Was dürfen Lehrer

Mein Mann ist neuer Elternvertreter. Unser Kind hat einen Brief für alle Eltern mitgenommen. Es ging darum um Kontaktdaten von Eltern zu bekommen auf freiwilliger Basis eine WhatsApp Gruppe zu erstellen oder im Bedarfsfall irgendwie Kontakt mit Eltern aufzunehmen. Den Brief hat ein Lehrer zurückbehalten, weil er das mit einem Datenschutzbeauftragten klären will. Ich glaube damit hat er seine Kompetenzen deutlich überschritten, oder sehe ich das falsch.

Ja, das siehst du falsch.

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Wieso ?!
Es geht nicht nur um WhatsApp Gruppen sondern jeder kann es freiwillig entscheiden, ob er Kontakt mit dem Elternvertreter möchte. Es ging auch darum dass alle Eltern wissen, wer Elternvertreter ist.

Was hindert den Klassenlehrer daran, es den anderen Eltern mitzuteilen, die nicht bei der Wahl dabei waren? Gab es kein Protokoll? So haben es die Tutoren meiner Tochter gemacht: die Eltern haben alle das Protokoll des Elternabends bekommen, so dass auch diejenigen, die gefehlt haben, informiert wurden.

Nein es gab kein Protokoll. Es war lediglich eine kurze Vorstellung und das auf Wunsch der Eltern die da waren eine WhatsApp Gruppe gegründet wurde, um eine schnelle Kommunikation zu gewährleisten. Allerdings waren nicht alle Eltern da . Die anderen sollten so die Möglichkeit erhalten, dass 1. eine Kontaktaufnahme mit dem Elternvertreter möglich ist, bzw. 2. ihre Daten freiwillig mitzuteilen. Der Brief war an die Eltern gerichtet. Ich finde es auch mehr als merkwürdig

Du schreibst verworren und unvollständig. Aus deiner Beschreibung geht nicht hervor, wer an wenn geschrieben hat und welche Art Inhalt vorlag.

Ich interpretiere es so, dass Du ein Schreiben aufgesetzt hast, in dem Du dich als Eltern-Vertreter vorstellst und deine persönlichen Daten vorkommen. Diesen Brief übergibt dein Kind dem Lehrer, der ihn an die Eltern weiterverteilen sollte. Da hätte ich erstmal keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Deine Einwilligung liegt ja zumindest implizit vor.

Bei der Nutzung von WhatsApp schon. Da bedarf es nur einem datendchutzbewusstem Elternteil, welches eine Benachteiligung durch die Nutzung der Datenschleuder WhatsApp geltend macht und schon kannst Du das mit der WhatsApp-Gruppe knicken oder Du stellst sicher, dass „die Anderen“ auch zeitnah informiert sind.

Der Lehrer kann natürlich erstmal mit den Datenschutzbeauftragten der Schule klären, ob das Vorgehen DSGVO-konform ist … er muss es sogar, wenn er sich unsicher ist.

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Meine Gedanken dazu:

  1. Klug ist, solche Dinge mit Lehrern abzusprechen (Lieber Herr x, ich würde gerne …, könnte ich meinem Kind übermorgen Briefe mitgeben und Sie bitten, diese an die Kinder zu verteilen?) - dann können nämlich rechtliche Probleme im Vorwege geklärt werden und vor allem entsteht dann kein Misstrauen.

  2. Lehrkräfte sind so beinahe für alles, was innerhalb der Schule passiert verantwortlich. Das bedeutet, dass sie im Zweifel eher mal „Moment, das muss ich klären“ sagen müssen, bevor etwas schief läuft. Was würdest du denn sagen, wenn der Lehrer die Briefe verteilt hätte und andere Eltern sich dann furchtbar über den Lehrer aufgeregt hätten?

  3. WhatsApp ist superpraktisch aber höchstproblematisch, weil ganz schnell Daten und Inhalte in falsche Hände kommen. Ich würde mich für einen sicheren Messenger entscheiden.

