können bücher(KUNSTBÄNDE),pc,flachschirmfernseher,stereoanlage(simpel)gepfändet werden?
können
bücher(KUNSTBÄNDE),pc,flachschirmfernseher,stereoanlage(simpel)gepfändet
werden?
Hallo,
hier eine Laienmeinung - das wurde in meiner Ausbildung so gelehrt - die ist allerdings schon eine Zeit her:
Kunstbände gehören nicht zur Lebensführung - wenn sie einen Wert haben, können sie gepfändet werden
Normale Bücher: lohnt sich nicht.
PC gehört zur Ausstattung heute - nicht pfändbar.
Flachbildschirm: Ein Fernseher ist zulässig und darf nicht gepfändet werden. Jedoch kann der 52-Zoll-600Hz-3D Fernseher gegen einen 81 cm ausgetauscht werden (Austauschpfändung)
Stereoanlage: darf nicht
Gruß
HaWeThie
Was genau gepfändet werden kann, bzw. welche gesetzlichen Grundlagen dafür gegeben sind, kannst Du in den §§ 808 und 811 - 813, ff. ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/808.html)nachlesennachlesen).
(Ich glaube den Part mit den "Schweinen, Kühen und Ziegen kannst Du auslassen, aber der Rest ist recht interessant…
)
Im übrigen sind Gerichtsvollzieher keine Monster, oder Unmenschen und einfach nur objektiv. Wenn sie Dir einen kleinen Schrecken einjagen wollen, dann schauen Sie sich Deine CD-Sammlung (oder alternatives) an und geben ne Werteinschätzung ab, aber wie Du nachlesen kannst, sollten Pfändungen immer im verhältnis stehen und sie werden Dir nicht Deinen Stuhl unterm Hintern wegpfänden.
Gruß Boro