Eigentlich wollte ich nächste Woche Freitag heiraten und am Samstag sollte die Hochzeitsreise nach Südafrika gehen. Alles war bereits arrangiert, gebucht und soweit auch bezahlt. Nun fällt die Hochzeit aus. Somit will ich auch nicht mehr die Hochzeitsreise antreten, weil, das kann ich nicht mehr. Die Reise ist bereits bezahlt. Für die Reise hatte ich eine Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Nun meine Frage:
Die Stornokosten übernimmt die Versicherung. Aber habe ich darüber hinaus auch Chance vom bezahlten Reisepreis etwas zurück zubekommen?
Du wirfst da was durcheinander. Sagen wir mal, die Reise kostet € 1.000,–. Den Betrag hast Du bereits bezahlt und die Stornokosten betragen 80 %.
Somit bekommst Du vom Reiseveranstalter 20 % des Reisepreises sowieso zurück. Dein entstandener Schaden beträgt also € 800,–.
Allerdings kommt jetzt der Knackpunkt: Eine Reiserücktrittskostenversicherung bezahlt normalerweise in folgenden Fällen:
Krankheit oder Tod des Reisenden oder naher Angehöriger
Schaden am Eigentum (Hausbrand, Wasserrohrbruch)
Verlust des Arbeitsplatzes bzw. neuer Job nach Arbeitslosigkeit
Dann gibt es noch ein paar Sonderfälle wie kranke Haustiere u.s.w. Meines Wissens zählt aber eine abgesagte Hochzeit nicht dazu. Somit solltest Du als Erstes klären, ob die Versicherung denn überhaupt bezahlen würde…
Die Reise ist bereits bezahlt. Für die Reise hatte ich eine Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Nun meine Frage:
Die Stornokosten übernimmt die Versicherung.
Dass dieses zutrifft, höre ich zum ersten Mal.
Aber habe ich darüber hinaus auch Chance vom bezahlten Reisepreis etwas zurück zubekommen?
Die Rücktrittsgründe, bei denen die Versicherung in Leistung tritt, stehen in den Versicherungsbedingungen. Bei Abschluss des Versicherungsvertages hast du die bestimmt bekommen.
Üblicherweise zahlt die Versicherung nur bei Krankheit oder Todesfall, manchmal auch bei zwischenzeitlicher (unverschuldeter) Arbeitslosigkeit. Ich kann mit kaum vorstellen, dass sie in deinem Fall das tun. Oder hast du vielleicht eine ganz besondere Versicherung abgeschlossen ?
Gruß
Karl
Hallo,
hast Du pauschal gebucht oder individuell?
Bei letzterem würde ich es sowohl bei der Flauggesellschaft als auch bei dem/den Hotels versuchen.
Ich musste aus gesudheitlichen Gründen von einem Hotelaufenthalt zurücktreten - war aber nicht so schlimm, dass irgendeine Versicherung eingesprungen wäre. Das Hotel hat mir auf Kulanz ein Drittel zurückerstattet. Immerhin.
Wenn Du nichts ersetzt bekommst, dass würde ich an Deiner Stelle mit einem guten Freund/in oder Eltern diese Reise machen, ehe dass ich das Geld zum Fenster rauswerfen würde.
Es geht bei einer Südafrika Reise sicherlich um einige Tausend Euro. Würde ich gerne machen - habe aber leider zur Zeit nicht nur keine Ferien sondern auch kein Geld
Hoffe, dass Du nicht auf dem Schaden sitzen bleibst.
Dann gibt es noch ein paar Sonderfälle wie kranke Haustiere
u.s.w. Meines Wissens zählt aber eine abgesagte Hochzeit nicht
dazu. Somit solltest Du als Erstes klären, ob die Versicherung
denn überhaupt bezahlen würde…
Hallo Rolf,
und wie ist es, wenn die abgesagte Hochzeit ihm so dermaßen auf den Magen (Gemüt) schlägt, dass er ärztlich behandelt werden muss und krank geschrieben wird? Bezahlt dann die Versicherung?
maßgeblich ist immer die Aussage des Arztes. Wenn der sagt: Kunde ist krank - dann ist das so. Versicherungen prüfen das nur in sehr seltenen Fällen nach.