Ein vor ein paar Tagen angemeldetes Mitglied bietet einen Artikel, den es nur einmal geben kann, bei ebay und einem anderen Auktionshaus an. Da er ihn ja nicht zweimal verkaufen kann, kann er ja mindestens einmal nicht liefern. Auch ist er erst seit kurzem angemeldet, hat aber seine Firmentelefonnummer angebeben. Dadurch habe ich auch seine Postadresse mit Straße und Ort. Er bietet Vorauszahlung und Nachname an. Die Neuanmeldung und der Verkauf nicht nur über ein Auktionshaus macht mich stutzig, daß ich absolut vorsichtig sein soll, aber wieso habe ich dann seine Adresse und Telefonnummer? Da muß er doch mit Ärger rechnen, wenn es größere Probleme gibt. Ist er so dumm? Soll ich mal anrufen? Aber was sagen? Falls die Nachnahmesendung leer (Zeugen) sein sollte, kann man eine einstweilige Verfügung erwirken?
Hallo Jürgen:
Soll ich mal anrufen?
Aber was sagen?
Falls du Interesse an dem Artikel hast, dann ruf an und sage genau das, was du hier auch geschrieben hast!
Ich bermute, dass der Verkäufer sich einfach nicht darüber klar ist, dass er im Falle des Falles zweimal liefern müsste und somit einmal Probleme bekommen würde.
Du siehst diese Probleme. Wenn du die Sache vorher nicht klärst (Telefonnummer + Adresse hast du ja schon), dann darfst du aber hinterher auch nicht meckern!
Grüße von
Tinchen
Hallo Jürgen:
Soll ich mal anrufen?
Aber was sagen?Falls du Interesse an dem Artikel hast, dann ruf an und sage
genau das, was du hier auch geschrieben hast!
Stimme ich absolut zu, habt ihr seit Ebay alle vergessen, daß der einfachste Weg zur Problemklärung der direkte Kontakt ist?
Ich bermute, dass der Verkäufer sich einfach nicht darüber
klar ist, dass er im Falle des Falles zweimal liefern müsste
und somit einmal Probleme bekommen würde.
Und das ist meines Erachtens „Gurke, die sich ein Jurist am Schreibtisch“ ausgedacht haben muß. Warum sollte mich als Verkäufer interessieren wo und wie ich meine Ware verkauft kriege. „Wer zuerst zahlt kriegt zuerst ist die Devise und wenn ein anderer mehr zahlt kriegt der`s eben, wenn´s noch nicht verkauft wurde“.
Im realen Leben gab es damit nie Probleme, schön manchmal ein „langes Gesicht“, weil man eben zu spät war, seit es Internetauktionen gibt, soll plötzlich das „Recht auf eine Illusion“ einklagbar sein.
Grüße von
Tinchen
Ich hab das immer in der Artikelbeschreibung mit erwähnt, daß ich den Artikel noch woanders verkaufe und das der erste der „zuschlägt“ die Ware bekommt, also weiß jeder was Sache ist und jedes Auktionshaus bekommt sein Geld.
Ciao
Wolfgang
Hallo,
danke für eure Antworten. Ich dachte eigentlich, daß es klar ist, daß man ein Artikel, den es nur einmal nur einmal als Auktion einstellen kann. Da er im mittlern Preisbereich liegt und bei eBay für ein Euro eingestllt ist, ist es klar, daß er bei eBay verkauft wird und nicht einige Tage später woanders. Aber andere Leute denken wohl anders. Aufgrund eurer Antworteten werde ich ihn mal anrufen. Ich möchte ihn Fragen stellen, je nach Beantwortung werde ich dann mehr oder weniger bieten. Daß er einen Artikel in zwei Häusern eingestellt hat ist dabei für mich nur ein Problem, ein größeres, daß er seit kurzem angemeldet ist, noch keine Bewertungen hat und gleich 20 Artikel auf einmal zum Verkauf anbietet. Aber die Adresse reduziert das Risiko wohl etwas. Welche Fragen würdet ihr ihn stellen?
Grüße
Jürgen
Hi
solche Verkäfer sollten konsequent gesperrt werden. Bitte mail mir deinen ebayaccount, damit ich ihn auf meine blacklist setzen kann.
