was hat er nun eigentlich genau erworben? Doch sicher nicht nur eine CD in ihrer materiellen Form. Das wäre nämlich dann Wucher 20 Euro für eine Scheibe zu verlangen, die maximal 20 Cent Wert hat.
Der hauptsächliche Gegenstand des Erwerbs muss doch in den enthaltenen Mediendaten bzw. deren Nutzungsrechte liegen.
Nun kann dieses Recht, die Musik anzuhören, zeitlich unbegrenzt in Anspruch genommen oder auch, durch den Verkauf der CD oder Vererbung z.B., übertragen werden.
Da der Käufer also streng genommen nicht die Scheibe bezahlt hat, sondern ein Nutzungsrecht, steht ihm da nicht, bei irreparabler Beschädigung der Scheibe, auch wenn selbst verschuldet, eine Austauschscheibe zu?
Oder was ist es nun genau, was der Käufer alles mit einer Audio-CD erwirbt? welche materiellen und imateriellen Güter erwirbt er und welche Rechte hat er?
was hat er nun eigentlich genau erworben? Doch sicher nicht
nur eine CD in ihrer materiellen Form. Das wäre nämlich dann
Wucher 20 Euro für eine Scheibe zu verlangen, die maximal 20
Cent Wert hat.
Der hauptsächliche Gegenstand des Erwerbs muss doch in den
enthaltenen Mediendaten bzw. deren Nutzungsrechte liegen.
Stimmt.
Nun kann dieses Recht, die Musik anzuhören, zeitlich
unbegrenzt in Anspruch genommen oder auch, durch den Verkauf
der CD oder Vererbung z.B., übertragen werden.
Stimmt auch.
Da der Käufer also streng genommen nicht die Scheibe bezahlt
hat, sondern ein Nutzungsrecht, steht ihm da nicht, bei
irreparabler Beschädigung der Scheibe, auch wenn selbst
verschuldet, eine Austauschscheibe zu?
Man muss zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden: die Mediendaten sind zwar im Besitz des Käufers aber nach wie vor (geistiges) Eigentum des Herstellers. Im Fall der mutwilligen Zerstörung des Datenträgers steht einem jedenfalls keine Ersatzleistung zu. Wenn ich ein Auto kaputtfahre bekomme ich ja auch keinen Ersatzwagen ‚für lau‘.
Oder was ist es nun genau, was der Käufer alles mit einer
Audio-CD erwirbt? welche materiellen und immateriellen Güter
erwirbt er und welche Rechte hat er?
Wie oben beschrieben (=u.a keine öffentliche Vorführung). Das Recht auf eine unverkäufliche Privatkopie steht einem dennoch zu. Aber siehe http://www.irights.info/index.php?id=58 für Aktuelleres.