  4. Bitte bedenke, dass es deinem Kind schadet, wenn ihr als Eltern den Lehrer verprellt. Es nützt eurem Kind nichts, wenn ihr juristisch korrekt vorgeht. Euer Kind muss täglich mit dem Lehrer gewissermaßen „zusammenleben“. Wenn du also dein Kind unterstützen willst versuche, zu dem Lehrer ein gutes Verhältnis aufzubauen.

Dann sollte er aber auch alle Eltern vertreten und nicht nur die, die Whatsapp nutzen. Das mit einer „freiwilligen Basis“ so einer WhatsApp-Gruppe ist ein hohler Schein, weil es über kurz oder lang so sein wird, dass Eltern, die die Gruppe nicht nutzen, von wichtigen Diskussionen und Informationen abgehängt sind.

Dass das ganze darüber hinau aus Datenschutzgründen hochproblematisch ist, ist das andere Thema. Denn das Handy deines Mannes übermittel jede Nummer an Whatsapp - also auch die Nummern der Eltern, die kein Whatsapp haben.

Als Elternvertreter eine Whatsapp-Gruppe einzurichten ist hchproblematisch und gedankenlos - und ihr solltet dem Lehrer dankbar srin, dass er da eingegriffen hat, selbst wenn er seine Kompetenzen überschritten haben sollte.

Gruß,
Max

Sie können auch anders Kontakt aufnehmen, postalisch, email oder telefonisch. In dem Brief an die Eltern ging es darum auf legalem Weg überhaupt an Daten der Eltern zu kommen und Sie können dies selber entscheiden, wie Sie das möchten, da wird niemand ausgegrenzt. Auch Landeselternvertreter bitten darum oft Informationen weiterzuleiten und aus Datenschutzrechtlichen Gründen , was auch okay ist., dürfen Schulen das nicht herausgeben. Es wurde auf dem Eternabend auf Wunsch der anwesenden Eltern so gehandhabt. Klar gibt es Threma , Telegram oder ähnliches. Einen Kind die Zettel zu beschlagnahmen finde ich fragwürdig, zumal es sich um eine Schule mit besonderen Kindern handelt. Da sind Eltern nicht wie an Gynmasien oder anderen Schulen. Ehrlich gesagt musste ich schon nach Luft schnappen, denn dieser Lehrer gehört zu einem Therapeutenteam, dass ohne Zustimmung der Eltern das Kind einem Arzt vorgestellt hat, da wird mit zweierlei Maß gemessen. Sorry aber unsere Kinder sind schon besonders und sehr liebenswert. Das würde Euch auch nicht gefallen.

Absolute Zustimmung. Ich bin so eine Hinterwäldlerin ohne WhatsApp, und im 3. Jahr meiner Tochter an der weiterführenden Schule „beschwert“ sich beim Elternabend die Elternvertreterin, dass der Stammtisch ja gar nicht gut besucht sei … Ich habe erst aus diesem Anlass davon erfahren, denn das mit dem E-Mail-Verteiler hatte sie auch nicht gebacken bekommen, obwohl fleißig die E-Mail-Adressen beim ersten Elternabend eingesammelt wurden.

Das ist eine ganz andere „Baustelle“ und hat mit dem geschilderten Fall absolut nichts zu tun. Deshalb solltet ihr das auch ganz deutlich trennen.

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Mir würde es gefallen, die ganze Geschichte in chronologischer und strukturierer Form zu erfahren. Das, was hier bröckerlweise ans Tageslicht ommt, lässt erahnen, dass es da eine Menge Geschichte hinter der Geschichte gibt.

Liebe Grüße,
Max

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An dem anfangs geschilderten Sachstand finde ich Nix,was irgendwie den Lehrer berühren würde. Benachrichtigungen unter Eltern sind seiner Hoheit entzogen.
Im Hinblick auf Datenschutz bzw. unfreiwillige Freigabe von personenbezogenen Daten scheint mir in diesem Fall eher eine panikgeleitete Grundfurcht vorhanden zu sein.
Ich kenne keine Vorschrift, die Eltern verbietet, sich untereinander im Rahmen geltendes Rechts auszutauschen.
LG Amokoma1