Was fällt sind Reparaturarbeiten bei Mietfreiheit?

Hallo,
ich hab ab 1. Mai eine kleine süße Wohnung angemietet und bin seit ca 3 Wochen auch dort wohnhaft.
Die Wohnung war vollkommen unrenoviert und deswegen habe ich von Seitens der Hausverwaltung eine Mietfreiheit von 3 Monaten bekommen.(ca 600 €/3 Monate)
Habe seitdem in dem großen Zimmer die Tapeten abgemacht und neu teils verputz und gestrichen. In den übrigen Zimmern, sprich Küche und Flur auch alles geweißt und zuzätzlich in allen Räumen die Dielen abgeschliffen und geölt und gelackt.
Als nächstes wollte ich mir die Fenster und Türen vornehmen.

Nun aber meine eigentliche Frage und zwar ist dazu erstens noch die Duschkabine total defekt und zweitens springen Fliesen aus den Fugen auf dem Toilettenboden. Und das auch nicht einfach so, sondern es gibt ein Kuhle direkt vor dem Klo mit ca 20 5x5cm Fliesen die man schon komplett mit der Hand abnehmen kann. Darunter befindet sich eine morsche Holzschicht und durchnässte Dichtungsschicht.

Gehören diese Reparaturen auch zu den eigenen Aufgaben wenn man eine Mietfreiheit bekommt oder fällt das unter die Pflicht des Vermieters?

Besten Dank im Vorraus

Hallo m4ttis,
als erstes ist renovieren und reparieren ein Unterschied. Es kommt also darauf an, was Sie mit der Hausverwaltung besprochen haben. Ich würde in Ihrem Fall die Kosten der bisher erbrachten Leistungen mit der Mietbefreiung aufrechnen. Die defekte Dusche sollten Sie beim Einzug bemerkt haben und können so nicht im Nachhinein Reparaturkosten geltend machen. Der Fußboden ist eine andere Sache. Dieser ist fest mit dem Haus verbunden und somit Sache des Vermieters. Aber immer – wenn vorher nichts anderes vereinbart wurde. Wie ich anfangs erwähnt habe, was wurde besprochen. Wenn nun die Kosten für sämtliche Reparaturen den Mietnachlass übersteigen, war dieses unvorhersehbar und Sie können diese Mehrkosten zurückverlangen. Allerdings wäre dann ein friedliches Auskommen mit dem Vermieter getrübt. Mein Vorschlag: Kosten zusammenrechnen und mit dem Vermieter reden. Es könnte ja sein, dass dieser Verständnis zeigt und einen weiteren Nachlass gewährt. Wenn nicht, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Noch eines zum Schluss. Es freut mich und wundert mich auch gleizeitig, dass Sie mich als Ratgeber ausgesucht haben. Ich bin kein RA oder sonstiger Profi, denke aber, dass meiner o.g. Meinung ein Rechtsexperte zustimmen würde. Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiter helfen konnte. Eine persönliche Konversation wäre natürlich hilfreicher.
mfg. franjo

Ich würde zuerst Rücksprache mit dem Vermieter nehmen und wenn ihr zusammen nicht eine Sinnvolle Lösung abmachen könnt, würde ich noch das Mietamt fragen was üblich ist.M.fr.Gr.B.Häubi

Hallo,
leider kann ich zur rechtlichen Situation überhaupt nichts sagen, tut mir leid.
Viele Grüsse
Sannie

Das ist Sache des Vermieters, sowohl die Fliesen als auch die Duschkabine. Da es anscheinend ein richtiger Wasserschaden ist (eventuell mit undichten Rohren, irgendwoher muss ja die Nässe kommen), musst du das umgehend dem Vermieter melden, damit nicht noch größere Schäden am Haus entstehen.

Zu den sogenannten Schönheitsreparaturen zählen nur Wände und Decken tapezieren und malern, Fußleisten, Heizungen und Heizungsrohre sowie Fenster und Türen von innen streichen und ggf. Parkett o. ä wieder herrichten. Die Mietfreiheit hat damit nichts zu tun, die soll dich vom Wert her lediglich für deine Aufwendungen entschädigen. Genausogut hättet ihr vereinbaren können, dass die Miete von Anfang an gezahlt wird, dir aber 600 Euro in die Hand gedrückt werden, wenn du die Schönheitsreparaturen vor dem Einzug selbst erledigst.

hallo ,
in so einem Fall kommt wieder das alte Problem zum Vorschein: was haben Sie vereinbart? Haben Sie schriftlich alles fixiert?
Unabhängig davon würde ich einfach dem Vermieter mal zeigen, was er für eine Wohnung vermietet. Man kann nicht alles renovieren, der beschriebener Schaden ist Gebäudeschaden, denke ich. Experte bin ich auf dem Gebiet zwar nicht, aber mit einem gesunden Menschenverstand würde ich sagen, dass der Vermieter diesen Schaden beheben sollte. Hier müssen Fachleute ran und das übersteigt meiner Meinung nach den Begriff Renovierung.
Wichtig ist: nicht allein anfangen, sonst gibt es Ärger bei unsachgemäße Ausführung!

