Was fällt unter eine Elementarschadenversicherung?

Innerhalb der Hausratversicherung haben wir auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Gestern ist folgendes passiert:
Bei einem Gewitterplatzregen ist über die Entlüftungsschächte der Dunstabzugshaube ( Esse über der Kochinsel) Regenwasser in die Esse eingedrungen und hat den Lüfter gekillt.
Ich wollte den Schaden bei der Versicherung melden, wurde aber „abgebügelt“ mit dem Hinweis:
Nur, wenn das Grundstück durch Platzregen unter Wasser stünde und dann Wasser durch Türen und Fenster eindringt und Hausratsschäden verursacht, sei die Versicherung zuständig. Mein Fall sei nicht abgedeckt und auf meine Frage, welche Versicherung denn so etwas abdeckt, meinte man, keine. Kann das richtig sein und was kann ich machen?

Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings gibts im Deckungsumfang der Elementarschadendeckung Unterschiede. Deswegen: konkreten Vertrag lesen oder den Vermittler / Betreuer deselben befragen. Dazu ist der da.

Bei mir gehört so etwas zum selbstverständlichen Umfang meiner täglichen Arbeit.

Wenn künftig mal eine (Hausrat-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Es ist richtig. Versichert sind in der Regel: Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Vulkan, Erdbeben,… Ein reines Eindringen von Regenwasser ist kein Elementarschaden.