ich habe mich kürzlich entschlossen, mir einen Kabelanschluss zu leisten.
Ich habe also bei ish angerufen, wurde von dort aus weitervermittelt zu einem anderen Kabelverein (weil ish sich nicht zuständig fühlte) und habe dann tatsächlich einen Vertrag zugeschickt bekommen.
Drin stand ein Monatspreis von 11,60 EUR, worüber ich mich dann doch sehr gefreut habe.
Das Ding also unterschrieben zurückgeschickt und wenige Tage später bekam ich dann auch eine vom Vertreter der Kabelgesellschaft unterschriebene Kopie. Am gleichen Tag hatte ich allerdings auch einen Spruch auf meiner Mailbox, der Vertreter der Kabelgesellschaft teilte mir mit, dass in meinem Vertrag leider die falschen Preise gestanden hätten, eigentlich würde es im Monat 16 EUR kosten und er würde mir einen neuen Vertrag zum unterschreiben schicken.
So weit, so gut (oder eher schlecht). ABER: Ich habe einen von mir und der Kabelgesellschaft unterschriebenen Vertrag vorliegen, der besagt, dass ich 11,60 EUR im Monat für einen Kabelanschluss zahlen muss.
Ist der jetzt nicht rechtskräftig, weil sich bei denen jemand geirrt hat?
Es macht zwar keinen Sinn, wegen sowas zu klagen, schon klar, aber prinzipiell müsste der Kabelverein die im Vertrag vereinbarte Leistung doch jetzt zum vereinbarten Preis liefern, oder sehe ich das falsch?
ich allerdings auch einen Spruch auf meiner Mailbox, der
Vertreter der Kabelgesellschaft teilte mir mit, dass in meinem
Vertrag leider die falschen Preise gestanden hätten,
eigentlich würde es im Monat 16 EUR kosten und er würde mir
einen neuen Vertrag zum unterschreiben schicken.
So weit, so gut (oder eher schlecht). ABER: Ich habe einen von
mir und der Kabelgesellschaft unterschriebenen Vertrag
vorliegen, der besagt, dass ich 11,60 EUR im Monat für einen
Kabelanschluss zahlen muss.
Ist der jetzt nicht rechtskräftig, weil sich bei denen jemand
geirrt hat?
gem. § 119 BGB kann eine Willenserklärung wegen Irrtums angefochten werden. Der Anfechtende ist zwar schadensersatzpflichtig, aber wo kein Schaden (und hier gibt es keinen), da kein Ersatz.
Also ich bin jetzt mal, ohne genaue Analyse der Meinung, dass hier wohl 11,60 vereinbart sind und ich würde an deiner Stelle auch nicht mehr zahlen, sondern auf die Vereinbarung bestehen. Wenn die mehr haben wollen, dann sollen die klagen.
Wenn dir ein Vertragsangebot mit 11,60 zugegangen ist, dann ist es gültig und der Anbieter ist an sein Angebot gebunden. Er kann es keinesfalls nach Zugang beim Empfänger einfach abändern. Außerdem hast du nur zu den Konditionen mit 11,60 angenommen. Es ist daher gar nicht möglich, dass ein Vertrag mit 16,- zu Stande gekommen wäre, da es hiezu von dir keine Annahmeerklärung gibt.
Das verstehe ich nicht: Wo könnte hier ein Irrtum liegen, nämlich nicht ein Irrtum, dass sich der Anbieter in seiner eigenen Preisgestaltung geirrt hat, dass kann einem ja völlig wurscht sein, sondern ein Irrtum im Hinblick auf die Willenserklärung? Einen solchen sehe ich hier bisher zumindest nicht.
Das verstehe ich nicht: Wo könnte hier ein Irrtum liegen,
nämlich nicht ein Irrtum, dass sich der Anbieter in seiner
eigenen Preisgestaltung geirrt hat, dass kann einem ja völlig
wurscht sein, sondern ein Irrtum im Hinblick auf die
Willenserklärung? Einen solchen sehe ich hier bisher zumindest
nicht.
Druckfehler, veraltetes Prospektmaterial, falsche Preisliste (z.B. für gewerbliche Kunden oder Großkunden) usw. Da fallen mir genügend Gründe ein.
. Es ist daher gar nicht möglich, dass ein Vertrag
mit 16,- zu Stande gekommen wäre, da es hiezu von dir keine
Annahmeerklärung gibt.
das haben die Kabelfuzzies auch gar nicht vor. Nach Aussage des Fragestellers will man ihm ja einen neuen Vertrag zusenden. Den kann er annehmen oder auch nicht.
