Was erhalte ich vom jobcenter bei einer eheähnli

„Hallo.ich bin alleinerziehend und erhalte hartz4.ich möchte in naher zukunft mit meinem freund zusammen ziehen.er geht arbeiten,verdient 1,300 netto. was erhalte ich dann noch vom amt?es gibt doch ein probejahr ,oder?
Liebe grüsse“

Hallo,
eheliche Gemeinschaften werden nach einem Jahr zusammen berechenet. Da hast du recht. Bis dahin wirst du allein gerechnet. Miete, Strom und alle weiteren Ausgaben für die Wohnung gehen bis dahin durch zwei.
Lg. Manja