Was gehört zur Immobilie und was nicht?

Ich möchte mir eine Immobilie kaufen. Im Expose wird auf ‚einen Kaminofen im Wohnbereich‘ hingewiesen. Bei den Verhandlungen stellt sich heraus, dass dieser nicht Bestandteil der Immobilie ist und optional mit gekauft werden kann.
(die Immobilie verfügt über eine separate Heizungsanlage)

Meine Frage:
Was gehört zur Immobilie und was nicht? (Kaminofen, Einbauschränke, Heizungskörper, …)

Was gehört zur Immobilie und was nicht? (Kaminofen,
Einbauschränke, Heizungskörper, …)

Alles das, was im Kaufvertrag steht. Mit anderen Worten, es ist Verhandlungssache, ob Du den Verkäufern den Kaminofen ohne Zuzahlung abringen kannst.

P.S.: Diese Frage ist kürzlich schon einmal gestellt worden.

Was gehört zur Immobilie und was nicht? (Kaminofen,
Einbauschränke, Heizungskörper, …)

Alles das, was im Kaufvertrag steht. Mit anderen Worten, es
ist Verhandlungssache, ob Du den Verkäufern den Kaminofen ohne
Zuzahlung abringen kannst.

Das ist richtig - andererseits gehört alles zur Immobilie, was fest mit ihr verbunden ist (so sieht es auch das Finanzamt). Wenn nun ein Verkäufer außer dem Preis für das Haus auch noch etwas für den Kachelofen haben will, dann ist das nicht ganz ehrlich. Verhandelbar sind m.E. lediglich Restbestände an Brennmaterial, Möbel u.ä.

Wolfgang D.

Das ist richtig - andererseits gehört alles zur Immobilie, was
fest mit ihr verbunden ist (so sieht es auch das Finanzamt).

Auch das ist richtig. Nur was ist mit dem Gebäude fest verbunden ? Der Kaminofen, eine Einbauküche, eine Markise ? Diese Verbindungen sind ja relativ leicht zu lösen. Entscheidend finde ich, dass der Verkäufer von Beginn an klar macht, was er mit dem Gebäude zu verkaufen gedenkt.

Hallo,

Auch das ist richtig. Nur was ist mit dem Gebäude fest
verbunden ? Der Kaminofen, eine Einbauküche, eine Markise ?
Diese Verbindungen sind ja relativ leicht zu lösen.

Also bei einem gemauerten Kamin oder Kachelofen gibt es sicher kein Problem die feste Verbindung anzunehmen, bei einem nur am Abzugsrohr befestigten Stahlofen wird man sich hiermit schwer tun.

Entscheidend finde ich, dass der Verkäufer von Beginn an klar
macht, was er mit dem Gebäude zu verkaufen gedenkt.

Das dürfte der Punkt sein. Die Frage von Bestandteil und Zubehör wird erst dann interessant, wenn die Hütte bereits verkauft/gekauft ist und die eine Seite jetzt plötzlich feststellt, dass sie andere Vorstellungen hat als die andere. Hierzu sollte es aber bei anständiger Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung gar nicht kommen. D.h. wenn hier momentan erst „Interesse“ am Erwerb besteht, dann müssen alle irgendwie potentiell strittigen Fragen unabhängig von der rechtlichen Bewertung im zu vermeidenden späteren Rechtsstreit über den Preis geregelt werden.

D.h. es bringt jetzt überhaupt nichts, darüber zu streiten, ob der Ofen dazu gehören würde oder nicht, sondern man muss sagen, ob man den Ofen will oder nicht, und dann bei den Preisverhandlungen berücksichtigen, ob das Ding dabei ist oder nicht. Nicht einlassen sollte man sich als Käufer auf endlose „Sonderpreislisten“ für irgendwelche Extras. Das Haus hat in einer bestimmten Ausstattung einen bestimmten Preis (inkl. all dieser Kleinigkeiten). In den Vertrag kommt dann eine Klausel, dass mit/ohne Zubehör verkauft wird, und werden die „interessanten“ Positionen mit aufgenommen und gut ist. Dann braucht mach später auch nicht mehr über die Zubehöreigenschaft des ein oder anderen Teils sprechen.

Leider kümmern sich viele Notare nicht um solche „Kleinigkeiten“, da sie eben nicht Partei und nicht in den Prozess der Entscheidungs- und Preisfindung einbezogen sind, sondern nur die reine Beurkundung des Kaufs betreiben und fragen dann nicht nach entsprechend durchaus kritischen Dingen. Das ist der Grund dafür, dass es so eine endlose Rechtsprechung zum Zubehörbegriff gibt. Es ist daher jedem Käufer dringend anzuraten, sich bei konkreter Kaufabsicht parteiischen Rat von Leuten zu holen, die regelmäßig Immobiliengeschäfte abwickeln und mit den juristischen Feinheiten vertraut sind (die Kosten für den eigenen Anwalt dürften unter den Kosten für den ggf. versehentlich nicht mit erworbenen Kaminofen liegen).

Gruß vom Wiz

Immobilie = nichtbewegliche Güter
Heute sind Kaminöfen (oft aus Stahl) wie sie im Baumarkt zu kaufen sind meistens transportable Güter welche lediglich an den Schornstein angeschlossen werden.
im Gegensatz dazu sind gemauerte Kachelöfen oder auch offene Kamine vor Ort erstellt, und somit fest mit dem Gebäude verbunden, und gehören somit zur Immoblie.