Hallo,
in erster Linie droht körperliche Gewalt, sprich, Du wirst nachdrücklicher am Durchlaufen gehindert - reicht das nicht und Du versuchst es weiterhin, kann durchaus eine Festnahme daraus werden, entweder kurzfristig bis zur Festellung der Personalien oder mit Zeit zum Nachdenken im Polizeigewahrsam.
Der Unterschied zwischen reinem „ich versuch stur durchzulaufen“ und einem Widerstand (Straftat) ist der, daß für den Widerstand ein aktives Angreifen der Polizei vorhanden sein muß.
Ob Du „nur“ eingesackt wirst (Ingewahrsamnahme als „Störer“ ohne Folgen wie Anzeige)oder dazu noch eine Anzeige bekommst, bestimmst daher Du durch Dein Verhalten vor Ort.
Diese Auskunft gilt für NRW, in anderen Bundesländern kann es in Einzelheiten abweichendes Recht geben.
Gruß Bettina