Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal an, Person A vermietet ein Haus und besitzt eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mietangelegenheiten abdeckt.
Jetzt ist der Fall eingetreten, dass Person A eine Räumungsklage mit Vollstrekung anstrebt - was muss A tun und was wird die Versicherung bezahlen?
Danke schonmal,
Karino
Guten Tag Karino,
entscheiden ist zunächst einmal, ob es sich bei dem beschriebenen
Baustein um Rechtsschutz für Mieter handelt - so schreiben Sie.
Oder ob Rechtsschutz für V E R M I E T E R besteht.
Darüber hinaus sind weitere Erklärungen mußig, weil die Frage, ob
und in welchem Umfang die Gesellschaft leistet, von etlichen anderen
Voraussetzungen abhängt, die unbekannt sind (Wartezeit, Bekanntheit des rechtserheblichen Umstandes bei Vertragsschluss, Prämienzahlung
und nicht zuletzt Erfolgsaussicht - dabei geht es bis in die Abgründe des die Räumungsklage provzierenden Umstandes).
Schlußendlich gibt es für Sie nur einen Weg: Sie stellen Ihrer Gesellschaft das ganze Gewürge in epischer Breite und ohne Ausschmückung dar und die Gesellschaft sagt Ihnen dann, wie es weitergeht.
Gruß
Günther
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Hallo Günther,
danke für die flotte Antwort! Also nochmal ein Versuch, ich hoffe, es ist dann klarer:
Person A hat seit vier Jahren eine Rechtsschutz für VERmieterangelegenheiten. Da war natürlich noch alles Paletti, der Umstand weswegen geklagt werden soll ist erst jetzt eingetreten.
Und rRfolgsaussicht - ich weiss nicht, wenn der Mieter von A nicht bezahlt ist das doch mit Erfolgsaussicht behaftet, oder?
Kann man jetzt etwas mehr aussagen?
Danke & Grüsslis, Karion
Hallo Karino,
vielleicht übersehe ich ja etwas, aber warum machen Sie es sich nicht ganz einfach, indem Sie zum RA Ihrer Wahl gehen, ihn bitten, sich in dieser Angelegenheit VOR irgendwelchen anderen Aktivitäten erst einmal eine Deckungszusage bei der Vers.gesellschaft einzuholen und je nach Antwort des VR´s DANN zu entscheiden, wie´s weitergehen soll?
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Guten Tag Karion,
wenn Sie jetzt noch die Prämie immer pünktlich bezahlt haben und
der Mietrückstand nicht auf Umständen beruht, die der Vermieter zu
verantworten hat, dann hat es nach meiner Ansicht ein Versicherer
schwer, keine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
Dennoch: Auch in Ihren Versicherungsbedingungen steht, dass Sie sich
mit dem Versicherer ins Benehmen zu setzen haben und von dort eine
Kostenübernahmeerklärung erhalten. Wenn Sie zum RA gehen und der
erwirkt keine solche - aus Gründen, an die keiner denkt -
dann wird der seine Bemühungen Ihnen in Rechnung stellen.
Gruß
Günther
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