Was für eine Strafe erwartet mich bei Betrug?

Hallöchen.
Folgendes Problem. Ich habe im Internet einen PC auf Ratenzahlung gesucht. Eine nette Frau hat mich angeschrieben, mir einen PC im Wert von 600 Euro vorgeschlagen und ich bin mit ihr einen vertrag eingegangen. Kurz darauf wurde ich bei meinem minijob gekündigt. seitdem habe ich nur noch 180 euro kindergeld im monat, was kaum zum leben reicht. demnach komme ich mit der zahlung seit über einem halben jahr nicht nach. sie hat kein geld bekommen. ich habe bereits anzeigen wegen diebstahl gehabt und wurde mit sozialstunden und 4 tagen kurzarrest bestraft, was erwartet mich? :frowning:

Hallo,

am besten ist es natürlich immer, auf die Verkäuferin zu zu gehen und ihr die Situation, in der man steckt, zu erklären. Da haben die allermeisten Menschen immernoch MEHR Verständnis für, als sich gar nicht mehr zu Wort zu melden.
Dieses Argument wird so tatsächlich in der Rechtssprechung und auch in der Rechtsfindung in Ihrem Fall so zur Sprache kommen. Dass Sie sich nämlich offenbar nicht mehr gemeldet haben (das geht aus Ihrer Email leider nicht eindeutig hervor), kann Ihnen durchaus als schuldhaftes Verhalten nach §§ 276 und 278 BGB ausgelegt werden. Daher mein Rat: Wenden Sie sich an die Verkäuferin und sagen Ihr, was Sache ist. Die nächsten Monate muss dann die Freundin eben mal die Cocktails und den Kinoabend selber zahlen - und Discobesuche müssen auch mal zurückstehen. Denn wenn Sie auch nur „Kleckerbeträge“ überweisen, zeigen Sie ihr: „Ich will zahlen, es geht aber im Moment nicht so, wie wir es gerne hätten.“ Kleinvieh macht eben auch Mist.

Den Punkt mit der Strafbarkeit habe ich gerade angerissen: wenn Sie der Verkäuferin und vor allen Dingen der Staatsanwaltschaft (sollte es tatsächlich schon zur Anzeige wegen Betrugs gekommen sein!) glaubhaft machen können, dass Sie sich das alles anders vorgestellt haben, kommen Sie vielleicht auch mit einem blauen Auge davon. Ich bin kein Rechtsanwalt, kein Polizist und auch kein Richter und kann daher nicht abschätzen, was Sie diesmal „bekommen“ könnten. Aber Good Will wird immer gerne gesehen.
Das Strafgesetzbuch sieht in § 263 die Rechtsfolge „…wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ vor. Im Jugendstrafrecht (Tat begannen im Alter von unter 21 Jahren) steht nicht das Bestrafen als Ziel des Gesetzes, sondern das Erziehen - dementsprechend kann da durchaus mit Milde gerechnet werden.
Sollten Sie noch von der Polizei verhört werden, rate ich Ihnen dringend davon ab, bei der Polizei ein Geständnis abzulegen und zu unterschreiben. Die versprechen zwar ganz gerne mal „das Geständnis wirkt sich ganz bestimmt Strafmildernd aus“, aber dieses Versprechen kann Ihnen die Polizei gar nicht geben, und noch weniger einhalten. Die gesetzliche Legitimation fehlt den Polizisten hier in Deutschland (zum Glück und auch völlig zu Recht!). Strafen kann grundsätzlich nur ein Richter verhängen. Einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einzugehen, könnte sich eventuell lohnen, wenn die Frau Sie bereits angezeigt hat, aber Sie zwischenzeitlich den Betrag bezahlt haben oder wieder dabei sind - die Staatsanwaltschaft wird dies zur Kenntnis nehmen (die Betroffene hat eine Auskunftspflicht gegenüber dieser Behörde bei Herbeiführung eines neuen Rechtszustandes!) und sich darüber freuen, dass Sie sich entsprechend engagiert haben. In dem Fall werden vermutlich wirklich nur noch einmal soziale Stunden abzuleisten sein. Und für die Zukunft: Aufpassen, nicht wahr? :wink:

Viele Grüße,

Benedikt

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Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
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das du den Betrag abstottern mußt, oder aber den Laptop zurückgeben mußt!