An solchem Verhalten geht seit einigen Jahren das ursprünglich mal gute Konzept ebay zugrunde.
my2cents
Helge
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Hi
solche Verkäfer sollten konsequent gesperrt werden. Bitte mail
mir deinen ebayaccount, damit ich ihn auf meine blacklist
setzen kann.
An solchem Verhalten geht seit einigen Jahren das ursprünglich
mal gute Konzept ebay zugrunde.my2cents
Helge
Bullshit, das Konzept geht an ganz anderen Sachen kaputt, nämlich das jeder Rechte fordert, ohne Pflichten zu erfüllen und das ein Sicherheitskonzept bei Ebay faktisch nicht vorhanden ist, obwohl Ebay sich für Fullservice bezahlen läßt.
Wenn du den X-ten Spaßbieter hattest, der dir den Warenverkauf blockiert,obwohl du die Sachen über Anzeigenzeitung hättest längst loswerden können, dann machst du das zukünftig eben anders.
Worüber regst du dich auf, das du etwas nicht bekommst für das ein anderer mehr bezahlt, das ist doch das Ebayprinzip.
Wenn du allerdings bezahlt hast, sieht die Sache ja sowieso anders aus, dann hast du Schadenersatzanspruch.
Oder du meidest eben Auktionen, wo dir mitgeteilt wird, das der Verkäufer den Artikel woanders ebenfalls versteigert.
Diese Streitigkeiten ließen sich noch dazu umgehen, wenn Ebay die Auktion mit Mindestgebot zuließe, dann habe ich als Verkäufer nicht das Risiko, das ich weniger als erwartet bekomme und das Auktionsfeeling bleibt bestehen.(bei echten Auktionen darf der Verkäufer durchaus mitsteigern, und auch Freunde hinzuziehen)
In einem anderen „Auktionshaus“ könnte ich dann per Sofortkaufen anbieten, sodaß ich bei Zuschlag die offene Auktion sofort stoppe und wenn ich das vergesse, dann von mir aus Maßnahmen, aber doch nicht vorher.
Klar, das ist der Weg weg von „Geiz ist geil“, aber der endet letztendlich sowieso in der Sackgasse, denn einer zahlt die Zeche.
Ciao
Wolfgang
P.S. Ich habe auch schon nette Käufer erlebt, die mir hinterher noch etwas auf den Ersteigerungsbetrag drauf legten, weil sie selber fanden, das die Ware viel zu billig weg ging. Und wem das öfter mal passiert, weil er einfach ein paar Fehler gemacht hat, der schummelt nachher bei Ebay Auktionen oder meldet ab. Kann ich bei meinen Bewertungsprofilen gut erkennen.
Hi
wenn jemand etwas für einen definietrten Zeiteaum anbietet, hat er es für diesen Zeitraum bereit zu halten und NICHT anderewitig zu veräussern. In meinen Augen ist so ein Verhalten mehr als nur schlechter Stil, das ist Teil des seit einiger Zeit einreissenden Proll-und-Asi-Verhaltens bei ebay, neben Mülltonne des Nachbarn verhökern und Spassbietern, scammen, shillen und pushen.
Helge
Aber die Adresse
reduziert das Risiko wohl etwas. Welche Fragen würdet ihr ihn
stellen?
Hi,
die Adresse kann auch falsch sein, bzw. er kann eine echte Adresse, aber von einer anderen Person, angegeben haben. Aber das wirst du ja merken, wenn du dort anrufst und der Angerufene gar nicht weiß, um was es geht.
Gruß
Nelly
Hi
p.s.
In einem anderen „Auktionshaus“ könnte ich dann per
Sofortkaufen anbieten, sodaß ich bei Zuschlag die offene
Auktion sofort stoppe und wenn ich das vergesse, dann von mir
aus Maßnahmen, aber doch nicht vorher.
nun, in dem Moment wo auf die Eine geboten wurde, wäre es schon nicht iO und beide mit SK grenzt an Betrug.
Klar, das ist der Weg weg von „Geiz ist geil“, aber der endet
letztendlich sowieso in der Sackgasse, denn einer zahlt die
Zeche.
ja, der, dem ein prinzipiell grossartiges flöten geht, weil es leute gibt die sich ihre Regeln selber basteln…
P.S. Ich habe auch schon nette Käufer erlebt, die mir
hinterher noch etwas auf den Ersteigerungsbetrag drauf legten,
weil sie selber fanden, das die Ware viel zu billig weg ging.
