Was gehört zur Gartenpflege

Hallo.

Vor ein paar Tagen kam mal wieder die Nebenkostenabrechnung und ich ärgere mich über den Posten Gartenpflege.

Ich wohne in einem von zwei zusammengehörigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Parteien. Ein Mieter aus dem Nebenhaus „kümmert“ sich um die Gartenpflege.
Dafür muss jede Partei 100€ im Jahr zahlen. (Wenn ich das von allen Partein, bis auf dem der den Garten pflegt, zusammenzähle sind das 1100€ im Jahr)

Für den Preis könnte man doch echt erwarten, dass man nun einen schönen, sauberen und gepflegten Vorgarten hat, denke ich.

Wir haben einen Vorgarten und ein kleines Rasenstück hinterm Haus. Der Teil hinterm Haus wird aber von den meisten Nachbarn als Parkplatz genutzt. Unter den Balkonen ist jeweils noch ein kleines Beet. Diese Beete bepflanzen aber die Mieter die unten Wohnen jeweils selber nach ihren Wünschen.

Unser Vorgarten wird ab und an mal gemäht (würde sagen wenn es hoch kommt etwa 10 mal im Jahr. Aber nicht komplett. Hinter den Mülltonnen wuchert das Gras und das Umkraut. Als ich mich mal darüber beschwerte, hieß es da könne er nicht mähen denn da sind ja Steine und dann geht der Rasenmäher kaputt.

Gepflanzt wird nichts, vorhandenes wird nicht beschnitten, Laub wird nicht geharkt und kaputter Rasen nicht neu gesäht.
Es wird noch nicht einmal aufgeräumt (die Reste der Silvesterknaller lagen noch Mitte Februar im Vorgarten)

Wenn man es mal so sieht hat der gute Herr wohl nen super Stundenlohn.

Meine Nachbarn finden zwar auch das zu wenig gemacht wird und fegen dann selber Laub oder beschneiden die kleinen Bäumchen aber wollen sich nicht beschweren, da vor ihm angeblich eine Firma den Garten gemacht hatte und das noch teurer war. War aber wohl bevor ich einzog, kann ich nichts zu sagen.

Habe mich auch letzten Sommer schon beim Vermieter beschwert aber der meint nur dann solle ich doch was im Garten machen. Sehe ich aber auch nicht ein da ich ja schließlich schon dafür zahle.

Bin mittlerweile stinkesauer und würde diesen Posten am liebsten gar nicht zahlen und von der nächsten Miete abziehen. (musste nicht nachzahlen, darum abziehen)

Was meinen Sie, ist der Preis wirklich übertrieben oder übertreibe ich?
Was gehört normalerweise zur Gartenpflege?
Gibt es Vorschriften was mein Nachbar alles machen muss?
Wie soll ich reagieren?

Danke euch schon mal für eure Antworten.

Liebe Grüße

Hallo Ostaara,
ich halte den Betrag für angemessen, umgerechnet 3€ p/Tag oder 92€ p/Monat. Wenn jedoch nichts oder zu wenig getan wird sind die Arbeiten zu kontrolliern. Um die Arbeiten kontrollieren zu können, sollten Aufgabenbeschreibungen nach Jahreszeit (Winter, Frühjahr, Sommer und Herbst) vorliegen. Zudem sollte jemand die Arbeiten monatlich kontrollieren und auf einem Tätigkeitsblatt / Arbeitsblatt wie in Toiletten abzeichnen lassen. Dies würde ich dem Hauseigentümer freundlich anhand von beispielhaften Arbeitsblättern vorlegen und mit ihm abstimmen und zu einer Lösung kommen. Die Kontrolle könnten Sie ja übernehmen als Vorschlag.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,

bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen das Leistungsverzeichnis zu übergeben, wo die Gärtnerarbeiten aufgelistet sind. Bitten Sie ihn zudem darum, die Gartenkosten, die in der Bk-Abrechnung enthalten sind, näher zu erläutern.
Sollte er sich weigern, kündigen Sie an, die Vorauszahlung künftig um den Anteil der Gartenpflegekosten zu kürzen. Außerdem ist der Nachzahlungsbetrag aus der Bk-Abrg. nicht fällig, solange der Vermieter Ihre Einwände nicht klärend bearbeitet hat. Weisen Sie ihn auch darauf hin.

Gruß
Stefan_1962

Hallo Zur Gartenpflege gehört Rasenschnitt, Blumen- Hecken-Sträucherpflege. Baumschnitt auch wenn er nur alle 5 Jahre zum Beispiel durchgeführt wird.
Nicht umlagefähig sind Neupflanzungen aller Art.
Schauen Sie sich doch mal den Dienstleistungsvertrag mit der Gartenpflegefirma an bei Ihrem Vermieter an.

Gern sind wir bereit Ihre Abrechnung fachlich zu prüfen.
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt

Hallo,

an ihrer Stelle würde ich ein oder zwei Gartenunternehmen um einen Kostenvoranschlag bitten mit der Leistungsbeschreibung, die Sie wünschen. Wenn diese dann günstiger -und vielleicht besser- sind, dem Vermieter den Wechsel empfehlen!

Gruß
Mary