Was darf Security Personal?

Eine ganz allgemeine Frage: Was dürfen private Sicherheitsdienste auch Security genannt?

Dürfen sie einen anfassen/ festhalten?

Dürfen sie Taschen durchsuchen?

Dürfen sie von einem verlangen sich auszuweisen?

Was passiert wenn man ihrer Anweisung nicht folgt.
Angenommen jemand ginge ins Kino und wollte seine Tasche nicht durchsuchen lassen, ignorierte die Aufforderung des Securitymenschen und ginge einfach weiter durch ins Kino/ Disco. Dürfte er festgehalten werden?

Oder jemand möchte einen Raum durch eine offen stehende Notausgangstür verlassen. Dürfte jemand einen am Verlassen des Gebäudes s.o. hindern. Wenn ja mit welchen Mitteln?

Gibt es generelle Regeln. Á la Security Personal nimmt das Hausrecht war, d.h. wenn man den Anweisungen beim betreten nicht Folge leistet begeht man Hausfriedensbruch.

Danke im voraus.
Gruß GF

Hallo,

vielleicht hilft es Dir bei Deinen Überlegungen, wenn Du statt Kino „Privatwohnung“ setzt und statt Security-Personal „Wohnungseigentümer“.

Gruß,
Christian

Hi,

Eine ganz allgemeine Frage: Was dürfen private
Sicherheitsdienste auch Security genannt?

Sie dürfen genau das tun, was jeder Bürger tun darf.

Dürfen sie einen anfassen/ festhalten?

Unter Umständen.

Dürfen sie Taschen durchsuchen?

Wenn der Besitzer der Tasche zustimmt, selbstverständlich. Gegen den Willen des Besitzers nur in Ausnahmefällen.

Dürfen sie von einem verlangen sich auszuweisen?

Verlangen dürfen sie natürlich alles. Die Frage ist, ob man dem nachkommen muß…auch hier: unter Umständen.

Was passiert wenn man ihrer Anweisung nicht folgt.
Angenommen jemand ginge ins Kino und wollte seine Tasche nicht
durchsuchen lassen, ignorierte die Aufforderung des
Securitymenschen und ginge einfach weiter durch ins Kino/
Disco. Dürfte er festgehalten werden?

Eindeutig ja!

Oder jemand möchte einen Raum durch eine offen stehende
Notausgangstür verlassen. Dürfte jemand einen am Verlassen des
Gebäudes s.o. hindern. Wenn ja mit welchen Mitteln?

Schwierig. Mir fällt spontan kein Szenario ein, in dem das erlaubt wäre, nur wenn eine Flucht (nach Straftat) verhindert werden soll.

Gibt es generelle Regeln. Á la Security Personal nimmt das
Hausrecht war, d.h. wenn man den Anweisungen beim betreten
nicht Folge leistet begeht man Hausfriedensbruch.

Genau das. Sie sind sog. „Besitzdiener“, sie handeln wie ein Eigentümer.

Gruß Stefan

Hallo,

Eine ganz allgemeine Frage: Was dürfen private
Sicherheitsdienste auch Security genannt?

Dürfen sie einen anfassen/ festhalten?

Ja, unter Umständen

Dürfen sie Taschen durchsuchen?

Ja, man muß aber seine Tasche nicht durchsuchen lassen, dann gibt es aber auch keinen Eintritt ins Kino.

Dürfen sie von einem verlangen sich auszuweisen?

Verlangen Ja (z.B. wegen Alterskontrolle), dem muß aber nicht Folge geleistet werden, dann gibt es aber auch keinen Eintritt.
Wenn man seine Tasche nicht durchsuchen lassen oder den Ausweis nicht vorzeigen will, kann man von den Sicherheitskräften auch mit Gewalt am Betreten des Kinos gehindert werden.
Bei anderen Verdachtsmomenten darf die Person innerhalb des gesicherten Bereiches (z.B. Kino) so lange festgehalten werden (Hausrecht), bis die gerufene Polizei die Ausweise kontrolliert.
Verpflichtet, seinen Ausweis zu zeigen, ist man nur gegenüber der Polizei.

Was passiert wenn man ihrer Anweisung nicht folgt.
Angenommen jemand ginge ins Kino und wollte seine Tasche nicht
durchsuchen lassen, ignorierte die Aufforderung des
Securitymenschen und ginge einfach weiter durch ins Kino/
Disco. Dürfte er festgehalten werden?

Ja (Hausrecht, s. oben)

Oder jemand möchte einen Raum durch eine offen stehende
Notausgangstür verlassen. Dürfte jemand einen am Verlassen des
Gebäudes s.o. hindern. Wenn ja mit welchen Mitteln?

Ja, z.B. durch Festhalten, es sei denn, es gibt eine Notsituation, denn dafür sind die Notausgänge da.

Gibt es generelle Regeln. Á la Security Personal nimmt das
Hausrecht war, d.h. wenn man den Anweisungen beim betreten
nicht Folge leistet begeht man Hausfriedensbruch.

Ja

Danke im voraus.
Gruß GF

Hallo!

