Was darf mein mitbewohner

ich überlege bald einen mitbewohner zu haben.Ich bleibe alleiniger hauptmieter im vertrag.
Ein zimmer würde ich dafür frei machen und er würde eine feste summe zahlen im monat in der auch alles inbegriffen ist wie inet, strom usw…
Er besitzt nur eine matratze und 2 koffer. Alles andere in der wohnung gehört mir, von besteck bis waschmaschine, stühle usw.
Er ist ein nachtmensch (gastro) und geht sehr sehr viel feiern. Wie viel muss ich da tolerieren bezüglich, freunde oder lover die dann hier übernachten, oder afterpartys mit paar seinen leuten usw…Darf er alles als mitbewohner??

Hallo!
Als erstes eine Frage, die du dir selbst beantworten solltest: Warum suchst du dir so einen Nachtmenschen, wenn du das eigentlich nicht willst?

Normalerweise klärt man bestimmt Sachen vorher ab und schaut dann, ob er/sie einverstanden damit ist. So weiß auch der neue Mitbewohner was auf ihn zukommt und man passt besser zueinander. Beim Zusammenwohnen geht es wirklich nicht darum, was er darf und was nicht, sondern ob man passt. Auch bei einer Zweck-WG!

Ansonsten muss auch er sich an die Ruheordnung des Hauses halten (auch wenn wir alle mal gerne ne Party machen). Wenn ihr empfindliche Nachbarn habt, dann trifft die Abmahung aber dich, soviel ich weiß (P.S.:Bis es soweit kommt muss viel passieren). Auch gilt: Untermietverträge müssen von dem Vermieter erlaubt werden, wenn nix anderes im Hauptmietvertrag steht.

Ich würde einen Untetmietvertrag machen mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist (falls er einfach total egoistisch ist), in dem auch steht, dass das Zimmer möbliert vermietet wird.

Alles klar? :smile:
Gruß

Mach doch

Hallo Hobbit!

Rechtilich kenne ich mich da nicht aus. Auf jeden Fall solltest Du einen Untermietvertrag mit deinem neuen Mitbewohner machen und auch den Vermieter bescheid geben.

Die Frage ist, ob Du dir das wirklich antun willst. Recht vielversprechend nach ausgeglichenem Wohnverhältnis klingt das nicht (Nachtmensch und so). Wenn der neue Mitmieter erstmal in der Wohnung ist, ist es sicherlich nicht einfach ihn wieder loszubekommen. Die Rahmenbedingungen (um wieviel Uhr z.B. „Nachtruhe“ ist) solltet ihr auch schriftlich festlegen. Wenn die Bedenken im Vorhinein schon so groß sind, solltest Du aber lieber auf dein Bauchgefühl hören und dem Anwärter eine Absage erteilen.

Beste Grüße, XXX