Aus Angst, es könne beim Verpoacken sonst „leider kaputt gehen“ um ne Woche später wieder eingestellt zu werden? das ist auch ein sehr beliebtes Mittel dieser ehrenwerten Händlergilde.
Und wem das öfter mal passiert, weil er einfach ein paar
Fehler gemacht hat, der schummelt nachher bei Ebay Auktionen
oder meldet ab.
den Satz versteh ich nicht??
HH
Hi
Und das ist meines Erachtens „Gurke, die sich ein Jurist am
Schreibtisch“ ausgedacht haben muß.
So lange diese Gurke aber Gesetz ist kannst du darüber denken was du willst und durch bloßes Gelaber ändert es sich nicht 
Da mit Auslaufen der Auktion der letzte Bieter = der Käufer ist und ein Kaufvertrag besteht hat der VK nen Mond wenn er 2 Verträge und nur 1x Ware hat.
Käufer muss zahlen und Ware abnehmen und VK muss liefern.
Bei eBay wird auch beim bieten darauf hingeweisen das ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wird wenn man am Ende den „Zuschlag“ erhält.
Von Spaßbietern das Geld einzufordern ist nicht eBays Aufgabe.
Ebay bietet nur die Plattform, ist ein Dienstleister… kein Hersteller. Ist an keine Gewährleistungspflicht für Händler gebunden.
Andere quasi Monopolisten verhalten sich nicht anders.
MfG
Lilly
Hi
ja, der, dem ein prinzipiell grossartiges flöten geht, weil es
leute gibt die sich ihre Regeln selber basteln…
Natürlich ist es großartig ein Schnäppchen zu machen, aber doch nicht, wenn das bedeutet, das ich den anderen in den „Boden stampfe“, eine reale Auktion bereichert sich nämlich immer am Unglück von Anderen. Bei Ebay war das zuerst anders, da haben die Leute ihr Zeug verschebelt was sie nicht mehr brauchten und wo sie froh waren, wenn sie noch ein paar Cents dafür bekamen, während es mittlerweile ein reiner Marktplatz ist, mit vielen Gaunern und Tricksern und Habgierigen.
P.S. Ich habe auch schon nette Käufer erlebt, die mir
hinterher noch etwas auf den Ersteigerungsbetrag drauf legten,
weil sie selber fanden, das die Ware viel zu billig weg ging.Aus Angst, es könne beim Verpoacken sonst „leider kaputt
gehen“ um ne Woche später wieder eingestellt zu werden? das
ist auch ein sehr beliebtes Mittel dieser ehrenwerten
Händlergilde.
Ich vermute mal du gehörst auch zu den Käufern, die sich aufplustern, wenn z,B. ein Händler ne „SD 1GB Speicherkarte“ für 9,99 Euro verkloppt und 7,90 Versandkosten berechnet, obwohl selbst bei Schlecker so ne Karte nicht unter 19,99 weg geht, also für den Preis gar nicht möglich sein kann ?
Und wem das öfter mal passiert, weil er einfach ein paar
Fehler gemacht hat, der schummelt nachher bei Ebay Auktionen
oder meldet ab.den Satz versteh ich nicht??
HH
Erklär ich dir: Wenn du etwas verkaufst, weil du Geld brauchst und weißt, der Artikel ist so um die 20 Euro wert und dir drückt jemand 5 Euro dafür in die Hand und nimmt sich die Sache und will dann dafür noch ein Dankeschön (positive Bewertung) haben, dann hast du restlos die „Schnautze voll von Ebay“ und davon gibt es mittlerweile ne ganze Menge.
Ciao
Wolfgang
So lange diese Gurke aber Gesetz ist kannst du darüber denken
was du willst und durch bloßes Gelaber ändert es sich nicht
Richtig, aber durch das Verhalten, wenn der Gesetzgeber ne „Gurke“ zum Gesetz macht, muß er sich nicht wundern, wenn die Leute zu „Rechtsbrechern“ werden.
Käufer muss zahlen und Ware abnehmen und VK muss liefern.
Theoretisch ja, wenn er kann, was aber wenn nicht?
Ebay bietet nur die Plattform, ist ein Dienstleister… kein
Hersteller. Ist an keine Gewährleistungspflicht für Händler
gebunden.Andere quasi Monopolisten verhalten sich nicht anders.
