Was fragt der vermieter

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“ mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

Also:
der Vermieter wird wissen wollen ob du solvent bist…d.h. Arbeit hast? Genug Einkommen da ist…

Fragen sollst du nach den Nebenkosten, wie hoch die sind? Ist es eine große Wohnung und die Nebenkosten extrem niedrig ist was faul…das gibts nicht bei den momentanen Energiepreisen. Das bedeutet eine saftige Nebenkostennachzahlung am Jahresende. Viele Vermieter geben die Nebenkosten niedrig an un ihre Wohnung attraktiver zu machen!Also nachfragen…

Frage auch wie es mit Mieterhöhungen aussieht. Staffelmiete usw. gibt es leider auch noch!
Viel Erfolg
Petra

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

er kann alles fragen! ehrlichkeit ist die beste basis!
ausweis mitnehmen,verdienstbescheinigung der letzten 3
monate,
über krankheiten brauchen sie nichts zu sagen, es sei denn
die krankheit würde andere mieter beeinträchtigen,
ob sie schwanger sind ,kann er fragen, dürfen sie aber
lügen, er versucht hauptsächlich ihren sozialen status
zu erfahren, wie finanzstärke, geisteshaltung
und ihren i q und wie es an ihrer arbeitsstätte geht.
viel glück

  • Personalausweis
  • Selbstauskunft (Beruf, Einkommen, finanzielle Verpflichtungen, Familie)
  • Schufa-Auskunft
  • Raucher/Nichtraucher
  • Haustiere
  • Partner/in
  • Grund des Umzuges
  • Hobbies (Musikfreaks, Autoschrauber u. Alles-Selbermacher sind suspekt)
  • der ideale Mieter hat soziale Kompetenz, geht mit der Mietsache pfleglich um, kümmert sich auch mal selber um Problemebehebung und zahlt pünktlich.
    Viel Glück
    hardy

Hallo erst mal!also als erstes-Vermieter sind auch nur Menschen! Er wird so viele Fragen nicht stellen, eher mußt du dir einiges parat legen. Du mußt wissen, was für dich wichtig ist und was nicht. Dein Vermieter wird eine Hausordnung haben in dem verschiedene Themen, wie zum Beispiel Haustiere beschrieben sind. Wichtig für dich ist ein ordnungsgemäßer Mietvertrag( 2x lesen) und wie sich die Nebenkosten belaufen und wie sie abgerechnet werden. Deinen Vermieter interessiert vermutlich nur deine Finanzkraft( evtl.3letzten Lohnzettel) und eine bestehende Privathaftpflichtversicherung. Alles andere kann in Absprachen geklärt werden. Aber bitte alle mündlichen Zusagen deines vermieters zuhause aufschreiben mit Ort,Datum und Uhrzeit.Gedächtnissverlust ist so eine böse Sache! Wenn du noch spezielle Fragen hast, gern wieder

Vermieter können viele Dinge sagen und fragen.
Ist es ein Privatvermieter oder eine Verwaltung oder eine Gesellschaft? Das macht schon große Unterschiede.
Allgemein begeht der potenzielle Mieter erst einmal die Wohnung. Dabei ist meist der Vermieter/Verwalter/Makler anwesend. Ist das das Gespräch, das du meinst?
Ansonsten trifft der Makler und Verwalter auch manchmal eine Vorauswahl oder macht die Besichtigungen, aber der Vermieter will vorher den Mieter sehen,um sich ein eigenes Bild zu machen.

Was will ein Vermieter? Sicherlich einen solventen, ruhigen Mieter, der begeistert von der Wohnung ist, nichts ändern oder einfordern möchte und alles in Schuss hält und repariert und den Wert erhält oder verbessert, ohne damit den Vermieter zu benachteiligen.

Was will der Mieter? Sicherlich…
Und irgendwo dazwischen ist die Realität.
Und die handelt man im besten Fall bei einem solchen Gespräch aus, ist wie ein Bewerbungsgespräch…
Feste Fragen sind häufig: Wie viele ziehen ein? Warum will man die Wohnung? Warum zieht man aus der alten aus? Wie viel verdient man? Will man langfristig mieten?
Jenachdem oder um vorbereitet zu sein, kann es hilfreich sein, eine Verdienstbescheinigung zu haben oder eine „Unbedenklichkeitserklärung“ des vorherigen Vermieters.
Aber Achtung: Wer die schon vorher herausrückt, kann vielleicht den Eindruck erwecken, diese nötig zu haben…
Dies sind nur allgemeine Angaben, was in einem Gespräch stattfinden kann. Genaueres kann man eigentlich nicht sagen und schon gar nicht mit deiner Vorinformation, denke ich.

