaufen. aber bücher die sich mit dem
thema befassen würden dann in den bereich Zubehör fallen.

Gleich mal eine Nachfrage. Wieviel kostet es ungefähr Eintragungen im Gewerbeschein zu ändern?

Grüße
Novalee