Im Grunde hast du ja schon gute und richtige Antworten erhalten. Hier lediglich noch Ergänzungen:
Dürfen sie einen anfassen/ festhalten?
Ja, und zwar in Notwehr, bei Nothilfe und ähnlichem. Zu denken wäre insbesondere an eine Festnahme. Aber: Das alles gilt natürlich nur beim Vorliegen besonderer Umstände. Sie dürfen es nicht, weil sie Security sind, sondern weil sie das dürfen, was jeder darf.
Dürfen sie von einem verlangen sich auszuweisen?
Wenn man im Recht von „verlangen können“ spricht, meint man „zu Recht verlangen können“. Hierzu eine Anmerkung: Sie können das grundsätzlich nicht. *Wenn* aber ein Festnahmerecht besteht, dann kann es gerade deswegen bestehen, weil die Identität einer Person nicht festgestellt werden kann. Das heißt mit anderen Worten: Security stellt enen Straftäter, der meinetwegen gerade eine Sache beschädigt hat… Wenn die Identität nicht festgestellt werden kann, gibt es das Recht, den Täter festzunehmen. Insofern kann die Aufforderung, sich auszuweisen, auch im Interesse des Täters liegen. Das „Verlangen“ der Security ist insofern fast schon „berechtigt“ i.S.v. „zwingend“. Aber auch nur fast.
Gibt es generelle Regeln. Á la Security Personal nimmt das
Hausrecht war, d.h. wenn man den Anweisungen beim betreten
nicht Folge leistet begeht man Hausfriedensbruch.
Hausfriedensbruch begeht man nicht dadurch, dass man sich an Anweisungen nicht hält. Dazu müsste erst mal das Hausverbot erteilt werden:
„Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das mag eng damit zusammenhängen, ist aber nicht dasselbe.
Levay