Hallo,

Personalausweis, Einkommensnachweis. Persönliche Angaben (wie Schwangerschaft, Religion, Partei, Sexualität) gehen den Vermieter nix an, hier darf auch „gelogen“ werden.
Auskunft über Personenanzahl (Kinder) die in die Wohnung ziehen, Beruf und Gesamteinkommen darf der Vermieter verlangen.
Der Vermieter kann auch einen Mietstatus (Zahlungsmoral) des jetzigen Vermieters verlangen.

Ansonsten nett und freundlich sein … ;o)

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

wow… danke viel mal für die tipps…

hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht xD

gruss

wow… danke viel mal für die tipps…

hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht xD

grussapar

Und nochwas ist mir eingefallen!
Kaution, drei Kaltmieten sind erlaubt!
Du machst bei der Bank ein Sparbuch/ Kautionsbuch. Die Banker wissen das was zutun ist! Das Buch bekommt der Vermieter ausgehändigt. Ratenzahlung geht auch, falls es dir zu viel auf einmal ist, kannst du es auch in einigen Raten einbezahlen, das sollte der Verm. so akzeptieren. In der Regel ist die Kaution bei Vertragsabschluss fällig.
Hausordnung abklären.-
Wände streichen… erlaubt? Sanitäranlagen ok? Schimmel? Alles gleich ansehen und drüber reden …danach ist immer schlecht und gibt nur unnötigen Ärger.
LG Petra

Hallo,

folgendes kann hilfreich sein:

  • je nachdem Arbeitsvertrag (bei Umzug wg. Job-Wechsel) oder die letzten drei Entgeltnachweise dürfen verlangt werden (zumindest bei Vertragsschluss).
  • falls vorhanden Nachweis über Hausratsversicherung
  • Personalausweis kann nie schaden

Ansonsten ist Schreibzeug immer gut.

Mehr fällt mir spontan nicht ein!
Gruß Schneemann

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

Guten Tag fakeAsmile,
es kann sein, dass der Vermieter sich erkundigt, ob du einen festen Arbeitsplatz hast. Dann natürlich, wann du genau einziehen willst, ob du Haustiere hast. Mehr fällt mir spontan nicht ein.
Nimm Stift und Zettel mit, sowie einen Zollstock. Frag nach Stellplätzen oder Garagen für das Auto. Frag, warum der Vormieter ausgezogen ist, wie hoch die Nebenkosten sind. Alles weitere wird sich aus dem Gespräch ergeben. Ich wünsch dir viel Spaß bei der Besichtigung.
MfG Campi

hallo, ich bin vermieter. wenn ich eine wohnung vermieten moechte, achte ich beim mieter auf jobnachweis, ob er dort in der probezeit ist oder nicht mehr, ob er puenktlich ist, wie er oder sie spricht, ich frage nach referenzen von vorigen vermietern, frage nach einer meldebescheinigung des jetzigen wohnortes. wenn das alles stimmt und man sich einig wird, was kinder oder tiere anbelangt, entscheidet nur noch die sympathie.

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

Ein Vermieter will sicherstellen, das der Mietinteressent die Miete und künftige Mieterhöhungen zahlen kann und wie das Verhalten und die Zahlungsmoral des Mietinteressent in der Vergangenheit war.

Gefragt wird nach Schulden, anhängigen Prozessen, Verurteilungen, Vorstrafen, Zahlungsproblemen, eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid), Gehalts- und Beschäftigungsnachweisen, gegebenenfalls polizeiliches Führungszeugnis, SCHUFA-Selbstauskunft, Bankauskunft, den letzten 2 bis 3 Vermietern, derzeitiger Arbeitgeber, derzeitige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Raucher, Hobbys, Hausmusik, Parties, Grillen, Haustiere, Kinder, sonstige Bewohner die mit einziehen sollen, Mietkaution in Bar, Belege dass und wann die Mietzahlungen geleistet wurden, usw…

Bei großem Interesse an der angebotenen Mietwohnung ist es daher sinnvoll möglichst viele Unterlagen dabeizuhaben.
Z.B. Kopien vom Personalausweis und die Originale aller einziehenden Personen.
Offen- und Ehrlichkeit sollte von Anfang an auf beiden Seiten da sein!
Daher ist es besonders wichtig, dass der Mietinteressent seine Wünsche und Vorstellungen von Anfang an genau und vollständig darlegt.

Der Mietinteressent solte sich die Umgebung der Mietwohnung ganz genau anschauen - bei vollem Tageslicht und möglichst zu Berufsverkehrszeiten. Möglichst viele unmittelbaren Wohnungsnachbarn und einige in den Häusern daneben befragen.

