Was darf meine 'noch' Ehefrau auf Facebook posten?

Guten Tag zusammen,

ich hoffe hier bin ich richtig und darf meine Frage los werden, die mich seit gestern ziemlich quält.
Meine Ehefrau und ich befinden uns im Trennungsjahr und die Scheidung wird noch dieses Jahr über die Bühne gehen. Wir habe einen Sohn im Alter von fast 3 Jahren und ich sehe Ihn regelmäßig, bisher lief es auch recht ‚harmonisch‘. Gestern hatten wir jedoch einen kleinen Disput, der ein wenig ausgeartet ist, da ich diesmal nicht nachgeben wollte. Am Abend rief mich ein Freund an, der gleichzeitg auch Ihr Arbeitskollege ist und fragte was vorgefallen ist. Ich war sofort stutzig und fragte, woher er es weiß und er sagte mir, das Sie auf Facebook ihrem Frust freien Lauf lässt. Kurz darauf hat er mir per E-Mail Screenshots geschickt und ich traute meinen Augen nicht. Erst schrieb Sie in Ihren Status, dass Sie das alles nicht verstehn könne und auf die neugierigen Nachfragen Ihrer virtuellen Freunde gab Sie Inhalt sowie meinen Namen bekannt, was mich doch ziemlich verärgert hat. Ich habe Sie noch nicht darauf angesprochen, also zu meiner eigentlichen Frage: Darf meine Frau während der laufenden Scheidung solche Streitigkeiten öffentlich diskutieren und dabei meinen Namen erwähnen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe und wünsche allen ein schönes, stressfreies Wochenende

LG

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, musst du dich glaube ich eher an einen anwalt wenden. vielleicht hat das ja was mit persönlichkeitsrecht oder so zu tun… immerhin redet sie in der „öffentlichkeit“ schlecht über dich, mit namensangabe…

Hallo,

das ist ja mal ein heikles Thema.
Ich bin nur Schülerin und habe nicht wirklich Ahnung von den Gesetzten.
Wie ja den meisten bekannt ist, ist es verboten, Bilder hochzuladen, auf denen Personen sind, die nicht damit einverstanden sind, dass das Bild im Netz ist.
Wie das bei Statuseinträgen oder Ähnlichem ist, weiß ich nicht. Ich erinnere mich mal gehört zu haben, dass es verboten ist, falsche Tatsachen im Netz zu verbreiten. Aber ich weiß weder, ob das stimmt, noch ob das in diesem Falle zutrifft.

Ich hoffe, dass es sich zum Guten wenden wird.
Liebe Grüße, Anne (:

Ich Habe soeben im Grundrecht nachgelesen.

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Meiner Meinung nach würde Absatz 2 hier zutreffend sein, denn es ist mehr oder weniger die Verletzung der persönlichen Ehre.
Ich bin jedoch keine Anwältin.
Vielleicht einmach mal juristische Hilfe zurate ziehen!

Hallo zusammen,

ich danke Euch allen für die raschen Antworten.
Selbstverständlich habe ich eine Ausführliche E-Mail inkl. der Screenshots an meine Anwältin geschickt. Da ich hier jedoch nicht mit einer Antwort für Montag rechnen kann und mir das ganze Thema wirklich den schlaf geraubt hat, wollte ich mir hier schonmal einen Rat einholen.
Deshalb vielen Dank, belastet mich einfach ein wenig…

Liebe Grüße

1 „Gefällt mir“

Schön, dass wir einigermaßen helfen konnten!
Kann ich verstehen, so etwas lässt einen nicht kalt.

Trotzdem schönes Wochenende!

1 „Gefällt mir“

Hallo,
sicherlich darf deine Frau auf Facebook Streitigkeiten welcher Art und Form öffentlich diskutieren. Allerdings darf Sie nach meinem Wissen, deinen Namen,Adresse etc. nicht öffentlich nennen. Denn das ist aus meiner Sicht eine Defamierung deiner Person. Somit würde Sie dein Persönlichkeitsrecht verletzen. Damit bist du dann in der Position eine Unterlassungsklage gegen Sie anzustreben z.B. wegen übler Nachrede. Am Besten forderst du Sie schriftlich auf, dass sofort zu unterlassen und teilst ihr mit, sollte Sie es nicht tun, dass Sie dann eine Anzeige von dir erhält. Ich hoffe, dass ich dir mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Ich wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit und wünsche dir ein schönes Wochenende !
Liebe Grüße, Speedy

Spontan würde ich sagen: Ja. Solange es nicht üble Nachrede ist. Dann wäre es ein Straftatbestand und du solltest mit deinen Scheidungsanwalt sprechen.

hallo,
normalerweise nicht,sprich sie doch einfach an und bitte sie,das zu unterlassen

lisa

da hilft nur beim Anwalt einen Unterlassungsantrag zu stellen und mit Geldbußen zu drohen,damit Ihr Namen wenigstens aus dem Spiel bleibt.