Der aber dafür zu sorgen hätte, daß die Plattform sauber bleibt und wie jeder der öfter mit Ebay zu tun hatte ist genau dies nicht der Fall. Wenn jeder der bei Ebay schon mal Mist gebaut hätte mit allen seinen Accounts gesperrt wäre, wäre Ebay tot. Wenn alle die mal Mist mit ihrem Account gemacht hätten, dies bei fairen Vertragsbedingungen unterlassen hätten, wäre Ebay wohl immer noch das was es mal war, ein toller Internetflohmarkt.
Andere Monopolisten, z.B. die Stromanbieter haben deshalb momentan auch mächtig Ärger.
MfG
Lilly
Ciao
Wolfgang
Mindestgebot / Mindestpreis
Hallo Wolfgang,
Diese Streitigkeiten ließen sich noch dazu umgehen, wenn Ebay die Auktion mit Mindestgebot zuließe, dann habe ich als Verkäufer nicht das Risiko, das ich weniger als erwartet bekomme und das Auktionsfeeling bleibt bestehen.
zumindest in den Rubriken Automobile, Motorräder, Spezielle Fahrzeuge, Business & Industrie, Antiquitäten & Kunst und Uhren & Schmuck (bei den letzten beiden Rubriken ab einem Mindestpreis von 100€) ist das möglich - natürlich mit den unvermeidlichen eBay-Zusatzgebühren.
Viele Grüße
Diana
Hi Diana
Ja, da hat Ebay aus der Sache mit dem Autohändler gelernt der einen Neuwagen 50% unter Wert verkaufen mußte, wodurch wohl alle Autohäuser Deutschlands verschreckt wurden, denn sowas spricht sich natürlich blitzschnell rum.
Leider ist der Löwenanteil der Auktionen unter 100 Euro und paßt wohl auch nicht in die erwähnten Kategorien.
Dummerweise hat es Ricardo, der zuerst Ebaykonkurrent war und der diese Option anbot,in Deutschland leider nicht geschafft.
Ciao
Wolfgang
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Das sagst du genau so lange, bis du es andersrum kennen lernst, dann ist das Verhalten der Spaßbieter,die Ware nicht abnehmen und sich über Versandkosten aufregen; das Proll-und Asi-Verhalten.
Ciao
Wolfgang
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Hallo Wolfi
Bullshit, das Konzept geht an ganz anderen Sachen kaputt,
nämlich das jeder Rechte fordert, ohne Pflichten zu erfüllen
Genau das machst Du ja mit Deinem Verhalten, wenn Du an anderen Orten
gleichzeitig anbietest.
und das ein Sicherheitskonzept bei Ebay faktisch nicht
vorhanden ist, obwohl Ebay sich für Fullservice bezahlen läßt.
Verlangst Du, dass Ebay kontrolliert, ob Du auch noch anderswo
anbietest?
Wenn du den X-ten Spaßbieter hattest, der dir den Warenverkauf
blockiert,obwohl du die Sachen über Anzeigenzeitung hättest
längst loswerden können, dann machst du das zukünftig eben
anders.
Mach doch, ich bin froh, wenn ich Dir bei Ebay nie begegne.
Worüber regst du dich auf, das du etwas nicht bekommst für das
ein anderer mehr bezahlt, das ist doch das Ebayprinzip.
Aber nicht in dem Sinne, den Du beschreibst.
Wenn du allerdings bezahlt hast, sieht die Sache ja sowieso
anders aus, dann hast du Schadenersatzanspruch.
Bei Dir muss man offensichtlich vorher fragen, ob Du den Artikel noch
hast.
Oder du meidest eben Auktionen, wo dir mitgeteilt wird, das
der Verkäufer den Artikel woanders ebenfalls versteigert.
Das schreibst Du sicher ganz gross und fett in Dein Angebot. Dass ich
nicht lache.
Diese Streitigkeiten ließen sich noch dazu umgehen, wenn Ebay
die Auktion mit Mindestgebot zuließe, dann habe ich als
Verkäufer nicht das Risiko, das ich weniger als erwartet
bekomme und das Auktionsfeeling bleibt bestehen.
Das ist doch schon so geregelt.
(bei echten Auktionen darf der Verkäufer durchaus mitsteigern,
und auch Freunde hinzuziehen)
Und der Auktionator verlangt kaltlächelnd seine Kommission, wenn Du
Deinen eigenen Ramsch zurückkaufst. Tolles Geschäft!