Übrigens sind 16 Euro deutlich realistischer als 11,60, von mir nimmt sich ish 18,30.
Das verstehe ich nicht: Wo könnte hier ein Irrtum liegen,
nämlich nicht ein Irrtum, dass sich der Anbieter in seiner
eigenen Preisgestaltung geirrt hat, dass kann einem ja völlig
wurscht sein, sondern ein Irrtum im Hinblick auf die
Willenserklärung? Einen solchen sehe ich hier bisher zumindest
nicht.
Der ggf. gutwillig offensichtliche Irrtum, dass in dem Brief 16,00 EUR stehen sollten, aber durch einen Tippfehler 11,60 EUR (=eine 1 zuviel) geschrieben wurde.
Also wenn ich ein Angebot für 11,6 zugesandt bekomme und dieses dann zurückschicke mit der Erklärung ich nehme an, dann ist doch ein Vertrag zu Stande gekommen oder nicht?
. Es ist daher gar nicht möglich, dass ein Vertrag
mit 16,- zu Stande gekommen wäre, da es hiezu von dir keine
Annahmeerklärung gibt.
das haben die Kabelfuzzies auch gar nicht vor. Nach Aussage
des Fragestellers will man ihm ja einen neuen Vertrag
zusenden. Den kann er annehmen oder auch nicht.
Übrigens sind 16 Euro deutlich realistischer als 11,60, von
mir nimmt sich ish 18,30.
Jau, so siehts aus. Ich kriege einen neuen Vertrag, bei dem dann anstatt von 11,60 die 16,00 steht.
Was mich dann aber vollends verwirrt hat war das Gespräch, dass ich gerade mit den Kabelern hatte. Nach einer völlig verwirrenden Odyssee durchs web auf der Suche nach den „echten“ Preisen wollte ich mir Klarheit verschaffen.
Im Web siehts nämlich so aus. Über die Seite meines Vertragspartners (Deutsche Kabel Services) komme ich, wenn ich in NRW Kabel haben möchte, zur Seite von ish. Da steht, dass der Spaß im Monat 14,50 EUR kostet. Ish sagt aber, sie wären für mich nicht zuständig, sondern eben Kabel Deutschland. Die wiederum sind scheinbar nur die Big Mama aller Kabelanbieter und sagen, für mich wäre ish KS NRW zuständig. die habe ich im Netz nicht gefunden.
Also habe ich dann heute bei Kabel Deutschland angerufen und gefragt, wo man denn eine vernünftige Preisauskunft kriegen könnte, so rein zur Information. Da wurde mir dann gesagt, dass es so was NICHT GIBT, weil der Preis für jeden individuell ausgerechnet wird, abhängig davon, wo er wohnt und wie teuer die Verlegung des Kabels da war.
Sprich: im Hochhaus mit 100 Mietparteien kommt man wesentlich billiger weg als
in einem kleinen Haus mit 20 Parteien…
Wie Obelix sagen würde: Die spinnen, die Kabeler…
Aber letzten Endes bleibt mir wohl nichts übrig, als die 16 Euronen zu zahlen, Schüssel geht leider nicht…
Also wenn ich ein Angebot für 11,6 zugesandt bekomme und
dieses dann zurückschicke mit der Erklärung ich nehme an, dann
ist doch ein Vertrag zu Stande gekommen oder nicht?
Nicht, wenn eine der beiden Willenserklärungen angefochten wird, sei es wegen Irrtums oder warum auch immer.
Ja das ist schon klar. Ich habe nur so meine Zweifel, ob hier ein beachtlicher Irrtum vorliegt, das könnte allenfalls sein, wenn der Kabelbetreiber 11,60 erklärt hat, aber glaubte 16,- zu erklären.
Ja das ist schon klar. Ich habe nur so meine Zweifel, ob hier
ein beachtlicher Irrtum vorliegt, das könnte allenfalls sein,
wenn der Kabelbetreiber 11,60 erklärt hat, aber glaubte 16,-
zu erklären.
was ist denn ein „beachtlicher“ Irrtum?
Wie auch immer. Der 119 BGB ist eigentlich recht eindeutig:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
§ 120 kommt natürlich auch infrage:
§ 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
Aber letzten Endes bleibt mir wohl nichts übrig, als die 16
Euronen zu zahlen, Schüssel geht leider nicht…
kürzlich hab ich gehört, dass noch in diesem Jahr in Teilen (welchen, weiß ich leider zur Zeit nicht) von NRW digitales TV eingeführt werden soll. Vielleicht ist das ja was für dich.