Hallo, Hallo
In dem Falle, dass ein Veranstalter (zB ein Fußballverein) Karten (zB Dauerkarten) in seinen AGB unter der Bedingung veräußert, dass ein Weiterverkauf überhalb des Normalpreises insbesondere auf dem Schwarzmarkt und über Versandhäuser nicht erlaubt ist (und zB mit Geldstrafe oder mit Sperrung der Tickets ohne Entschädigung geahndet wird), sind solche AGB rechtens?
PS: ich bin gegen gewerbsmäßigen Schwarzmarkt und begrüße alle Schritte, die diese zunehmende Tendenz eingrenzen.
besten Dank
Tom
Eine solche Einschränkung ist zulässig. Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine Vertragsstrafe (also nicht StGB, sondern Zivilrecht). Im Detail kommt es natürlich auf die Begründung des Verbotes an. Eine Dauerkarte ist bekanntlich auf eine Person ausgestellt, so daß man nachvollziehen kann, wer unbefugt den Platz einnimmt. Das ist auch der Grund, warum der DFB diesen Papierkrieg bei der Beantragung der Karten macht, weil er nur die „ausgewählten“ Leute im Stadion haben will.
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