Was gehört zur Entfernungspflicht?

Guten Tag, Mieter ist vor 12Jahren in eine Rohbauwohnung gezogen, will jetzt ausziehen. Muss er jetzt die Wohnung wieder in Rohbauzustand setzen??

Hallo,
wenn der Vermieter mit dem veraenderten Zustand einverstanden ist, dann nicht. Ideal (fuer den Vermieter) ist ein Erhaltungszustand, der neue Mieter geradezu anlockt.
Gruss Helmut