Ich muss / will mich demnächst mal wieder bewerben zwecks Wechsel. Mein letzter Wechsel ist nun ein paar Jahre her, daher meine Frage: Was darf denn noch konkret in eine Bewerbung rein, bzw. im Umkehrschluss was darf auf keinen Fall rein?
Manche AG verlangen ja die abstrusesten Dinge die sie gar nix angehen und ich wär da einfach gerne informiert.
-Gefängnisaufenthalten und sonstigen Strafen
-Drogen- oder Alkoholsucht
-Unheilbaren Krankheiten
-Hoffnungsloser Überschuldung oder Privatinsolvenz
-Unnatürlichem und aufdringlichem Körpergeruch
-Bevorzugten Sexualpraktiken, -fetischen und -vorlieben
Kurzum: Man schreibt nur das in die Bewerbung, was für die Stelle relevant ist.
Auf Bewerberseite kann man trotzdem alles Mögliche mit der Bewerbung mitliefern (natürlich auch mit dem Risiko, deswegen unter der Hand nicht-AGG konform behandelt zu werden…)
„Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen“
ist bei deren Stellenausschreibungen ein durchgehender Textbaustein.
Wie wäre es, wenn Du, bevor Du derart absurde Behauptungen aufstellst, mal einen Blick in das von Dir angeführte Gesetz wirfst und es auch zu verstehen versuchst?