Ich würde gern in Brandenburg ein Grundstück erwerben, welches möglichst einsam gelegen ist. Inwiefern und in welchen Maßen darf ich es beispielsweise mit einem Schuppen oder einer Blockhütte bebauen?
Mein Grundanliegen ist der Kauf eines Wohnmobils, In welchem ich ganzjährig wohnen will mit der entsprechenden Rückzugsmöglichkeit auf ein erworbenes Stück Natur. Wie wäre das deklariert, als Wiese, o.ä.?
Was ist erlaubt, was nicht? Darf ein Brunnen gebohrt werden, Solarfelder installiert werden,etc.?
Besten Dank,
Vercanis
Hallo!
Sicher, auf Bauland wäre das alles wohl möglich, außer es gäbe Bebauungspläne, in den Vorgaben und Einschränkungen gemacht werden.
MfG
duck313
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Hallo!
vermutlich (sogar sehr wahrscheinlich) darf man all das angedachte nicht machen !
Das ist (geschützter) Außenbereich. Dort ist bauen und wohnen grundsätzlich untersagt.
Es gibt wenige Ausnahmen, etwa für Landwirte oder öffentliche Einrichtungen wie Rückhaltebecken, Trinkwasserbrunnen, Pumpwerke…)
Manchmal darf man ein kleine Schutzhütte aufstellen, etwa an einem gepachteten Angelteich. Fest dort wohnen ist aber ausgeschlossen.
MfG
duck313
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Wären denn im Falle der Deklaration als Bauland mein Anliegen möglich, oder darf es auch dann nicht per Wohnmobil bewohnt werden?
Schließe mich der Ansicht von Duck an. Je nach Bundesland sind die Vorschriften verschieden. In Hessen darf man einen Geräteschuppen max 2X2X2 Meter errichten. Aber auch dies nicht im Landschaftsschutzgebiet oder FFh Gebiet. Ein Zaun ist ebenfalls als Bauwerk anzusehen und unzulässig.
Udo Becker