In einem anderen „Auktionshaus“ könnte ich dann per
Sofortkaufen anbieten, sodaß ich bei Zuschlag die offene
Auktion sofort stoppe und wenn ich das vergesse, dann von mir
aus Maßnahmen, aber doch nicht vorher.
Und die gestoppte Auktion muss natürlich für Dich gratis sein. Du
bist offensichtlich ein Spassanbieter.
Klar, das ist der Weg weg von „Geiz ist geil“, aber der endet
letztendlich sowieso in der Sackgasse, denn einer zahlt die
Zeche.
Da hast du ausnahmsweise mal Recht.
P.S. Ich habe auch schon nette Käufer erlebt, die mir
hinterher noch etwas auf den Ersteigerungsbetrag drauf legten,
weil sie selber fanden, das die Ware viel zu billig weg ging.
Die haben Deine Beiträge hier nicht gelesen.
Und wem das öfter mal passiert, weil er einfach ein paar
Fehler gemacht hat, der schummelt nachher bei Ebay Auktionen
oder meldet ab. Kann ich bei meinen Bewertungsprofilen gut
erkennen.
Aus Fehlern wird man normalerweise klug und nicht automatisch zum
Schummler. In Deinem Fall finde ich „Abmelden“ keine schlechte
Option.
Gruss
Heinz
Hi
Käufer muss zahlen und Ware abnehmen und VK muss liefern.
Theoretisch ja, wenn er kann, was aber wenn nicht?
Steht alles im BGB. Such es dir selbst heraus oder frag nen Anwalt, die wissen sowas ausm Kopf.
Oder guck hier in die FAQ, vielleicht da steht sowas auch.
Der aber dafür zu sorgen hätte, daß die Plattform sauber
bleibt
Ist nicht so das die rumsitzen und rein gar nichts tun. Dann biste wohl neu bei eBay oder arbeitest nur mit externen Tools.
Wenn de die eBay Seiten selbst benutzt wär dir einiges aufgefallen.
Z.B.:
der Maileingang womit man Mails im Posteingegang der eingene Mailadresse abgleichen kann ob die Mail wirklich von eBay kommt. Die nervigen Felder wo man Buchstaben eintragen muss wenn man einfach so ne Msg zu nem anderen eBay Mitglied schreibt.
Die Nachrircht das jedes Gebot verbindelich ist (war früher auch nicht da). Der Doppelcheck beim bieten (gabs früher auch nicht). Viele Einschränkungen für Neumitglieder (zum Leidwesen der ehrlichen Neumitglieder). Die Überprüfung der Daten bei der Anmeldung. Die verbesserten Hilfeseiten (einfacher bedienbar, übersichtlicher). Gewerbliche/Private Accounts sind jetzt gekennzeichnet. Käuferschutz. Einbindung von Paypal und deren Käuferschutz (wobei der sich besser anhört als der von eBay aber schlechter ist).
usw.
Klar gibt es auch total dämliche Einführungen wie die Möglichkeit sein Konto auf ‚Privat‘ zu setzen. Damit haben se nur den Betrügern nen Gefallen getan.
und wie jeder der öfter mit Ebay zu tun hatte ist genau
dies nicht der Fall.
Zaubern können se auch nicht. Betrüger finden immer einen Weg. Die Musik-, Film-, Software-/Spieleindustrie hätte auch gernen einen unüberwindbaren Kopierschutz… und immer wenn se denken jetzt haben se was gibts paar Tage später wieder nen Weg drumherum weil die Cracker auch net doof sind.
So wie Kriminelle die Kinder einsetzen die keine 14 Jahre sind und in Häuser einbrechen lassen und stehlen weil se in dem Alter nicht strafmündig sind und somit, falls se geschnappt werden, wieder „frei“ kommen… so gibt es immer Leute die aktuelle Gesetze, Bestimmungen, Richtlinien ausnutzen zum betrügen.
Auf der anderen Seite will aber auch keiner in einem Staat der totalen Kontrolle, Einschränkung und Überwachung wohnen.
Wenn jeder der bei Ebay schon mal Mist
gebaut hätte mit allen seinen Accounts gesperrt wäre, wäre
Ebay tot.
Wenn jeder der eBay als Plattform zu betrügen nutzt da gebleiben wäre, wäre eBay tot.
Will eBay hier nicht in Schutz nehmen. Aber nur eine Seite sehen und die anderen zu ignorieren… was soll das bringen?
