hallo,
wenn der mieter die miete seit monaten schuldig bleibt und auch keine anstalten macht zu zahlen oder auszuziehen, wenn nun weiterhin der VM sich eine räumungsklage nicht leisten kann, darf er dem mieter nach ausgesprochener kündigung gegebenen falls strom und wasser abstellen und das schloß austauschen? danke im voraus für antworten!
grüße,
susanne
Dann geht der Vermieter zu einem Rechtsanwalt, lässt Prozesskostenhilfe beantragen und erhebt Zahlungs- und Räumungsklage.
Von allem anderen ist abzuraten.
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Hallo!
gegebenen falls strom und wasser abstellen und das schloß
austauschen? danke im voraus für antworten!
Selbstjustiz geht immer nach hinten los! Da ist nur eindringlich von abzuraten!! Alles andere hat mein Vorschreiber schon gesagt.
grüße,
susanne
Auch so
Andreas