Hallo!
meine Frage ist etwas kompiziert. Ich hoffe ich kann sie euch
nahelegen und ihr könnt mir weiterhelfen.
Also Folgendes, wenn eine Person dignostizierte Borderlineerin
ist und zusätzlich noch ein Gutachten vorliegt dass sie
unzurechnungsfähig ist, was darf so eine Person denn dann noch
selbstständig tun?
Die Frage ist nicht wirklich kompliziert - ein Mensch kann erst einmal tun und lassen was er möchte - egal was diagnostiziert oder begutachtet worden ist. Denn die Medizin macht keine rechtlich bindenden Vorschriften.
Ein Mensch darf nur dann etwas nicht tun oder ist in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, wenn ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt. Es gibt solche juristischen Einschränkungen in vielfältiger Weise - ich denke da z.B. an Unterlassungsurteile.
Im Falle des Beschlusses durch ein Gericht muss dann ein unabhängiges Gutachten eingeholt werden, welches die medizinische Sicht zur Beschlussfindung mit einbringt.
Den Umfang der Maßnahmen hängt dann wohl vom Einzelfall ab. Es gibt zwei grobe Maßnahmen:
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Betreuung (Vergleiche auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)#Auswi…))
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Unterbringung (Vergleiche: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbri…)
Eine Unterbringung kann auch ausnahmsweise vor erfolgtem richterlichem Beschluss vorgenommen werden, wenn Gefahr droht.
Um was geht es denn im vorliegenden Fall konkret?
Lieben Gruß
Patrick