Was für ein Visum für Praktikum in Großbritannien

Hallo,

ich wüßte gern, was für ein Visum man braucht, wenn man die persische Staatsangehörigkeit hat und für ein 3monatiges Praktikum nach Großbritannien reisen möchte.

Ich habe mich schon erkundigt, es hieß, auf die Dame und ihr Anliegen treffe nichts zu - es gebe nur

  • Touristenvisum
  • Arbeitsvisum
  • Studentenvisum.

Sie bekommt keins von den dreien, es ist ein unvergütetes Praktikum und sie hat ihren Wohnsitz in Deutschland.

Weiß jemand von Euch darüber Bescheid?

Danke!

Generell ist ein unbezahltes Praktikum keine Arbeit. Daher wäre nur ein Touristenvisum fällig. Am besten aber bei der offiziellen Stelle für die Visumsvergabe anfragen: http://www.ukvisas.gov.uk/en/

Danke für die schnelle Antwort.
Ehrlich gesagt - wenn das so einfach wäre, wäre das Thema längst erledigt :wink:

Wir waren bei drei Visumsstellen.
Die Auskünfte waren „erschöpfend“… mit einem Touristenvisum darf sie kein Praktikum machen und ein Arbeitsvisum bekommt sie aufgrund des fehlenden Gehaltes nicht.
Keins der üblichen Visa treffe auf sie zu, hat man ihr gesagt, darum bekomme sie keins.

Aber danke für deine Mühe!

Sina

Generell ist ein unbezahltes Praktikum keine Arbeit. Daher
wäre nur ein Touristenvisum fällig. Am besten aber bei der
offiziellen Stelle für die Visumsvergabe anfragen:
http://www.ukvisas.gov.uk/en/

Guten Abend!
Deutsche Staatsangehörige brauchen kein Visum, für alle anderen gilt:
Die britische Grenzbehörde - UK Border Agency - und das Britische Generalkonsulat in Düsseldorf arbeiten in einer Partnerkooperation mit dem Dienstleistungsunternehmen WorldBridge. Alle Visumanträge werden über WorldBridge abgewickelt. Sie können auf der Website von WorldBridge unter www.visainfoservices.com erfahren, ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie einen Antrag stellen.

WorldBridge stellt außerdem Informationen per Telefonservice und E-Mail-Anfrage bereit.

Wenn Sie von Deutschland aus anrufen, erhalten Sie vom kostenpflichtigen Telefondienst von WorldBridge unter der Rufnummer 0900 1231010 begin_of_the_skype_highlighting 0900 1231010 end_of_the_skype_highlighting Informationen zur Beantragung eines Visums. Geschultes Personal erteilt alle erforderlichen Informationen für einen Visumantrag. Für diesen Anruf wird eine Gebühr von €2 pro Minute in Rechnung gestellt.

Sie können auch einen kostenpflichtigen Telefondienst unter der Nummer +49 (0)345 6 88 71 95 begin_of_the_skype_highlighting +49 (0)345 6 88 71 95 end_of_the_skype_highlighting in Anspruch nehmen. Geschultes Personal erteilt alle erforderlichen Informationen für einen Visumantrag. Für diesen Anruf wird eine Gebühr im Gegenwert von 14 US-Dollar berechnet. Sie können für die Inanspruchnahme dieses Diensts nur mit einer Kredit- oder Bankkarte mit dem Visa-, MasterCard- oder Maestro-Logo bezahlen (die Übertragung erfolgt über ein sicheres, automatisiertes System).

E-Mail-Anfragen können über die WorldBridge-Webseite gestellt werden.

Alle bereitgestellten Informationen stammen von der britischen Grenzbehörde und sind von ihr autorisiert.

Viel Erfolg!!!

Vielen Dank für die Antwort, leider hilft uns das nicht weiter. Denn Worldbridge hatte auch keine Ahnung.
Sie haben immer wieder gefragt „Ja, was denn nun? Arbeiten Sie da oder studieren Sie da?“ und sie hat gesagt, es ist ein unvergütetes Praktikum.
Darauf die Dame bei Worldbridge: Ich weiß nicht, was ich Ihnen ausstellen soll. Weder ein Touristenvisum, noch ein Jobvisum, aber ein Studentenvisum auch nicht…

Wir waren sehr ratlos.

Auch www.visainfoservices.com gab keine Auskunft in unserem Fall.

Dennoch vielen Dank!
Sina

Hallo Sina,

es könnte sein, dass ein Touristenvisum in dem Fall reicht, aber sicher bin ich da nicht.

Alle Visa-Angelegenheiten für Großbritannien werden über die Organisation „WorldBridge“ abgewickelt. Die Web-Adresse lautet https://www.visainfoservices.com/Pages/Content.aspx?..

Hier müssten Sie alle Informationen erhalten und ggf. auch direkt ein Visum beantragen können.

Viele Grüße
Carsten

Dankeschön - nutzt nur leider nix :frowning:
Denn bei denen waren wir schon. Die können nur aus ihren Unterlagen zitieren und da ist ein Fall für unbezahlte Arbeit ungleich Studium nicht dabei…
Sie haben ihr nur gesagt, daß ein Touristenvisum nicht ausreicht und da sie ein Praktikum mache, müsse sie die Arbeitsbescheinigung vorlegen, doch sie hat nur nen Praktikumsvertrag…

Daher fragte ich, ob jemand Erfahrung damit hat.
Trotzdem vielen Dank!

Sina

Hallo Sina,

Bitte entschuldige die späte Rückantwort.
Leider ist mir dahingehend nichts bekannt.
Viel Glück noch weiterhin!

Viele Grüsse
Lissy