Was gehört in die Werteliste für Hausratvers.?

Hallo zusammen,

zur Zeit wird in den Medien viel darauf hingewiesen, dass in Zusammenhang einer Hausratversicherung auch das Erstellen einer Werteliste Sinn macht.

Wie detailliert sollte sie sein? Ich hätte eigentlich erwartet, nur wertvolle Dinge wie z.B. Schmuckstücke in die Liste aufzunehmen (mit Foto), der normale Kram wie Möbel und Bücher sollte doch über die Entschädigungssumme/Quadratmeter abgedeckt sein. Statt dessen lese ich, man solle Alles, auch z.B. Herd und Spülmaschine oder die ungefähre Anzahl der Taschenbücher etc., auflisten… Was sagt Ihr dazu?

Gruß, Anna.

Hallo,
grundsätzlich gehört alles dort rein, was in die Wohnung eingebraucht wurde. Herd/Küche ist oft unklar, da es auch in die Wohngebäudeversicherung gehören kann.
Ansonsten stimmt die Aussage. Es ist halt lediglich die Frage, wieviel seiner Freizeit man mit der detailgetreuen Aufstellunng verbringen möchte. Anhand einer Liste kann man aber in nicht mehr als 10 Minuten auch zu einem vernüftigen Ergebnis kommen. Dabei ist immer der Neuwert/Anschaffungswert einzutragen.
Grüsse
A.

Hallo,

grundsätzlich gehört alles dort rein, was in die Wohnung
eingebraucht wurde. Herd/Küche ist oft unklar, da es auch in
die Wohngebäudeversicherung gehören kann.

Herd/Küche ist nie unklar. Fraglich ist, wer das Risiko trägt auf der einen Seite und wie wie Küche beschaffen ist (fest vom Vermieter eingebaut, bzw. extra für diese Küche in dieser Wohnung angefertigt!!! Nur dann in Wohngebäude.)

Zur Frage. In der Branche wird bei normaler Ausstattung derzeit mit 650,- Euro Wert pro qm gerechnet (Hinweis: Unterversicherungsverzicht), bei höherwertigen Hausständen mit 800/850,- Euro pro qm. In vielen Fällen reicht das vollkommen aus.

Ich denke eine „Werteliste“ macht dann Sinn, wenn man - wie Du schon sagst - besondere Wertsachen in einer Wohnung aufbewahrt (z. B. Kunstsammlungen, wertvolle Kameras, Schmuck usw.). Diese kannst Du zusätzlich zu Deinem normalen Hausrat zusätzlich dokumentieren, bewerten und absichern lassen.

Ich selbst sehe bei normalem Hausstand keine besondere Notwendigkeit eine große Inventur durchzuführen.

Viele Grüße

Andreas

Wie detailliert sollte sie sein? Ich hätte eigentlich

So detailliert wie möglich. Im Schadensfall muß man als Geschädigter seinen Schaden beziffern können und dem Regulierer glaubhaft machen. Da macht es schon einen Unterschied ob man 100 Musik-CDs besitzt oder 200. Auch Bücher können in ihrer Summe einen erheblichen Wert darstellen oder auch die Kleidung, die sich im Laufe der Zeit ansammelt.

Wenn man es genau machen will, macht es eine ungeheure Arbeit, aber im Schadensfall ist ein detailliertes Verzeichnis bares Geld wert.

Hallo,

Ich denke eine „Werteliste“ macht dann Sinn, wenn man - wie Du
schon sagst - besondere Wertsachen in einer Wohnung aufbewahrt
(z. B. Kunstsammlungen, wertvolle Kameras, Schmuck usw.).
Diese kannst Du zusätzlich zu Deinem normalen Hausrat
zusätzlich dokumentieren, bewerten und absichern lassen.

Ich selbst sehe bei normalem Hausstand keine besondere
Notwendigkeit eine große Inventur durchzuführen.

ich kann mich „Nordlicht“ nur anschließen.

Brenzlich wird es in dem Moment, wenn der VN 120 qm Wohnfläche angibt und keine weiteren Wertgegenstände (s.o.) hat. Dann öffnet er die Tür zum Nebenraum und dort steht die Märklin Eisenbahn im Wert von 120.000 Euro oder die Puppensammlung der Ehefrau mit 40.000 Euro.
Aus Gründen der Haftungssicherheit sollte immer ein Wertverzeichnis verlangt werden und nie pauschal über qm/Unterversicherungsverzicht kalkuliert werden. „Normaler Hausstand“ definiert jeder anders, vor allem der VN dem in Beratungsgespräch der Unterversicherungsverzicht mehrmals genannt wird - ist ja auch ein nettes Wort - und sich dann im Schadenfall wundert, warum er trotz Verzicht auf Unterversicherung trotzdem nur 80.000 Euro bekommt. (i.Ü. nicht erdacht)
Grüsse
A.

Hallo,

Brenzlich wird es in dem Moment, wenn der VN 120 qm Wohnfläche
angibt und keine weiteren Wertgegenstände (s.o.) hat. Dann
öffnet er die Tür zum Nebenraum und dort steht die Märklin
Eisenbahn im Wert von 120.000 Euro oder die Puppensammlung der
Ehefrau mit 40.000 Euro.
Aus Gründen der Haftungssicherheit sollte immer ein
Wertverzeichnis verlangt werden und nie pauschal über
qm/Unterversicherungsverzicht kalkuliert werden. „Normaler
Hausstand“ definiert jeder anders, vor allem der VN dem in
Beratungsgespräch der Unterversicherungsverzicht mehrmals
genannt wird - ist ja auch ein nettes Wort - und sich dann im
Schadenfall wundert, warum er trotz Verzicht auf
Unterversicherung trotzdem nur 80.000 Euro bekommt. (i.Ü.
nicht erdacht)

Wobei dann wieder zwei Sachen fraglich sind:

1.) Hat der Versicherungsvermittler Augen?
2.) Stellt er die richtigen Fragen?

Viele Grüße

Andreas

Wobei dann wieder zwei Sachen fraglich sind:

1.) Hat der Versicherungsvermittler Augen?
2.) Stellt er die richtigen Fragen?

1.) ja, aber es fand keine Wohnungsbesichtigung statt - er war "Aug´ und Ohr der Gesellschaft - und entsprechend frei von Haftung
2.) ja einige und viel drumrumlaberrababer - mündliche Fragen und Antworten und die Beweislast vor Gericht sind schwierig

Hallo zusammen,

danke für die zahreichen Auskünfte. Werde also doch ein paar Minuten mehr investieren müssen.

Anhand einer Liste kann man
aber in nicht mehr als 10 Minuten auch zu einem vernüftigen Ergebnis kommen.

Wo gibt es so eine Liste zu finden? Online? Oder bei der Versicherungsgesellschaft?

Danke, Anna.