Meine tochter hat april 2010 ihren vater verlochren , er starb ganz plötzlich. Sie hatte ein sehr gutes verhaltnis zu ihm und erwar auch mein bester freünd. Er hat eine neue frau gehabt und wir wochnen in denemark. Jetzt ist meine frage. Hat meine tochter kein anspruch auf erbe und wen ja mus ich da was machen oder melden oder was weis ich. In denemark geht alles atomatisch.
Vielen dank
claudia
Die Tochter beerbt den Vater nach Deutschem Recht, wenn er Deutscher ist. Die Tochter sollte sich mit dem Standesamt in Verbindung setzen, welches für den Todesfall zuständig ist und ggfs. den Erbanspruch beim nachlassgericht des für den Verstorbenen zuständigen amtsgerichtes anmelden. Nach der Bekanntgabe des Erbes kann Sie dann das Erbe antreten oder bei Überschuldung des Nachlasses ausschlagen.
Vielen dank
Sie ist erst 13 jahre ich werde mich da erkundigen
Aber ganz schön viel die man da ansprechen muss. 