Was für Jugendstrafen für Urkundenfälschung?

Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Das Problem ist folgendes: Mein Freund (jetzt 22, bei der „Tat“, 21 Jahre) hat sein Abschlusszeugnis gefälscht weil er seinen Abschluss nicht geschafft hat. Er war zu feige es seinen Eltern zu sagen, deshalb hat er das getan. Seine Eltern haben es nichts ahnend zur Familienkasse geschickt, wegen dem Antrag auf Kindergeld. Nach einiger Zeit hat die Familienkasse herausgefunden, dass es gefälscht war. Die Eltern mussten das Kindergeld zurückzahlen, was sie auch getan haben. Außerdem hat die Familienkasse meinen Freund wegen Urkundenfälschung angezeigt. Morgen ist der Prozess. Es wird aber nach Jugendstrafmaß geurteilt. Das steht schon auf der Vorladung drauf. Was könnte meinen Freund erwarten? Er hat zum August jetzt endlich eine Ausbildung gefunden. Wenn es z.b. zu Sozialstunden etc kommen wird, wird der neue Arbeitsgeber davon unterrichtet? Ich brauche einen Rat bitte.

Hallo,
vorweg muss gesagt werden, dass das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass dein Freund höchstens 20 Jahre alt war, als er das Zeugnis gefälscht hatte, sonst wäre die Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Nehmen wir also 20 Jahre als Tatalter an, dann kann das Gericht, wenn es Reifeverzögerungen bei deinem Freund feststellt (hier vielleicht eine fehlende sittliche Reife) oder meint, dass es sich um eine jugendtypische Tat handelt (Fälschen, um dem Ärger der Eltern zu entgehen) Jugendstrafrecht anwenden.
Falls dein Freund also nach Jugendstrafrecht geahndet wird, stehen erzieherische Maßnahmen (Weisungen und Zuchtmittel) bereit, um auf die Tat zu reagieren. Alles mögliche wäre denkbar: Sozialstunden, eine Geldbuße oder die Auflage zur Schadenswiedergutmachung, Jugendarrest von einem Wochenende bis zu vier Wochen. Eine Jugendstrafe, die mindestens sechs Monate dauern würde halte ich für äußerst unwahrscheinlich und wenn würde sie sicher zur Bewâhrung ausgesetzt werden.
Das Wichtigste aber ist, dass es keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben wird, so dass der Arbeitgeber nichts von der Sache erfahren wird. Falls dein Freund sich aber mit dem gefälschten Zeugnis beim Arbeitgeber beworben hat und der kriegt das irgendwie raus, muss dein Freund mit der fristlosen Kündigung und einer Rückforderung des bereits an ihn gezahlten Gehalts rechnen!
Ich hoffe, dass ich dir/ euch weiterhelfen konnte.
Viel Glück bei der Gerichtsverhandlung
Birger

zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat 21 Jahre = kein Jugendstrafrecht.

Hallo,

wenn der Delinquent bei der Begehung der Tat 21 Jahre alt war, ist die Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschlossen (http://bundesrecht.juris.de/jgg/__1.html). Selbst wenn er bei der Tat noch keine 21 war, wird die Entscheidung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt im Zusammenhang mit der Urteilsfindung, aber nie vorher festgelegt.

Sollte er also nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ist das Strafmaß relativ eindeutig:

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Das Jugendstrafrecht, so es denn zur Anwendung kommt, kennt keine festen Strafrahmen, denn hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Somit kann es von einer Ermahnung, über Arbeitsweisungen bis zum Arrest oder zur Jugendstrafe kommen (unwahrscheinlich). Entscheidend ist in jedem Fall, ob es sich um die erste Auffälligkeit handelt, oder vorher schon andere Sachen waren. Der Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts davon, solange es keine Freiheitsstrafe wird.

Echte Einsicht und Reue sowie Geständigkeit kommen vor Gericht im übrigen immer sehr positiv an.

Bei Ersttätern ist die Justiz sehr milde, bei Mehrfachtätern hört das Verständnis und die Milde schnell auf.

Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen.

