Was darf vom Unterhaltskonto abgebucht werden?

Liebe Experten!

Aus Interesse möchte ich hier gern eine Frage stellen (die in 14 Tagen auch einem RA gestellt werden wird).
Es geht auch nicht um mich persönlich, ich bin einfach nur interessiert:

Ehepaar hat sich vor 7 Wochen getrennt, lebt momentan noch im gemeinsamen Haus.
Der Ehemann hat bislang keinen Unterhalt an die Nochehefrau gezahlt.
Das gemeinsame Konto ist für der Ehefrau nicht mehr verfügbar, bei derselben Bank hat der Ehemann ihr ein eigenes Konto eingerichtet, das wohl auch das Unterhaltskonto werden soll, falls er dann irgendwann mal zahlen sollte.

Nun hat er alle Abbuchungen unangekündigt auf dieses Unterhaltskonto umleiten lassen: Strom, Wasser, Gas, Telefon und Festnetz.
Ist das soweit rechtens?
Wie wird so etwas üblicherweise gehandhabt? Dass beide das hälftig bezahlen (selbst wenn sein Nettoeinkommen ca. 5 x so groß ist wie ihr errechneter Trennungsunterhalt?).

Auf dem Unterhaltskonto ist kein Geld, weil er. ja für Jan und Feb bislang keinen Unterhalt gezahlt hat.

Kann die Ehefrau in diesem Falle eigentlich ihr Unterhaltskonto kündigen und sich ein eigenes Konto einrichten, auf das er den Unterhalt zahlen muss?
Kann man erwarten, dass sie sich die Nebenkosten des Hauses wenigstens hälftig teilen?

Darf der Nochehemann einfach so alle Abbuchungen ohne Rücksprache mit ihr auf ihr Konto umleiten?

Mir kommt das nicht ganz koscher vor, aber was weiß ich schon.

Ich weiß, dass der RA-Termin in 2 Wochen ist, wüsste aber gern, ob die Nochehefrau hier allein für die Zahlungen verantwortlich gemacht werden kann und ob sie diese Konto kündigen darf.

Mit dem Nochehemann sind, soweit ich weiß, Absprachen nicht möglich, weil er die meisten Entscheidungen eigenmächtig trifft.

Danke für sachdienliche Informationen!

Gruß, Diva

Wer ist Kontoinhaber? Der darf natürlich sämtliche eingerichteten Daueraufträge etc. löschen, Einzugsermächtigungen widerrufen und Lastschriften zurückgeben…

Wie ich schon an anderer Stelle schrieb: ein gemeinsames Konto können nur alle Beteiligten gemeinsam kündigen. Das wahrscheinlichste Szenario ist insofern, daß es sich um sein Konto handelte und sie eine Vollmacht hatte bzw. verfügungsberechtigt war. Verfügungsberechtigung und Vollmacht können natürlich alleine durch den Kontoinhaber widerrufen werden.

Wie das? Hat sie ihm eine Vollmacht gegeben oder irgendetwas unterschrieben? Falls nicht, hat er auch kein Konto für sie eingerichtet und es wäre zu klären, was genau da passiert ist.

Wenn sie Kontoinhaberin ist (was noch zu klären ist - siehe oben), dann ist sie auch die einzige, die rechtswirksam Einzugsermächtigungen erteilen kann. Hat sie das gemacht?

Interessanterweise lassen sich Frauen durchaus häufiger auf so eine Konstruktion ein. Ein weiteres Rätsel der weiblichen Natur.

Wenn es wirklich ihr eigenes Konto ist (und das wäre wirklich dringendst zu klären), dann kann sie das Konto wieder schließen. Aber warum sollte sie das tun? Wenn sie keine Einzugsermächtigungen unterschrieben hat (und auch das wäre dringendst zu klären), dann hat auch niemand das Recht, auf ihrem Konto herumzubuchen. Also alle Lastschriften zurückgeben und gut ist es. Aber: vorher wäre wirklich zu klären, ob sie nicht doch die ein oder andere Einzugsermächtigung erteilt hat.

C.