Hallo zusammen,
hier mal stellvertretend für die vielen Antworten meinen herzlichen Dank.
Vielleicht habe ich die Frage falsch gestellt, zumindest wurde sie meist nicht so interpretiert, wie sie gemeint war:
Es geht hier um eine(n) Angestellte(n) in einem Steuerbüro. Diese dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die (ich nenne es mal so) berufsnah sind. Also keine Steuererklärungen privat erstellen oder auch Buchführung machen oder einen Jahresabschluß vorbereiten. Von Unterschreiben ist hier gar nicht die Rede. Ausnahmen davon sind in §15 der AO zu finden (Ehepartner, Eltern, etc.) auch klar. Nun sind aber beispielsweise Vereine, in denen man ein Ehrenamt ausführt nicht in §15 AO aufgeführt. Dass man seinem Chef Bescheid sagt, steht ausser Frage, macht sich immer besser. Ich stelle mir nur die Frage, ob nicht das Ehrenamt in einem Verein hier nicht auch hier hineinzählt, also von vorneherein erlaubt ist. Also einem auch niemand an den „Karren“ flicken könnte.