obwohl das sehr weit vom Thema „Bildung und Ausbildung“ weg führt, darf ich hier
es sei denn, sie möchte wechseln, macht dann der (neue)
arbeitgeber
Zweifel anmelden.
Seit 01.01.2002 ist der einfache Krankenkassenwechsel bei Wechsel des Arbeitgebers, meine ich, nicht mehr möglich. Es liegt am Versicherten, seine Mitgliedschaft zu kündigen und sich mit der bestätigten Kündigung die Bescheinigung der Mitgliedschaft bei der neuen KK zu besorgen. Der Arbeitgeber kann (und darf) da nichts für ihn tun.
Anders sieht es bloß aus, wenn ein bisher nicht pflichtversicherter Arbeitnehmer sich nicht selbst um eine KV kümmert. Da ist dann - meine ich - unverändert der AG frei in der Wahl der KK, bei der er den Mitarbeiter anmeldet.