MfG
Lilly
Hi
Käufer muss zahlen und Ware abnehmen und VK muss liefern.
Theoretisch ja, wenn er kann, was aber wenn nicht?
Steht alles im BGB. Such es dir selbst heraus oder frag nen
Anwalt, die wissen sowas ausm Kopf.
Oder guck hier in die FAQ, vielleicht da steht sowas auch.
Das war ne rethorische Frage, denn wenn der andere kein Geld hat nützt mir das nix, selbst wenn du die Klage gewinnst und das ist auch längst nicht sicher.
oder arbeitest nur mit externen Tools.
Ja, so wenig Kontakt mit Ebay wie möglich
Wenn de die eBay Seiten selbst benutzt wär dir einiges
aufgefallen.
Klar gibt es auch total dämliche Einführungen wie die
Möglichkeit sein Konto auf ‚Privat‘ zu setzen. Damit haben se
nur den Betrügern nen Gefallen getan.
Betrüger sind dann in deinen Augen vermutlich auch all diejenigen, die versuchen die Bieter von Ebay, außerhalb der Plattform zu betreuen oder die ihre Einkaufsquellen tarnen, damit du dort nicht direkt bestellst oder?
Auch ich lasse jetzt auf „Privat“ laufen, weil ich nicht will das man mir hinterher schnüffelt, auch wenn es immer heißt „wer ehrlich ist hat nichts zu verbergen“.
Falls du so jemand sein solltest, poste doch einfach zur nächsten Antwort deine komplette Anschrift mit Telefonnummer. Da bin ich aber gespannt.
Auf der anderen Seite will aber auch keiner in einem Staat der
totalen Kontrolle, Einschränkung und Überwachung wohnen.
Ach und was macht der Staat und die Wirtschaft?
Wenn jeder der bei Ebay schon mal Mist
gebaut hätte mit allen seinen Accounts gesperrt wäre, wäre
Ebay tot.Wenn jeder der eBay als Plattform zu betrügen nutzt da
gebleiben wäre, wäre eBay tot.
Ja, Frage ist nur „was ist Betrug“ und dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen. Es ist eben kein Betrug, wenn ich meinen Artikel an den verkaufe, er mir am meisten dafür zahlt, es ist auch kein Betrug, daß ich Ware erst bestelle, wenn ich sie schon verkauft habe, es ist auch kein Betrug wenn meine Ware beim Versand geklaut wird, es ist nicht einmal Betrug wenn ich mir Ware im Ausland besorge die es im Inland nicht gibt und die verkloppe. Und wenn ich erwarte für 29 Euro den neuesten ALDI-Pc zu kriegen, ich müsse nur vorher das Geld überweisen, dann sollte man solche Bieter sperren, weil sie, wenn sie so naiv sind, sowas zu glauben, einfach nicht geschäftsfähig sind. Aber du wirst lachen, ich habe vor 2 Jahren mit einer Dienstleistungsanzeige sowas selbst erlebt und ich hatte dick und fett in den Text geschrieben das es sich um eine Dienstleistung handelt.
Will eBay hier nicht in Schutz nehmen. Aber nur eine Seite
sehen und die anderen zu ignorieren… was soll das bringen?MfG
Lilly
Tust du aber, denn ich beschreibe Praxis (eigene Erfahrungen) und du antwortest mit Theorie (oder wurde bei dir von 14 jährigen schon mal eingebrochen, oder kennst du wenigstens einen persönlich und nicht nur aus der „Müllpresse“?).
Ciao
Wolfgang
Hi
Es ist eben kein Betrug, wenn ich
meinen Artikel an den verkaufe, er mir am meisten dafür zahlt,
es ist auch kein Betrug, daß ich Ware erst bestelle, wenn ich
sie schon verkauft habe…
Betrug nach dem Gesetz vielleicht nicht, jedenfalls gegen die Ebayregeln jedenfalls. Dann musst du deinen Kram eben woanders verticken. Ich hoffe nur dass es so Leit nicht allzuviele gibt und dass sie weniger werden… und ich hoffe dass du mir deinen ebaynamen mitteilst damit ich dir aus dem weg gehen kann…
HH
Ich wollte dir grad ne persönliche Mail schicken, hat aber nicht funktioniert. Echte Emailadresse oder doch nur ein Fakeaccount aus Angst mal beim Wort genommen zu werden?
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