Wichtig ist auch eine möglichst realistische Abschätzung der zu erwartenden Betriebs- und Nebenkosten. Bei vergleichbaren Wohnungen erfragen und den neuen Vermieter fragen.
Es kommt bei den Heizungs- und Wasserkosten entscheidend auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner an.

Ein Vermieter will sicherstellen, das der Mietinteressent die Miete und künftige Mieterhöhungen zahlen kann und wie das Verhalten und die Zahlungsmoral des Mietinteressent in der Vergangenheit war.

Gefragt wird nach Schulden, anhängigen Prozessen, Verurteilungen, Vorstrafen, Zahlungsproblemen, eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid), Gehalts- und Beschäftigungsnachweisen, gegebenenfalls polizeiliches Führungszeugnis, SCHUFA-Selbstauskunft, Bankauskunft, den letzten 2 bis 3 Vermietern, derzeitiger Arbeitgeber, derzeitige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Raucher, Hobbys, Hausmusik, Parties, Grillen, Haustiere, Kinder, sonstige Bewohner die mit einziehen sollen, Mietkaution in Bar, Belege dass und wann die Mietzahlungen geleistet wurden, usw…

Bei großem Interesse an der angebotenen Mietwohnung ist es daher sinnvoll möglichst viele Unterlagen dabeizuhaben.
Z.B. Kopien vom Personalausweis und die Originale aller einziehenden Personen.
Offen- und Ehrlichkeit sollte von Anfang an auf beiden Seiten da sein!
Daher ist es besonders wichtig, dass der Mietinteressent seine Wünsche und Vorstellungen von Anfang an genau und vollständig darlegt.

Der Mietinteressent solte sich die Umgebung der Mietwohnung ganz genau anschauen - bei vollem Tageslicht und möglichst zu Berufsverkehrszeiten. Möglichst viele unmittelbaren Wohnungsnachbarn und einige in den Häusern daneben befragen.

Wichtig ist auch eine möglichst realistische Abschätzung der zu erwartenden Betriebs- und Nebenkosten. Bei vergleichbaren Wohnungen erfragen und den neuen Vermieter fragen.
Es kommt bei den Heizungs- und Wasserkosten entscheidend auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner an.

.

Ein Vermieter will sicherstellen, das der Mietinteressent die Miete und künftige Mieterhöhungen zahlen kann und wie das Verhalten und die Zahlungsmoral des Mietinteressent in der Vergangenheit war.

Gefragt wird nach Schulden, anhängigen Prozessen, Verurteilungen, Vorstrafen, Zahlungsproblemen, eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid), Gehalts- und Beschäftigungsnachweisen, gegebenenfalls polizeiliches Führungszeugnis, SCHUFA-Selbstauskunft, Bankauskunft, den letzten 2 bis 3 Vermietern, derzeitiger Arbeitgeber, derzeitige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Raucher, Hobbys, Hausmusik, Parties, Grillen, Haustiere, Kinder, sonstige Bewohner die mit einziehen sollen, Mietkaution in Bar, Belege dass und wann die Mietzahlungen geleistet wurden, usw…

Bei großem Interesse an der angebotenen Mietwohnung ist es daher sinnvoll möglichst viele Unterlagen dabeizuhaben.
Z.B. Kopien vom Personalausweis und die Originale aller einziehenden Personen.
Offen- und Ehrlichkeit sollte von Anfang an auf beiden Seiten da sein!
Daher ist es besonders wichtig, dass der Mietinteressent seine Wünsche und Vorstellungen von Anfang an genau und vollständig darlegt.

Der Mietinteressent solte sich die Umgebung der Mietwohnung ganz genau anschauen - bei vollem Tageslicht und möglichst zu Berufsverkehrszeiten. Möglichst viele unmittelbaren Wohnungsnachbarn und einige in den Häusern daneben befragen.

Wichtig ist auch eine möglichst realistische Abschätzung der zu erwartenden Betriebs- und Nebenkosten. Bei vergleichbaren Wohnungen erfragen und den neuen Vermieter fragen.
Es kommt bei den Heizungs- und Wasserkosten entscheidend auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner an.

Ein Vermieter will sicherstellen, das der Mietinteressent die Miete und künftige Mieterhöhungen zahlen kann und wie das Verhalten und die Zahlungsmoral des Mietinteressent in der Vergangenheit war.

