Was für Fachleute

Hallo,

das wahre Leben schreibt doch immer noch die besten Geschichten…

Nun der Fall:

Lieschen B. kommt am Abend von der Arbeit heim und findet in ihrem Briefkasten eine „Förmliche Zustellung des Amtsgerichtes C.“ mit dem
Vermerk auf diesem „Zugestellt am 30.August 2005,10:17 Uhr,Zusteller X.“ (eines privaten Zustell-Services).
Empfänger dieses Schreibens ist aber nicht Lieschen B.,sondern
Ricarda B.,die zwar die gleiche Straßenanschrift hat,aber in einer ganz anderen Stadt wohnt…
Da Lieschen B.eine gesetzestreue Bürgerin ist,schickt sie das Schreiben am nächsten Tag mit einem Begleitbrief,der die obige
Situation schildert,per Einschreiben an das Amtsgericht zurück.

Nun meine Frage an die Fachleute:

  1. Was ist,wenn der (falsche)Empfänger weniger „Gesetzestreu“ (oder
    der deutchen Sprache nicht mächtig) ist?? Schließlich beginnt ja
    für den „richtigen Empfänger“ ab diesem Tage eine Frist zu laufen.

  2. Widerspricht diese „Verfahrenspraxis“ nicht dem
    „Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs.
    1 GG.“ ???
    Schließlich kann der oben geschilderte Fall ja immer wieder
    vorkommen…man denke nur an gleichlautende Namen wie
    „Müller,Meier“ usw.

mfg

Frank

P.S.
Der oben geschilderte Fall ist Real und so gestern passiert…

Hi,
so richtig kann ich deine Frage nicht beantworten. Aber meines Erachtens kann ein privater Zustelldienst gar keine Zustellung vornehmen, die dem Verwaltungszustellungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwzg/
entspricht. Dort ist nur von Zustellung durch „die Post“ und durch die Behörde selbst die Rede.
Was allerdings passiert, wenn die Post diesen Fehler macht - das kann ich dir auch nicht sagen. Das Schreiben würde ja als zugestellt gelten, und die richtige Empfängerin wüsste ja nichts von Zustellung an jemand anderen und könnte dies also auch nicht beweisen. Kann man nur hoffen, dass die Zusteller der Post nicht so dä… sind wie die von den privaten Zustelldiensten (und da habe ich wirklich schon schlechte Erfahrungen mit gemacht).

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

ja das können auch private Zustelldienste…
sie werden für den „Konkreten Zustellvorgang“ mit „Hoheitsrechten beliehen“…das ist ein Ausfluß der Postreform…
aber wie man sieht mit „weitreichenden Folgen“…

mfg

Frank

Hallo,

nur mal zum Verständnis: war die Anschrift auf dem Schreiben falsch oder hat die Zustellfirma sich „vertan“?

In erstem Fall ist das Schreiben nicht zugestellt, evtl. Fristen beginnen nicht zu laufen.
Das „Recht auf Gehör“ wird nicht verletzt.

Im Zweitem Fall kann man sicherlich anhand von Einsatzplänen der Zusteller nachweisen, dass er gar nicht in der richtigen Stadt tätig war.
Auch dann ist das Schreiben nicht zugestellt - nur schwerer zu beweisen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Nelly,

ja das können auch private Zustelldienste…

das stimmt.
es muß aber auf de sendung vermerkt sein,welche zustelldienst das war. bzw auf der urkunde, die dem absender zurückgeschickt wird ist das drauf.

die post hat da kleine aufkleber, die sie benutzt.

sie werden für den „Konkreten Zustellvorgang“ mit
„Hoheitsrechten beliehen“…das ist ein Ausfluß der
Postreform…
aber wie man sieht mit „weitreichenden Folgen“…

seit dem sie dinger gelb und nicht mehr blau sind dürfen sie bei nichtantreffen dann auch eingeworfen werden.
früher ging da nur die benachrichtigung.

mfg

Frank

Hallo HaWeThie,

da wir hier in D ja keine „realen Adressen“ nennen dürfen…

Der Brief vom Amtsgericht war als Beispiel so adressiert:

Donald Duck
Entenstraße 5
99999 Entenhausen

Zugestellt wurde er aber an:

Dagobert Duck
Entenstraße 5
99990 Erpelhausen

von einem privaten Zustelldienst.

Genau deswegen ja auch meine Frage…wie soll Donald Duck denn je
von der Zustellung erfahren,wenn der „Falsche“ Empfänger den Brief
einfach wegwirft???..„Erfahren“ tut er es ja erst dann wenn z.B.
die Polizei vor seiner Tür steht und ihn verhaftet (Krasse Beispiel mal genommen)…

mfg

Frank

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