Viel Glück

Das ist nun ein Thema, was weniger in die Scheidung als in das Thema Weitergabe von vertraulichen Informationen rausläuft.
weise sie bitte klar darauf hin, dass dies nicht öffentlich sein darf. Dass sie es weitererzählt kann man nur mit Zeugen beweisen, aber in FB…

im schlimmsten Fall muss die Keule „Unterlassung“ geschwungen werden. was auch leicht nachweisbar ist.
Das alles führt dann leider wieder nur zu weiterer Eskalation. Ein freundlicher Anruf und eine klare Bitte könnten hilfreich sein.

Alternativ könnten auch ein gemeinsamer Freund sie darauf hinweisen, dass das nicht in Ordnung ist und sie sich strafbar machen könnte. Nett formuliert wirkt das besser als wenn der Expartner „droht“.

Kann es sein, dass Deine noch Ehefrau sehr hilflos ist?

Gruß
und alles Gute

EJWW

Halllo liebe Community,

vielen Dank für die rege Beteiligung hier, Ihr habt mir schon sehr weiter geholfen.
Ich habe meine Frau gestern bei der übergabe meines Sohnes freundlich darauf angesprochen, Sie hat zuerst alles angestritten, bis ich Ihr die Screenshots gezeigt habe. Anschließend hat Sie ziemlich verärgert die Wohnung verlassen, ich weiß aber auch warum… Sie fühlte sich ‚ertappt‘ und hatte keine Argumente, um das Thema ruhig und sachlich auszudiskutieren. Das war in der Vergangenheit häufiger ein Problem und Herr Molitor hat es sehr gut erkannt: Sie ist ein wenig hilflos, was wohl auch mit dem Alter zusammenhängen kann/könnte. Ich bin immerhin 32 und somit gut 10 Jahre älter als Sie. Jedenfalls hat Sie mir am Abend noch geschrieben, das Sie das so nicht wollte und das Posting wollte Sie Zeitnah entfernen. Obwohl ich das Wort Anwalt noch nicht erwähnt hatte, sondern nur mal kurz das Wort Unterlassungsklage, bat Sie mich im gleichen Atemzug, das ganze nicht mit meiner Anwältin zu besprechen.
Also ich habe seit gestern meinen ‚inneren Frieden‘ wieder, da mir mein Sohn sehr wichtig ist, hatte ich auch keine große Lust auf weitere Unannehmlichkeiten.

Ich hoffe Sie hält sich an das, was Sie geschrieben hat Euch allen hier danke ich nochmals recht herzlich, Ihr habt mir hier wirklich geholfen!

LG Martin

Hallo Martin,
Ihre Nochgattin darf sich nicht öffentlich im Internet oder in anderen Medien per Wort oder Bild über ihrer beider Beziehung auslassen und Ihren Namen nennen. Das ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Sie haben die Möglichkeit eine Unterlassungsklage gegen diese Art von Bekanntmachung einzureichen. Ihre Frau hat die Kosten des Anwalts zu tragen und muss schriftlich bestätigen dass sie dies nicht mehr tun wird.
Alles Gute

Hallo,

ich hoffe, es hilft, auch wenn ich kein Anwalt bin.
Vorschlag: Deinem Anwalt mitteilen und auf Unterlassung
und Beseitigung der Einträge klagen. Nach dem, was
die Schufa kürzlich versucht hat (Hochschulprojekt zur
Auswertung von Facebook-Einträgen zur Kreditwürdigkeits-prüfung) muss man vorsichtig sein.

LG
ThommyTLM

Hallo Martin,

ich denke schon, dass Sie da rechtlich vorgehen könnten, da ja gg Ihre Privatsphäre verstossen wird. Genaueres weiß ich leider nicht; wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, dann gibt es eine Hotline, bei der Sie mal nachfragen können, welches persönliche Recht hier betroffen ist; bzw haben Sie vielleicht schon einen Scheidungsanwalt, der Ihnen weiterhelfen kann. Am schönsten wäre natürlich, Sie könnten das in einem guten und persönlichen Gespräch mit Ihrer Frau klären und sie darum bitten, die ganze Geschichte nicht öffentlich zu machen. Auch im Sinne Ihres gemeinsamen Kindes. Alles Gute und viel Kraft. Verena

Hallo,
im Prinzip kann sie alles tun. Hat sie doch bisher wahrscheinlich auch.
Wenn sie das nicht mehr tun soll, einfach und am besten schriftlich - auffordern, dies ab sofort zu lassen.
Da muüssen nicht gleich Konsequenzen angedroht werden.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd

Hallo Martin
Ich würde ihr darauf ansprechen und sie daraufhinweisen das sie das bitte unterlassen solle, den man wäscht keine Schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit.
Wenn ihr euch Scheiden last hoffe ich doch das du einen Anwalt hast,ich würde mit ihm darüber reden,den ich würde meinen das sie es nicht darf ohne dein Einverständnis das sie dein Nahmen veröffentlichen darf,den bei Bilder ist es ja auch so.
Gruß Seppel42