Gefragt wird nach Schulden, anhängigen Prozessen, Verurteilungen, Vorstrafen, Zahlungsproblemen, eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid), Gehalts- und Beschäftigungsnachweisen, gegebenenfalls polizeiliches Führungszeugnis, SCHUFA-Selbstauskunft, Bankauskunft, den letzten 2 bis 3 Vermietern, derzeitiger Arbeitgeber, derzeitige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Raucher, Hobbys, Hausmusik, Parties, Grillen, Haustiere, Kinder, sonstige Bewohner die mit einziehen sollen, Mietkaution in Bar, Belege dass und wann die Mietzahlungen geleistet wurden, usw…

Bei großem Interesse an der angebotenen Mietwohnung ist es daher sinnvoll möglichst viele Unterlagen dabeizuhaben.
Z.B. Kopien vom Personalausweis und die Originale aller einziehenden Personen.
Offen- und Ehrlichkeit sollte von Anfang an auf beiden Seiten da sein!
Daher ist es besonders wichtig, dass der Mietinteressent seine Wünsche und Vorstellungen von Anfang an genau und vollständig darlegt.

Der Mietinteressent solte sich die Umgebung der Mietwohnung ganz genau anschauen - bei vollem Tageslicht und möglichst zu Berufsverkehrszeiten. Möglichst viele unmittelbaren Wohnungsnachbarn und einige in den Häusern daneben befragen.

Wichtig ist auch eine möglichst realistische Abschätzung der zu erwartenden Betriebs- und Nebenkosten. Bei vergleichbaren Wohnungen erfragen und den neuen Vermieter fragen.
Es kommt bei den Heizungs- und Wasserkosten entscheidend auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner an.

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

Hallo zusammen Heute Abend habe ich das erste „Mietgespräch“
mit einem möglichen Vermieter. Könnt ihr mir vielleicht ein
paar Tipps geben, was er alles fragen könnte? Und was ich
allenfalls mitnehmen muss? Danke schon im Voraus.

Hallo,
Fragen des Vermieters hinsichtlich der Verhältnisse des Mieters
Immer häufiger stellen Vermieter Fragen nach den wirtschaftlichen aber auch persönlichen Verhältnissen des Mieters, sog. Mieterselbstauskunft.

  1. Interessenlage

Die Interessenlage wird einerseits davon bestimmt, dass der Vermieter erhebliche Vermögenswerte in die Hände des Mieters gibt. Der Mieter „überlässt“ dem Vermieter andererseits Daten, hinsichtlich derer er nicht mehr nachvollziehen kann, wo diese uU hingelangen.

  1. Reichweite des Auskunftsrechts

Inwieweit der Mieter Fragen des Vermieters wahrheitsgemäß beantworten muss, richtet sich nach einer Interessenabwägung hinsichtlich der Interessen von Mieter und Vermieter. Im Ergebnis darf der Vermieter grundsätzlich Auskünfte vom Mieter verlangen. Die Reichweite des Auskunftsrechts bestimmt sich nach dem Ziel der Frage, wobei Fragen, die auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters abzielen, eher zuzulassen sind, als solche nach persönlichen Verhältnissen.

a). Grundsätzlich zulässig sind Fragen:

  • nach einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz oder Restschuldbefreiung,

  • ob der Mieter bereits einmal Mieter des Vermieters war,

  • nach dem Familienstand,

  • nach dem Arbeitgeber, dem Arbeitseinkommen, der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses,

  • nach den allgemeinen Einkommensverhältnissen.

b). Unzulässig sind folgende Fragen:

  • nach laufenden Ermittlungsverfahren,

  • nach politischen Sympathien und Parteizugehörigkeit,

  • nach Schwangerschaft, Kinderwunsch,

  • nach einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Mieterverein,

  • nach Vorstrafen,

  • nach Betreuung.

c) Je nach Fall, ist hinsichtlich der Frage nach dem Grund des Wohnungswechsel zu entscheiden. Zulässig wird die Frage nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs sein, unzulässig dagegen die Frage nach anderen Kündigungsgründen.

  1. Folge für den Mieter

a) bei unzulässigen Fragen

Hat der Vermieter eine unzulässige Frage gestellt, braucht der Mieter diese nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

b) bei zulässigen Fragen

Zulässige Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten. Die wahrheitswidrige Beantwortung berechtigt den Vermieter, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, womit der Vertrag rückwirkend als nicht geschlossen gilt.

Dies gilt uneingeschränkt vor Einzug des Mieters in die Wohnung. Nach Einzug des Mieters ist die Anfechtungsmöglichkeit umstritten. Dem Vermieter soll dann aber ein Recht zur fristlosen Kündigung zustehen.

Gruß

P.S. Bei Google gibt es hinreichend Antworten

Pico95

Beruf? Verdienst? Freund(in)?