Was für ein arbeitsvertrag minijob ist nötig?

Liebe Experten, braucht man für einen Minijob, in der Gastronomie in diesem Fall, einen Arbeitsvertrag? Mein Chef sagt es ist nicht erfoerderlich, was meint ihr? Vielen Dank für Hinweise.

Hallo,

ein Vertrag ist immer gut. Man hat was in der Hand und die Kündigungsfristen sind festgelegt u.v.m…
Allerdings kann ich nich sagen ob es üblich ist für Minijobs keinen Vertrag zu machen.

Sie können sich mal bei einer Gewerkschaft schlau machen. Die beraten häufig auch Nichtmitglieder.
Vielleicht haben die auch eine Vorlage.

Viel Glück
Viele Grüße

Ein Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich aber eine genaue Abrechnung. Falls Sie jedoch arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet sind dann muss der Arbeitgeber Ihnen die sozialen Leistungen abziehen, da Sie sonst später Probleme mit der Deutschen Rentenversicherung bekommen.

Liebe Experten, braucht man für einen Minijob, in der
Gastronomie in diesem Fall, einen Arbeitsvertrag? Mein Chef
sagt es ist nicht erfoerderlich, was meint ihr? Vielen Dank
für Hinweise.

  • Verträge bedürfen zun. NICHT d. Schriftform
  • D. Vorteil eines schriftl. Vertrages ist, d.d.abgesprochenen Konditionen nach- u. beweisbar sind:
    > Entgelt
    > Urlaub
    > Weihnachtsgeld
    > Anzahl d. Stunden u.d. Lage etc…

Theoretisch ist keiner nötig, nur sind dann Absprachen wie Arbeitsort, Tätigkeit, Bezahlung, Stundenzahl, Urlaub u.ä. nicht nachweisbar.
Ein Minijobber hat die gleichen Rechte wie ein „normaler“ Arbeitnehmer.
Ein einfaches Schriftstück, welches alle Absprachen beinhaltet und beide unterschreiben würde genügen.
Wenn sich der zukünftige Arbeitgeber dagegen sträubt würde ich persönlich mal Gedanken drüber machen warum.
Wenn für ihn klar ist, dass das alles eingehalten wird sollte es auch kein Problem sein so etwas zu unterschreiben.
Setzt doch einfach selbst was auf und bitte ihn zu unterschreiben, dann hat er ja auch etwas nachweisbares über Absprachen.

lg
Krümel

Hallo,

ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere auch, mit Ausnahmen in der Abführung der Abgaben (pauschale Versteuerung/Sozialversicherung)!
In einem Arbeitsvertrag wird u.a. die Arbeitszeit, Anzahl Stunden, Vergütung, Urlaubstage usw. geregelt. Wie möchtest du im Falle eines Falles all dies Nachweisen?
Schönes WE
Svalroph

Hallo,

über Google findet man mit denSchlagwörtern Minijob, Arbeitsvertrag, erforderlich schnell weiterführende Informationen. Generell ist es so, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag bei KEINEM Beschäftigungsverhältnis gesetzlich vorgesehen ist. Kommt es aber zum Streifall sind mündliche Verträge schwer nachzuweisen. Generell gelten bei mündlich geschlosenen Verträgen die gesetzlichen Rechte und Pflichten(Urlaubsanspruch, Kündgungsfrist, etc.)

VG

Guten Tag,

gemeint ist sicher, ob man einen SCHRIFTLICHEN Vertrag braucht.

Grundsätzlich ist es nämlich so, dass ein Arbeitsvertrag schon dann zustande kommt, wenn man sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt hat, dass eine bestimmte Arbeit gegen ein bestimmtes Entgelt erbracht werden soll.

Ratsam ist aber immer ein schriftlicher Vertrag. Dann gibt es später ein Papier aus dem (hoffentlich) klar hervorgeht, was gewollt war. Außer dem Entgelt und der konkrten Arbeitsleistung kann es z.B. später Streit geben über Überstundenverpflichtung und -bezahlung, Einsatzzeiten, Dienstkleidung, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Brutto- oder Nettovereinbarung usw.