Ich gehe aber davon aus, dass es nicht so schlimm kommen wird und hoffe, dass es eine Lehre sein wird und es das erste und das letzte Mal war, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Gruß

S.J.

ich brauche dringend Hilfe. Das Problem ist folgendes: Mein
Freund (jetzt 22, bei der „Tat“, 21 Jahre) hat sein
Abschlusszeugnis gefälscht weil er seinen Abschluss nicht
geschafft hat. Er war zu feige es seinen Eltern zu sagen,
deshalb hat er das getan. Seine Eltern haben es nichts ahnend
zur Familienkasse geschickt, wegen dem Antrag auf Kindergeld.
Nach einiger Zeit hat die Familienkasse herausgefunden, dass
es gefälscht war. Die Eltern mussten das Kindergeld
zurückzahlen, was sie auch getan haben. Außerdem hat die
Familienkasse meinen Freund wegen Urkundenfälschung angezeigt.
Morgen ist der Prozess. Es wird aber nach Jugendstrafmaß
geurteilt. Das steht schon auf der Vorladung drauf. Was könnte
meinen Freund erwarten? Er hat zum August jetzt endlich eine
Ausbildung gefunden. Wenn es z.b. zu Sozialstunden etc kommen
wird, wird der neue Arbeitsgeber davon unterrichtet? Ich
brauche einen Rat bitte.

wie geschrieben …kein Jugendstrafrecht. Laut Stgb bis 5 Jahre Freiheitsstrafe (Knast)

Hallo,

ich begebe mich jetzt wieder auf ein heisses Pflaster, weil mir Rechtsberatung im Einzelfall verboten ist. Ich werde mich aber bemühen, meine Ausführungen so allgemein zu halten, dass ich nur Hinweise gebe, die man überall nachlesen könnte.

Ganz allgemein ist es so: Wer bei Begehung der Tat über 18 Jahre alt war, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist gesetzestechnisch „Heranwachsender“. Der Heranwachsende ist grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln, es sei denn es sind solche Reifeverzögerungen vorhanden, die es erfordern ihn einem Jugendlichen gleichzustellen. Das ist Frage des Einzelfalles, hierüber machen sich die Beteiligten in der Hauptverhandlung ein Bild. Es kann also kaum in der Ladung gestanden haben, dass nach Jugendstrafrecht geurteilt wird.

Und ich hoffe ich lehne mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich sage, dass es keinen Automatismus dahingehend gibt, dass der Arbeitgeber über die Verhängung von Sozialstunden unterrichtet wird. Dass er es eventuell durch Zufall erfahren könnte, kann natürlich niemals 100%-ig ausgeschlossen werden, denn die Verhandlungen gegen Heranwachsende sind öffentlich.

Ich hoffe hiermit wenigstens ein bisschen geholfen zu haben. Du kannst mich auch gern nochmals kontaktieren, wenn Du noch Fragen hast.

Herzliche Grüße

Hallo,

das kann man so pauschal nicht sagen. Auch ist noch gar nicht klar, ob tatsächlich Jugendstrafrecht angewandt wird (in der Ladung dürfte vor den Jugendrichter geladen sein, das ist auch richtig, der entscheidet aber selbst, was er anwendet).

In jedem Falle dürften, wenn es die erste Verfehlung ist, allenfalls eine Verwarnung / Geldstrafe und/oder Sozialstunden herauskommen. Die werden dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt und kommen auch nicht ins Bundeszentralregister.

Vor Gericht aber bitte mit offenen Karten spielen und den Ausbildungsplatz nicht verschweigen!

Viel Glueck!

Hi, also als erstes, wer immer die „Tat“ auch begangen hat, er war bei der Begehuung noch keine 21 Jahre alt, denn dann wäre er als Erwachsener angeklagt worden. Er kann immer noch als Erwachsener verurteilt werden, wenn die §§ 105 Abs. 1 und 2 nicht zur Anwendung kommen. Nachschauen im JGG (googeln). Aber mein Tipp: Er soll sofort sich mit der Jugendgerichtshilfe seines Ortes (meistens angesiedelt beim Jugendamt) in Verbindung setzen - wenn es sehr eilig ist auch telefonisch - und seine Bedenken zwecks Lehrstelle etc. anmelden. Ein guter und vernünftiger JGH-Helfer wird und kann zusammen mit dem Richter und Staatsanwalt ein vernünftiges Strafmaß finden. Freisprechen kann er jedoch niemanden. Also toi, toi, toi für wen auch immer. Gruß, Manfred

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort. Heute war die Verhandlung und es ist daraus eine Geldbuße von 500 € geworden. Er ist nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Es wird ihm eine Lehre sein. DANKE!!!

DANKE!! :smile: