Was für Rechte hat man als Autokäufer von privat

Hallo,
ich habe vor einiger Zeit ein Auto gekauft…
Im nachhinnein habe ich das Auto fast „blind“ gekauft weil ich gerade dringend eines brauchte. 1) die Frontscheibe hat einen Riss den ich nicht gesehen habe der Riss steht aber im TÜV bericht der Verkäufer hat mir allerdings auch nichts gesagt, kann man da noch was machen ?? und 2) der Verkäufer hatte den zweiten Schlüssel nicht zur Hand und sagt er würde den nachschicken bis heute ca. 4 Wochen ist nichts passiert ich renne die ganze Zeit hinter dem Verkäufer hinter her ich denke er wird es aussitzen wollen…Den Kaufpreis hat er leider in guten Glauben von mir schon komplett bekommen das Auto habe ich schon umgemeldet was hab ich da als Käufer für Möglichkeiten, das sind ja wissentlich verschiegende Mängel da muss ich als Käufer von privat ja auch rechte haben…Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar…

Moin auch,

einen Riss in der Windschutzscheibe, der zudem noch im TÜV-Bericht steht, kann man nicht guten Gewissens als versteckten Mangel bezeichnen. Blindheit des Käufers ist nicht gesetzlich gedeckt. Der zweite Schlüssel muss natürlich ausgehändigt werden.

Ralph

Hallo Nimba,

Scheibe:
das mit der Scheibe ist natürlich ganz blöd gelaufen, aber „gekauft wie gesehen und probegefahren“, da hst Du ganz schlechte Karten.

Schlüssel:
Hack das ab. Lass Dir einen neuen 2. Schlüssel nachmachen, kosten 10,- Euro beim Schlüsseldienst und vergiß den Verkäufer. Bis der jetzt seinen A… bewegt kostet Dich das mindestens 20,- Euro.

222kpl

Hallo,

Lass Dir einen neuen 2. Schlüssel nachmachen,
kosten 10,- Euro beim Schlüsseldienst

Wenn man mit dem Schlüssel das Auto nicht nur aufschließen, sondern auch starten möchte (Stichwort Wegfahrsperre), dann kostet das wohl deutlich mehr. Auch eine evtl. im Schlüssel integrierte Fernbedienung für die ZV macht die Sache bei manchen Herstellern richtig teuer.
Ich denke aber, dass es hier drauf ankommt, was ihr schriftlich vereinbart habt. Ein fehlender Schlüssel könnte auch im Falle eines späteren Diebstahls interessant werden.

Was die Scheibe betrifft: Auch hier kann es interessant sein, was im Kaufvertrag steht. Da der Mangel aber im HU-Beleg steht, wirst Du sicherlich nicht beweisen können, dass Du von dem Mangel nichts wusstest. Wobei ich gerade überlege, ob der Wagen überhaupt mit dem Defekt die HU bestehen darf?

Beste Grüße
Guido