Es gibt natürlich Arbeitgeber, die sich darauf nicht einlassen, dann muss man entscheiden, wie wichtig die Tätigkeit für einen selbst ist.
Gruß
Martin

Liebe Experten, braucht man für einen Minijob, in der
Gastronomie in diesem Fall, einen Arbeitsvertrag?

Sinnvoll ist das in jedem Fall, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben, denn dann kann es bezüglich der Arbeitszeiten, der Bezahlung, der Kündigungsfrist,… keinen Streit geben.

Hier kannst Du einen Mustervertrag herunterladen und vielleicht mal Deinem Chef zur Unterschrift vorlegen.

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3 Privathaushalte/4 arbeitsrecht/01 Arbeitsvertrag/InhaltsNav.html? nnn=true)

Mein Chef

sagt es ist nicht erfoerderlich, was meint ihr? Vielen Dank
für Hinweise.

für jeden Arbeitnehmer braucht man einen schriftl. AV, egal ob geringf., in der Gleitzone oder normal Beschäftigte. Es kann auch der ganz normale Arbeitsvertrag genommen werden oder den Arbeitsvertrag der bei der KBS auf der Seite zur Verfügung gestellt wird

Im allgemeinen ist kein AV notwenig, da meist der Stundenlohn, die dauer, die Artbeitstage mündlich festgelegt werden und man sieht bereits nach einem Monat, ob alles stimmt.

Nur Los!

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber schwer beweisbar wenn es zu einen arbeitsrechtliche Streit kommt - außer ein glaubhafter Zeuge war zugegen, als der Vertrag mündlich geschlossen wurde. Aber wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, dann ist in fast allen Tarifverträgen ein schriftlicher Arbeitsvertrag festgeschrieben. Das kann man bei der zuständigen Gewerkschaft erfahren.

Hallo,

ja, in Deutschland ist es keine Pflicht den Arbeitsvertrag schriftlich zu machen. Aber es wird schwer, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, zu beurteilen, was war ausgemacht? Wenn Sie ihrem Arbeitgeber nicht trauen, dann würde ich einen 400-EUR-Job-Arbeitsvertrag im Internet suchen oder von der IHK holen und den ausgefüllt von beiden Seiten unterschreiben lassen. Minimum die Arbeitszeit, die dauer der Beschäftigung und das Entgelt sollten festgelegt sein.
Grüße
zeichevadda

Nun ja, ein Vertrag sichert nach allen Seiten ab, ist denn sichergestellt, dass Du als Minijobberin gemeldet wirst? Rechtlich bin ich nicht sicher, aber ich finde, Du brauchst einen Vertrag zu Deiner Sicherheit.

Gruß C

Liebe Experten, braucht man für einen Minijob, in der
Gastronomie in diesem Fall, einen Arbeitsvertrag? Mein Chef
sagt es ist nicht erfoerderlich, was meint ihr? Vielen Dank
für Hinweise.

Hallo,
ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Das wissen bloß die meisten Arbeitgeber nicht.
Das heißt Minijober haben auch Kündigungsschutz (wenn die Voraussetzungen des § 1 KSchG erfüllt sind). Auch anteiliger Urlaub steht einem zu. Oder bei Krankheit Lohnfortzahlung.
Ein Arbeitsvertrag kann egal ob Vollzeit oder Minijob auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Also ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht notwendig, jedoch aus Beweisgründen immer empfehlenswert.

Gruß
Markus

Wenn er dich im Vorraus bezahlt verzichte auf den Vertrag.

kannst ihm ja mal vorschlagen… :wink:

musst aber dann auch hingehen, wäre ja fies sonst.

Wenn es der Bruder deiner Freundin oder sonst ein naher Verwandter ist kannst ja mal nen Auge zudrücken.

Ansonsten bricht ihm ja kein Zacke aus der Krone dir nen Vertrag zu verpassen, oder ?

Gruß Cyborg und sorry für die Verspätung!

Jeder Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform

siehe Nachweisgestz:

http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

Gruß
Uli

Liebe Experten, braucht man für einen Minijob, in der
Gastronomie in diesem Fall, einen Arbeitsvertrag? Mein Chef
sagt es ist nicht erfoerderlich, was meint ihr? Vielen Dank
für Hinweise.