Was erhält ein gerichtlich bestellter Betreuer an Vergütung?

Hallo Wissende,

jmd. hat von sich aus einen Betreuer beim Gericht beantragt und auch „zugewiesen“ bekommen, nehman wir mal an in Frankfurt / Mein.

Wie funktioniert da die Vergütung der Betreuer wenn sie angenommen 29 Betreute haben (pro Monat oder länger)?
Pauschalen pro Fall? Bei welcher angenommener Stundenzahl pro Fall.
Zusatzstunden werden vergütet mit…?

Wie läuft das da. Rahmenauskünfte sind auch okay. Also wie jetzt bei der Wahl am 22.9 bei Wahlhelfern. Jetzt mal egal Verütung, Erfrischungsgeld oder sonstige Pseudotitel.
Da wo ich wählen ging gabs 65€ für einfache Wahlhelfer und 10-20 mehr für Wahlleiter o.ä. Aber auch nur weil es eine Doppelwahl war, ansonsten gibts da nur 25€.
Da dieses aber ggfs. die Kommune entscheidet wäre da die Rahmenantwort 25-65.
(Unabhängig von Doppelwahl)

Achja, gibt es bundesweit, hessenweit, frankfurtweit geltende Betreuungsrichtlinien im Internet lesbar? Mit Mindestkontaktzeit zum Betreuten pro Monat u.ä.?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo,

Wie funktioniert da die Vergütung der Betreuer wenn sie
angenommen 29 Betreute haben (pro Monat oder länger)?
Pauschalen pro Fall? Bei welcher angenommener Stundenzahl pro
Fall.Zusatzstunden werden vergütet mit…?

Das sollte helfen. Ab § 4 wird´s interessant.

http://www.gesetze-im-internet.de/vbvg/BJNR107600005…

ml

Hallo,

noch was zu deiner „Mindestkontaktzeit“. Die Frage hiernach weist auf ein Missverständnis bzgl. der Tätigkeit des Betreuers hin. Der Betreuer ist nicht dafür da, sich persönlich ständig vor Ort beim Betreuten aufzuhalten, sich mit ihm zu unterhalten, mit ihm Erledigungen zu machen, … Dafür wird er auch nicht bezahlt.

Wenn es keinen konkreten in der Betreuertätigkeit liegenden Grund für einen persönlichen Besuch gibt, dann besteht hierzu auch keine Veranlassung. Gerade wenn Betroffene glücklich und zufrieden im Kreis der Familie leben oder in einer guten Einrichtung untergebracht sind, und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass man häufiger nach ihm sehen müsste, und alles „im Schwung“ ist, sind persönliche Besuche eher selten, weil schlicht und ergreifend nicht nötig.

Natürlich achten viele Betreuer schon darauf, dass es auch ausreichend persönlichen Kontakt gibt, aber vorgeschrieben ist dass nicht.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Natürlich achten viele Betreuer schon darauf, dass es auch
ausreichend persönlichen Kontakt gibt, aber vorgeschrieben ist
dass nicht.

wie auch immer, danke für deine Informationen, 2 persönliche Kontakte pro Jahr, 5 Telefonate pro Jahr sind also voll im Rahmen?

Dem anderen Antworter, sorry, hab kein Namensgedächtnis, auch danke, ich lese mir das gerne durch. Hoffentlich nicht zu juristsch formuliert *mißtrauisch schau* :smile:

Gruß
Reinhard

Hallo,

die Vergütung erfolgt nach VBVG. Einfach mal googeln, da steht alles drin.

Gruß

Hallo,

ja, die genannten Zahlen sind vollkommen in Ordnung, wenn nichts Konkretes anliegt, was einer persönlichen Besprechung verlangen würde.

Gruß vom Wiz