Hallo,
angenommen man beschädigt eine EBK und man ist gegen Mietsachschäden versichert. Was sind alles „Mietsachschäden“? Gehört eine EBK dazu?
Ich habe jetzt gehört das nur fest mit der Wohnung verbundene Gegenstände wie Boden + Toilette etc. dazu gehören, nicht aber eine Einbauküche. In einem Lexikon irgendwo im Internet gehörten Einbauschränke jedoch dazu. Das irritiert mich ein wenig.
- Frage, macht es einen Unterschied ob man beim „Wohnen“ einen Schaden verursacht (was weiß ich, etwas fallen lässt oder so) oder ob dies passiert während man die EBK selbst umgestaltet / ausbaut?
Vielen Dank schonmal
Jeffrey
Hallo,
das Einbauküchenproblem ist immer eine beliebte Sache. Grundsätzlich ist es so, dass die Versicherungen (z. B. in der Hausrat/Wohngebäude) unterscheiden zwischen:
1.) Wer trägt das Risiko (Vermieter oder Mieter)
2.) Wurde die Einbauküche extra für diese Küche angefertigt oder ist es eine „Standardküche“ á la Schwedenglück.
Letzte Frage würde ich grundsätzlich so beantworten. Wenn Dir die Küche versehentlich beim umstellen kaputtgeht dürfte das versichert sein. Solltest Du Schreinertätigkeiten an den Schränken vornehmen und es mißlingt, denke ich nicht.
Gruß
Andreas
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