Was darf veröffendlicht werden?

Hallo Community,

es gibt ja dieses Zitatrecht, das ja besagt (wenn ich da richtig informiert bin) das man jemand oder etwas zitieren darf, wenn man die Quelle nennt. Also sehe ich das richtig, wenn ich z.B. in der Zeitung (gedruckt) ODER in eine Online Zeitung, ODER im Radio, ODER im TV eine Nachricht höre, dann darf ich die z.B. auf meine Internetseite auch veröffendlichen, wenn ich dabei schreibe, das ich das da und da gehört, gelesen, gesehen habe ?

Wenn dem so ist;

darf ich auf einer Internetseite z.B. auch die Namen und die Bilder von diversen Politikern darstellen, z.B. weil sich diese Internetseite teilweise mit Politik befasst, und auf diese Weise einfach nur informieren will ? Beispiel; es gibt ja div. öffendliche Seiten im Netz, z.B. auch von der Regierung, oder auch von lokalen Seiten, da stehen dann ja auch lokale Politiker drauf. => Bundestagsabgeordnete, KReistagsabgeordnete…

Hintergrund; habe mal gehört, das Leute/Personen, die in der Öffendlichkeit stehen, sehr wohl auf diese Weise ohne Rückfrage abgedruckt werden dürfen, auch mit Bild.

Der Hintergrund dieser ganzen Sache soll keinesfalls eine Diffamierung sein, sondern es soll einfach nur neutral dargestellt werden, welche Politiker welcher Partei angehören, und welche Funktionen / Ämter Sie dort haben, und das Bild sollte dazu.

Ist das ok. oder gibt das „Ärger“ ?

Danke euch.

Jürgen

Wenn dem so ist;

Dem ist nicht so. Das Zitatrecht umfasst keine Kopie. Du darfst die Nachricht in eigenen Worten wiedergeben und dabei einzelne Begriffe oder prägnante Formulierungen mit Quellenangabe zitieren.

Hintergrund; habe mal gehört, das Leute/Personen, die in der
Öffendlichkeit stehen, sehr wohl auf diese Weise ohne
Rückfrage abgedruckt werden dürfen, auch mit Bild.

Das ist richtig, trifft aber deine Fragestellung nicht. Selbstverständlich darfst du selbstgeschossene Fotos von Personen im öffentlichen Leben veröffentlichen. Aber genauso selbstverständlich darfst du keine von dritten geschossenen Fotos ohne Genehmigung des/der Rechteinhaber kopieren.

Gruss
Schorsch

Hallo

es gibt ja dieses Zitatrecht, das ja besagt (wenn ich da
richtig informiert bin) das man jemand oder etwas zitieren
darf, wenn man die Quelle nennt. Also sehe ich das richtig,
wenn ich z.B. in der Zeitung (gedruckt) ODER in eine Online
Zeitung, ODER im Radio, ODER im TV eine Nachricht höre, dann
darf ich die z.B. auf meine Internetseite auch
veröffendlichen, wenn ich dabei schreibe, das ich das da und
da gehört, gelesen, gesehen habe ?

Nein, zitieren bedeutet den Teil auf den man sich bezieht zu belegen. Komplette „Texte“ sind Kopien, keine Zitate. (Jedenfalls im Sinne des Urheberrechts.) Die Grenze ist schwer zu ziehen, ich denke es gibt Fälle, wo ein Vollzitat ok ist, aber regelmässig komplette Texte übernehmen ist damit jedenfalls nicht gemeint.

darf ich auf einer Internetseite z.B. auch die Namen und die
Bilder von diversen Politikern darstellen, z.B. weil sich
diese Internetseite teilweise mit Politik befasst, und auf
diese Weise einfach nur informieren will ? Beispiel; es gibt
ja div. öffendliche Seiten im Netz, z.B. auch von der
Regierung, oder auch von lokalen Seiten, da stehen dann ja
auch lokale Politiker drauf. => Bundestagsabgeordnete,
KReistagsabgeordnete…

Wenn es ‚nur‘ frei verfügare Informationen sind, darf _man_ die übernehmen, steckt mehr dahinter wäre es eine schützenswerte Datenbank.

Hintergrund; habe mal gehört, das Leute/Personen, die in der
Öffendlichkeit stehen, sehr wohl auf diese Weise ohne
Rückfrage abgedruckt werden dürfen, auch mit Bild.

Stimmt. Wobei auch diese Leute nicht vogelfrei sind. Persönliche Daten, die nichts mit ihrer Arbeit zu tun haben (zB private Telefonnummer, oder intime Details aus dem Familienleben) gehören nicht dazu. Wobei man sich nicht darauf berufen kann, das jemand anderes die Informationen schon mal veröffentlich hat.

Der Hintergrund dieser ganzen Sache soll keinesfalls eine
Diffamierung sein, sondern es soll einfach nur neutral
dargestellt werden, welche Politiker welcher Partei angehören,
und welche Funktionen / Ämter Sie dort haben, und das Bild
sollte dazu.

Meiner Ansicht nach geht das in Ordnung.

Gruß, DW.

Hallo Jürgen!

…und das Bild sollte dazu.

Hast Du das Foto selbst gemacht, bist also der Urheber und/oder besitzt das Verwertungsrecht? Falls nein, ist das Bild fremdes Eigentum. Du darfst es angucken, aber sonst gar nichts.

Gruß
Wolfgang