Hallo, ich habe mir vor knapp 2 Mon. einen gebrauchten, gut erhaltenen Campingbus gekauft (6 Jahre alt, 60 000 km), mit Allrad. Der Händler hat alle möglichen Bedenken immer wieder mit der Bemerkung gekontert, ich hätte doch „Händlerhaftung“. Jetzt nach zwei Monate und zusätzlichen 12 000 km beginnt es innerhalb der letzten vielleicht 500 km bedenklich aus dem Bereich Antriebsstrang zu grummeln. Da kündigt sich ein ernsthafter Fehler an, denke ich. Fällt das noch unter „Händlerhaftung“? Gruß und Dank Antal
Hallo,
Händlerhaftung? Komischer Begriff. Ich würde es eher Gewährleistung nennen.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass ein Defekt nicht schon beim Kauf vorhanden war. Oder halt den Defekt auf eigene Kosten beheben.
Beste Grüße
Guido