Ich hoffe, dass ich zumindest die Richtung angeben konnte…
LG. mr.timer

Hallo, ob das mit unter die Arbeiten fällt oder nicht, richtet sich ganz nach den Vereinbarungen, die der Mieter mit dem Vermieter getroffen hat. Falls nichts vereinbart wurde, würde ich den Vermieter direkt ansprechen; vielleicht kennt er diesen Schaden noch garnicht!? Viel Erfolg! GEK

Hallo, das ist so schwer zu sagen, hier wurden grundsätzliche Pflichten des Vermieters auf den einziehenden Mieter umgeschichtet. Es kommt darauf an, wie die Vereinbarung genau lautete (z. b. Wohnung mit Mängeln wie angesehen)Es gibt Dinge, die sind auch ganz einfach gefährlich und die kann man nicht lassen. Einfach wäre es, wenn die Mietfreiheit im Gegenzug zu diversen Arbeiten (überall tapezieren, überall streichen…) vereinbart wäre. Doch ob die Mietfreiheit dazu dient, grundsätzlich das Wohnen in einer derart mangelhaften Wohnung abzugelten, da frage ich mich, ob so ein Vertrag überhaupt Gültigkeit hat, falls Gefahr für die Gesundheit bestehen sollte (Boden morsch und durchnässt? Wo kommt das Wasser her?) Mit einem echten Sachverständigen reden oder im Guten nochmal mit dem Vermieter reden.

Hallo,
ich hab eine kleine süße Wohnung angemietet und bin
dort wohnhaft.
Die Wohnung war unrenoviert und deswegen habe ich
eine Mietfreiheit von 3 Monaten
bekommen.(ca 600 €/3 Monate)
Habe seitdem die Tapeten abgemacht und
neu teils verputz und gestrichen. In Küche und Flur auch alles geweißt und zuzätzlich in
allen Räumen die Dielen abgeschliffen und geölt und gelackt.
Als nächstes wollte ich mir die Fenster und Türen vornehmen.

meine eigentliche Frage erstens ist

noch die Duschkabine total defekt und zweitens springen
Fliesen aus den Fugen auf dem Toilettenboden. es gibt ein Kuhle direkt vor dem Klo
mit ca 20 5x5cm Fliesen die man schon komplett mit der Hand
abnehmen kann. Darunter befindet sich eine morsche Holzschicht
und durchnässte Dichtungsschicht.

Gehören diese Reparaturen auch zu den eigenen Aufgaben wenn:man eine Mietfreiheit bekommt oder fällt das unter die Pflicht:des Vermieters?

Hallo m4ttis,

Tut mir leid aber in diesem extremen Fall kann ich dir leider keine Empfehlung geben.

Diese Wohnung wollte ich aber nicht geschenkt haben.
(Ein wahrer Glücksgriff)

Gruß
Winfried

Hallo
Die 3 Monate Mietfreiheit sind wahrscheinlich nicht mündlich verhandelt worden, sondern im einen unterschriebenen Vertrag festgelegt. Wenn im Vertrag deinerseits auf alle nötigen Reparaturen verzichtet wurde u. das mit der Mietfreiheit abgegolten wurde, dann hast du schlechte Karten, gehe mit diesem Vertrag zu einem Mieterverein u. lass dich beraten, ob das alles rechtens ist.
Alles Gute wünscht dir petgri

Hallo m4ttis,
Spezialist für Probleme Deiner Art bin ich nicht aber was Du da schreibst bedeutet doch, daß das Gebäude schwer beschädigt ist. Wohnung renovieren ist alles bearbeiten das ich sehen und berühren kann. Unterboden, Versorgung- und Entsorgungsleitungen gehören zum gesamten Gebäude. Ich rate Dir, mit Deinem Mietvertrag erst noch ein Gespräch im Guten mit dem Vermieter zu suchen, alles notieren und wenn das nicht hilft, eine Erstberatung beim Rechtsanwalt und halte Dich gefasst: ein Umzug könnte billiger werden. Leider.

Hallo,
ich hätte Dir eher Rat für die praktischen Sachen Deiner Renovierung geben können da ich Handwerker (Elektriker) bin und kein Rechtsanwalt.
Tut mir leid aber ich hoffe für Dich dass es Kosten für den Vermieter sind.

Gruß Oli

Hallo!
Schon die kurze Beschreibung würde mich zum Verlassen der Wohnung treiben.
Der Vermieter kommt doch vor lauter Lachanfällen nicht zum Schlaf,wenn seine Wohnung für 200€ im Monat saniert wird.
Was Sie beschreiben sind riesige Baumängel, schnellstens raus da!!!
Gruß

Hallo guten Morgen,

also Fliesen legen gehört bestimmt nicht dazu.
Den morschen Unterbau konntest Du ja nicht einmal sehen.
Auch bei den Fenstern wäre ich zurückhaltend. Lieber erst mal einen gemeinsamen Ortstermin machen und in Ruhe klären, was sich beide Seiten vorstellen. Unbedingt solltest Du einen „richtigen“ Zeugen dabei haben; noch besser alles schriftlich festhalten und gegenzeichnen lassen.

Viel Erfolg!!!
mit nettem Gruss
Thomas