Was für Rechte hat man als Autokäufer von privat

Hallo,
ich habe vor einiger Zeit ein Auto gekauft…
Im nachhinnein habe ich das Auto fast „blind“ gekauft weil ich gerade dringend eines brauchte. 1) die Frontscheibe hat einen Riss den ich nicht gesehen habe der Riss steht aber im TÜV bericht der Verkäufer hat mir allerdings auch nichts gesagt, kann man da noch was machen ?? und 2) der Verkäufer hatte den zweiten Schlüssel nicht zur Hand und sagt er würde den nachschicken bis heute ca. 4 Wochen ist nichts passiert ich renne die ganze Zeit hinter dem Verkäufer hinter her ich denke er wird es aussitzen wollen…Den Kaufpreis hat er leider in guten Glauben von mir schon komplett bekommen das Auto habe ich schon umgemeldet was hab ich da als Käufer für Möglichkeiten, das sind ja wissentlich verschiegende Mängel da muss ich als Käufer von privat ja auch rechte haben…Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar…

Hallo,
absolut in jeder Hinsicht keine Chance.
Bezüglich Schlüssel nur dann, wenn Sie einen Zeugen haben.
MfG kahlken

Grundsätzlich ist die erste Frage mal, ob es einen Kaufvertrag gibt. Wenn ja und es sich um einen Standardvertrag mit dem Passus „gekauft wie gesehen“ handelt, gibt es wegen dem Riss in der Scheibe wenig Chancen…

Wegen des fehlenden Schlüssels würde ich per Einschreiben eine letzte Frist setzen mit der Androhung auf rechtliche Schritte.
Das Problem ist bei dem fehlenden Schlüssel, dass deine Versicherung im Falle eines Diebstahls Probleme machen könnte. (Hat ein Bekannter mit seinem Motorrad gehabt, die Versicherung hat wegen fehlendem Ersatzschlüssen NICHT gezahlt!!!)

Viel Erfolg!

Hallo,

Im nachhinnein habe ich das Auto fast „blind“ gekauft weil ich

schlecht.

gerade dringend eines brauchte. 1) die Frontscheibe hat einen
Riss den ich nicht gesehen habe der Riss steht aber im TÜV
bericht der Verkäufer hat mir allerdings auch nichts gesagt,
kann man da noch was machen ?? und 2) der Verkäufer

war dem Käufer der Mangel bekannt? Dann ist es Pech. Kannte der Käufer den Mangel nicht, sieht es gut aus. Der Verkäufer muss bekannte Mängel nennen, sonst könnte man ein arglistiges Verschweigen unterstellen, was wiederum zu einer Haftung führt.

hatte den

zweiten Schlüssel nicht zur Hand und sagt er würde den
nachschicken bis heute ca. 4 Wochen ist nichts passiert ich

Wenn er das zugesagt hat, muss er das auch tun. Ist die Zusage schriftlich fixiert oder sonstwie nachweisbar?

Gruß

S.J.

Hallo Nimba,

sorry, war leider wieder im krankenhaus.
zu deinem fall:
erste frage: gab es einen kaúfvertrag?, wenn ja und darin steht das das fzg. gekauft wie gesehen ohne gewährleistung enthalten ist leider dann pech für dich.

hat der käufer dir vorher den tüv bericht gezeigt fals du ihn sehen wolltest?

prinzipiell: gab es von deiner seite her zegem, das er bestätigen kann wenn er verkäufer es nicht schriftlich festgehalten hat, das du den ersatzschlüssel bekommst? wenn alles nein, leider wieder pech für dich.

genau deshalb würde ich immer mit zeugen und kaufvertrag mit alles papieren und tüv sowie
Scheckhaft bestehen. Ps: die scheibe kannst du doch auch über deine teilkasko tauschen lassen, achtung auf deinen selbstbeteiligung.

gruß larry sorry ist leider so ernsthaft.

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