Hallo,
ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife absolviert. Habe dann aber im Anschluss erst mal gejobbt. Dann einige Jahre später wurde ich in einer leitenden Tätigkeit in einem kleinen Geschäft angestellt. Dort wurde mir von dem Inhaber (er ist Ingenieur) und seinem Sohn (Kaufmann) sämtliche Praxis vermittelt. Nach 2 Jahren bot mir der Inhaber des Geschäftes die Übernahme an, da er in Rente gehen wollte. Ich habe das Geschäft dann 2 Jahre selbstständig geführt und es mit Geburt meines Kindes verkauft. Nun bin ich seit 2 Jahren in Teilzeit in einer großen Firma angestellt und habe mir überlegt an einer Hochschule zu studieren. Jetzt mein Problem. Ich erhielt von der Hochschule ein Schreiben indem man die „Zuerkennung der Fachhochschulreife“ fordert. Diese bekomme ich aber nur durch ein Praktikum, einer Ausbildung usw. Besteht irgendeine Möglichkeit mein vorangegangenes Berufsleben als beruflichen Teil anzurechnen? Wie wird die Selbstständige Zeit gewertet? Da in der Bestimmung für Praktikum immer steht, Antrag muss vorher gestellt sein. Werden der ehemalige Inhaber des Geschäfts oder sein Sohn als Ausbilder akzeptiert? Muss ich überhaupt noch den beruflichen Teil machen? Ich bin jetzt 30 und die Zeit rennt weg. Ich habe auch gelesen, dass man einen Teil der Kindererziehung anrechnen lassen kann – stimmt das?
Bitte dringend um Antworten und sage schon mal – danke.
LG Sudi
Tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich weiß aus Erzählungen aus meiner Schulzeit nur, dass diejenigen ein einjähriges Praktikum in der gewünschten Fachrichtung gemacht haben, nach dem schulischen Teil. Aber wie das dann weiter ging weiß ich leider nicht. Vielleicht erkundigst du dich mal an einer Schule.
Gruß Svenja
Hallo Sudi,
wirklich zuverlässig kann ich darauf nicht antworten, aber ich würde mal bei dem ehemaligen Besitzer nachfragen, ob er dir zumindest eine Bescheinigung ausstellen kann. Damit - und mit ihm als Leumund, also als Kontaktperson für Rückfragen - kann man probieren, es sich anrechnen zu lassen. Meine Stiefmutter hat nach jahrelanger Berufstätigkeit ebenfalls studiert, und bei ihr ging das mit dem Praktikum, soweit ich weiß.
Viel Glück und Gruß,
Anne
Hallo,
Bildung ist Ländersache, es fehlen dazu sämtliche Angaben:
- Wo und wann (Jahresangabe) wurde der schulische Teil der FHR erworben?
- Wo möchtest du was studieren?
btw: Was soll ein Fachhochschulabschluss sein? Fachhochschulreife != Fachhochschulabschluss! Die FHR berechtigt zu einem FH-Studium, an dessen Ende dann ein Hochschulabschluss, wie bspw. der Bachelor steht…
Grüße,
Christian
@ Chrischii
Abschluss wurde in Bremerhaven bei der KLA gemacht. Das war 07.2000. Ich habe das den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Möchte gerne in Bremerhaven an der Fachhochschule studieren. Habe auch von denen das Schreiben, wegen der Zuerkennung. Un diese bekomme ich wohl nach einem beruflichen Teil der Fachhochschulreife.
Gruß Sudi
Für die FHR muß ein praktischer Teil sein. Dafür wird ein Nachweis benötigt. Selbstständige brauchen Referenzen. Also sollte erstmal sowas besorgt werden.
Sorry, ich bin den klassischen Weg übers Abitur gegangen, deshalb kann ich dir da leider nicht weiterhelfen.
Ich würde aber an deiner Stelle mal im Arbeitsamt anfragen, die haben da Berufsberatungsstellen, wo wirklich freundliche und kompetente Leute sitzen, die sollten dir das sagen können.
Viel Erfolg weiterhin
alex
Was wurde genau für ein Bildungsgang an der KLA besucht? Steht vllt. auf dem Zeugnis. Jap, du brauchst den fachbezogenen, praktischen Teil der FHR unbedingt, ansonsten kannst du nicht studieren. Wie man diesen nachweisen kann, ist aber unterschiedlich, schau dir das mal für Bremen an: http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdat…
Grüße,
Christian
@ scotty
danke für die Antwort. Was für Referenzen brauchen Selbstständige?
LG Sudi
Für die FHR muß ein praktischer Teil sein. Dafür wird ein
Nachweis benötigt. Selbstständige brauchen Referenzen. Also
sollte erstmal sowas besorgt werden.
Hallo,
für die Tipps bezüglich der Anerkennung Deiner Tätigkeit muß ich passen.
Aber überlege genau, ob Du wirklich studieren gehen möchtest. Meiner Ansicht nach bist Du ein Mann der Praxis und nicht der Theorie.
Viel Erfolg bei Deiner Entscheidung!
Viele Grüße
Das kann was von Kunden oder Auftraggebern sein, wo etwas über die Tätigkeit steht.
Hallo,
das kann ich dir leider auch nicht genau sagen. Du kannst, soweit ich weiß, durch berufliche Weiterbildung einen höheren Abschluss erlangen. Aber ob dies dann auch für die Anforderungen an der FH reicht, weiß ich nicht. Frag dort am besten mal im Studienbüro nach, wie die Erfordernisse sind.
Gruß anische
Hallo,
also eigentlich müsste die Fachhochschulreife als Studienvoraussetzung reichen. Ich z.B. habe nur den kaufmännischen Fachwirt bei der HWK erworben (in Wochenendkursen). Der hat zum Studieren auf jeden Fall gereicht. Ruf doch in der Uni wo du studieren möchstest einfach mal an. die können dir sicher weiter helfen.
Grüße
hi chaiyaphum,
da frag doch am besten bei der uni wo du studieren willst, im student service center nach. die wissen da am besten bescheid udn können dir garantiert weiterhelfen. sowas ist an jeder uni und in jedem studiengang anders.
lg falaz
Hallo,
also ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Für mein Studium brauchte ich damals auch vorab ein fachspezifisches Praktikum. Ich weiß, dass Kommelitonen sich vorher abgeschlossene Ausbildungen anrechnen lassen konnten, wenn sie z.B. kein Abitur hatten. Mit Gewissheit kann ich dir aber leider nicht sagen wie das im deinem speziellen Fall aussieht, da es meist von der Fh bzw. dem Studiengang abhängt, wie was angerechnet werden kann oder nicht.
lg
Hallo Sudi
aus meiner Sicht müsste deine Berufstätigkeit als berufliche Praxis anerkannt werden sofern sie in dem bereich liegt ion dem du studieren möchtest. Über die Fächer schriebst du nichts… Es scheint die Bürokratie tut sich etwas schwer mit so einem „Sonderfall“ einer später Studierenden. Ich würde dir raten einen persönlichen Beratungstermin beim Prüfungsausschussvorsitzenden des Studienganges des Fachbereiches zu vereinbaren in dem du studieren willst und deinen Fall vorzutragen, dich bekannt zu machen. Diese Person kann dir auch sagen ob du die Studienvorraussetzungen erfüllst bzw dir keine Illusionen machst. NImm es als Beratung. Mit dieser Person, einem Lehrednen vom Fach kannst du besprechen wie ihr es machen könnt, dass die Verwaltung dich akzeptiert. GGF kann dieser Prof bestätigen dass du die nötigen Praktika durch deine Berufstätigkeit erworben hast. Aus meiner Sicht geht es nur wenn der Beruf/ die Branche in dem du gearbeitet hast dem Studienwunsch entspricht.
Persönliche Beratung in SOnderfällen sit sicher sinnvoll
.Viel Erfolg
Wobi
hi sudi,
ich finde deinen fall sehr interessant. Aber was heißt, dass du noch deinen Abschluss zuerkannt bekommen musst? Vielleicht könntest du mir schreiben, wo du welchen Studiengang belegen möchtest?! 
Auf jeden Fall weiterhelfen kann dir IMMER das zur Uni oder Fachhochschule zugehörige Prüfungsamt.
In den meisten Studiengängen ist es durchaus möglich, Praktika, Ausbildungen oder Berufserfahrung anzurechnen, also schreib mir doch mal was du gern studieren würdest.
Liebe Grüße!
Kristin