Was dürfen Inkassounternehmen ?

Folgendes Szenario: Ein Schuldner hat bei einer Bank altlasten eines privaten Girokonto nicht ausgleichen können, via Inkasso wurder versucht einzutreiben… jedoch erfolglos, Titel wurde eingeholt, da aber EV vom Schuldner vorliegt ist nichts zu machen. Das Inkassounternehmen will nun die kfz-versicherung des Schuldners kündigen… oder der Schuldner solle seine Schuld begleichen… ist das kündigen einer solchen verischerung durch ein Inkasso unternehmen rechtens (möglich) oder ist soetwas heiße luft ?

machen. Das Inkassounternehmen will nun die kfz-versicherung des Schuldners kündigen…

das wird wohl nicht klappen.

ist das kündigen einer solchen verischerung durch ein Inkasso unternehmen rechtens (möglich)

Weder noch.

oder ist soetwas heiße luft ?

Würde ich so sehen.

Hallo!

Das Inkassounternehmen will nun die kfz-versicherung
des Schuldners kündigen…

Funktioniert nicht. Inkassounternehmen haben keine Sonderrechte und können wie der Bäcker oder der Nachbar nicht in die Verträge anderer Leute funken.

oder ist soetwas heiße luft ?

Ja, der dummdreisten Sorte. Man kann’s ja mal versuchen, vielleicht fällt der Schuldner darauf herein.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

die Ausführungen meines Vorredners Wolfgang u. Nordlicht sind totaler Schwachsinn.

Das InkassoUnternehmen kann sehr wohl in die Versicherung reinpfänden. Schau mal unter: Drittschuldnerschaft
nach. Weiß das InkassoUnternehmen also das ein Schuldner eine Versicherung bedient, so kann das IU dazwischen funken. Punkt aus.

Gruss

Die Frage lautete nicht, ob hier etwas gepfändet werden könnte. Die Frage lautet, ob das Inkassounternehmen den Versicherungsvertrag kündigen kann.

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Hallo,
recht haste, bin zwar kein Anwalt, kann mir persönlich unwissend nicht vorstellen, dass ein dritter in bestehende Verträge rumfuhrwerken kann.

mfg. Clock17

Das InkassoUnternehmen kann sehr wohl in die Versicherung reinpfänden.

Was heißt das ? Der Fragesteller spricht auch nicht von „Pfändung“ sondern von Kündigung. Beim KFZ ist die Haftpflicht aber eine Pflichtversicherung.

nach. Weiß das InkassoUnternehmen also das ein Schuldner eine Versicherung bedient, so kann das IU dazwischen funken. Punkt aus.

Aber nicht durch Kündigung der Pflichtversicherung, höchstens durch Stlllegungung des Fahrzeuges. Und wenn das Fahrzeug zum Broterwerb nötig ist, wirds schwierig.

Ein Inkasso-Unternehmen darf nur eines,nämlich eine bereits titulierte Forderung eintreiben.Dazu muss es sich wie jeder andere Gläubiger auch an die Gesetze halten.
Und nach dem Gesetz gibt es nur die Möglichkeiten
-Pfändungsversuch vor Ort durch einen Gerichtsvollzieher
-Pfändung in Bank-oder ähnliche Konten
-Pfändung von Arbeitseinkommen oder ähnlichem

Alles andere fällt dann schon in den Bereich der Nötigung/Erpressung.

Man sollte sich vom Inkassounternehmen eine Kopie der „Inkasso-Erlaubnis“ übersenden lassen.
Aus dieser erfährt man nämlich das zuständige Gericht,das die Aufsicht über dieses Unternehmen führt.
Dahin sollte man eine Beschwerde über das Unternehmen senden.

Hallo,

das hört sich doch eher nach einer Nötigung an, da sollte man mal über eine Strafanzeige nachdenken

hth