Was darf noch in eine Bewerbung?

Ich muss / will mich demnächst mal wieder bewerben zwecks Wechsel. Mein letzter Wechsel ist nun ein paar Jahre her, daher meine Frage: Was darf denn noch konkret in eine Bewerbung rein, bzw. im Umkehrschluss was darf auf keinen Fall rein?

Manche AG verlangen ja die abstrusesten Dinge die sie gar nix angehen und ich wär da einfach gerne informiert.

Also im Bereich Bewerbung hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert…

Ein Passfoto wird zum Beispiel immer noch verlangt, obwohl man in der Politik darüber diskutiert, auch anonyme Bewerbungen zu erlauben. 

Wenn du einige Jahre raus bist, empfehl ich dir einen Helfer. Das machen oft die Krankenkassen, soziale Verbände, das Arbeitsamt…

Wenn du ein paar Euro investieren magst (de vorher genannten kosten nichts), dann empfehl ich dir: http://www.tt-bewerbungsservice.de/bewerbungsservice…st definitiv sein Geld wert. 

Alles nur Spam mit den typisch sprechenden Webangeboten owT

Ein Passfoto wird zum Beispiel immer noch verlangt

Ein Pass foto ganz sicher nicht. Mit einem Bewerbungs foto wird man deutlich erfolgreicher sein.

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was darf auf keinen Fall rein?

Vermeiden sollte man Angaben zu

-Gefängnisaufenthalten und sonstigen Strafen
-Drogen- oder Alkoholsucht
-Unheilbaren Krankheiten
-Hoffnungsloser Überschuldung oder Privatinsolvenz
-Unnatürlichem und aufdringlichem Körpergeruch
-Bevorzugten Sexualpraktiken, -fetischen und -vorlieben

Kurzum: Man schreibt nur das in die Bewerbung, was für die Stelle relevant ist.

Ein Passfoto wird zum Beispiel immer noch verlangt

Ein Pass foto ganz sicher nicht. Mit einem Bewerbungs foto wird
man deutlich erfolgreicher sein.

Nach AGG ist mit Bewerbungsfotos auch schluß.

Hallo,

wie meinst Du das?

Viele Grüße

So wie in anderen Ländern wie USA usw., darf kein Geburtsdatum, Familienstand und Foto in der Bewerbung sein.

Und wo das stehen soll, kannst du mit Sicherheit auch angeben, oder? Wenn nicht, könnte es daran liegen, dass das Schwachsinn ist.

Auch hallo

wie meinst Du das?

Damit ist wohl eher gemeint, dass solche Details seitens des AG nicht mehr gefordert werden sollten, vgl. mit http://www.absolventa.de/blog/arbeitsrecht-1-berufli… (von 2009, Änderungen sind also möglich)

Auf Bewerberseite kann man trotzdem alles Mögliche mit der Bewerbung mitliefern (natürlich auch mit dem Risiko, deswegen unter der Hand nicht-AGG konform behandelt zu werden…)

mfg M.L.

Und wo das stehen soll, kannst du mit Sicherheit auch angeben,
oder? Wenn nicht, könnte es daran liegen, dass das Schwachsinn
ist.

Hier habe ich mal ein Beispiel für sowas:
http://www.uni-kiel.de/personal/de/stellenausschreib…

„Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen“
ist bei deren Stellenausschreibungen ein durchgehender Textbaustein.

Hier habe ich mal ein Beispiel für sowas:

Und nur weil die Uni Kiel das freiwillig so handhabt, hat das Gesetzeswirkung?

Unsinn.

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Nach AGG ist mit Bewerbungsfotos auch schluß.

Wie wäre es, wenn Du, bevor Du derart absurde Behauptungen aufstellst, mal einen Blick in das von Dir angeführte Gesetz wirfst und es auch zu verstehen versuchst?

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Ich habe doch nicht bestritten, dass es anonyme Berwerbungen gibt, sondern dass sie verpflichtend sind.

Gruß

TET