Gibt es generelle Regeln. Á la Security Personal nimmt das
Hausrecht war, d.h. wenn man den Anweisungen beim betreten
nicht Folge leistet begeht man Hausfriedensbruch.

Du solltest Dich in „Gute Antwort“ umbenennen.

PS

Bei anderen Verdachtsmomenten darf die Person innerhalb des
gesicherten Bereiches (z.B. Kino) so lange festgehalten werden
(Hausrecht), bis die gerufene Polizei die Ausweise
kontrolliert.

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Taschenkontrolle.

Gruß
Torsten

Hi,

Dürfen sie Taschen durchsuchen?

Ja, man muß aber seine Tasche nicht durchsuchen lassen, dann
gibt es aber auch keinen Eintritt ins Kino.

Und das Geld zurück? Muss dazu in den vor dem Kauf einsehbaren AGBs (o.ä.) stehen, dass eine Taschenkontrolle (Hosentasche auch?) Vertragsvoraussetzung ist?

Grüße,
J~

Das kann man so pauschal überhaupt nicht beantworten. Es ist eine Frage des Vertrages, wozu natürlich auch die AGB gehören. Grundsätzlich hätte ich so meine Zweifel mit der Zulässigkeit von Taschenkontrollen als Berchtigung, ins Kino gelassen zu werden.

Levay

Gut!!! (owT)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im Grunde hast du ja schon gute und richtige Antworten erhalten. Hier lediglich noch Ergänzungen:

Dürfen sie einen anfassen/ festhalten?

Ja, und zwar in Notwehr, bei Nothilfe und ähnlichem. Zu denken wäre insbesondere an eine Festnahme. Aber: Das alles gilt natürlich nur beim Vorliegen besonderer Umstände. Sie dürfen es nicht, weil sie Security sind, sondern weil sie das dürfen, was jeder darf.

Dürfen sie von einem verlangen sich auszuweisen?

Wenn man im Recht von „verlangen können“ spricht, meint man „zu Recht verlangen können“. Hierzu eine Anmerkung: Sie können das grundsätzlich nicht. *Wenn* aber ein Festnahmerecht besteht, dann kann es gerade deswegen bestehen, weil die Identität einer Person nicht festgestellt werden kann. Das heißt mit anderen Worten: Security stellt enen Straftäter, der meinetwegen gerade eine Sache beschädigt hat… Wenn die Identität nicht festgestellt werden kann, gibt es das Recht, den Täter festzunehmen. Insofern kann die Aufforderung, sich auszuweisen, auch im Interesse des Täters liegen. Das „Verlangen“ der Security ist insofern fast schon „berechtigt“ i.S.v. „zwingend“. Aber auch nur fast.

Gibt es generelle Regeln. Á la Security Personal nimmt das
Hausrecht war, d.h. wenn man den Anweisungen beim betreten
nicht Folge leistet begeht man Hausfriedensbruch.

Hausfriedensbruch begeht man nicht dadurch, dass man sich an Anweisungen nicht hält. Dazu müsste erst mal das Hausverbot erteilt werden:

„Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das mag eng damit zusammenhängen, ist aber nicht dasselbe.

Levay

Hallo Levay,

Das kann man so pauschal überhaupt nicht beantworten. Es ist
eine Frage des Vertrages, wozu natürlich auch die AGB gehören.
Grundsätzlich hätte ich so meine Zweifel mit der Zulässigkeit
von Taschenkontrollen als Berchtigung, ins Kino gelassen zu
werden.

In manchen Museen gibt es zum Beispiel Taschenkontrollen (ähnlich wie am Flughafen), weil man Angst vor Säureanschlägen auf die Gemälde hat.
Wenn der Kinoinhaber Angst hat, dass der Film mit einer Videokamera mitgeschnitten wird und dann im Internet auftaucht, sind Taschenkontrollen, denke ich, ebenso berechtigt.
Ob bei Zuwiderhandlung einer zeitweiligen Aufbewahrung zugestimmt werden muß oder ob es den Eintrittspreis zurückerstattet gibt, sollte in den AGBs des Betreibers stehen.

Viel Grüße
Torsten

Videokamera mitgeschnitten wird und dann im Internet
auftaucht, sind Taschenkontrollen, denke ich, ebenso
berechtigt.

Na ja, die Vereinbarung unterliegt jedenfalls der Kontrolle der §§ 305 ff. BGB. Was kann einem Kinobetreiber passieren, wenn jemand den Film abfilmt und ins Internet stellt? Nichts.

Ich halte das - ohne es weiter geprüft zu haben - für nichtig. Wie auch im Supermarkt, wo der Verkäufer ein viel höheres Interesse an Taschenkontrollen hätte. Denn hier geht es um sein Eigentum, das verletzt wird. Und in Supermärkten ist das ja sogar richterlich bestätigt.

Levay

Den einen oder anderem Hinweis habe ich bekommen aber nicht ganz genau was ich mir vorgestellt habe.
Nämlich etwas was ich den Securityhanseln nächstesmal entgegne wenn wieder irgendwer wichtiges absperrt und ich nicht dahin darf wo ich hin möchte.
Trotzdem danke, ich weiß in etwa wo ich weiterforsche.
Gruß GF