Hallo,
Auch das ist richtig. Nur was ist mit dem Gebäude fest
verbunden ? Der Kaminofen, eine Einbauküche, eine Markise ?
Diese Verbindungen sind ja relativ leicht zu lösen.
Also bei einem gemauerten Kamin oder Kachelofen gibt es sicher kein Problem die feste Verbindung anzunehmen, bei einem nur am Abzugsrohr befestigten Stahlofen wird man sich hiermit schwer tun.
Entscheidend finde ich, dass der Verkäufer von Beginn an klar
macht, was er mit dem Gebäude zu verkaufen gedenkt.
Das dürfte der Punkt sein. Die Frage von Bestandteil und Zubehör wird erst dann interessant, wenn die Hütte bereits verkauft/gekauft ist und die eine Seite jetzt plötzlich feststellt, dass sie andere Vorstellungen hat als die andere. Hierzu sollte es aber bei anständiger Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung gar nicht kommen. D.h. wenn hier momentan erst „Interesse“ am Erwerb besteht, dann müssen alle irgendwie potentiell strittigen Fragen unabhängig von der rechtlichen Bewertung im zu vermeidenden späteren Rechtsstreit über den Preis geregelt werden.
D.h. es bringt jetzt überhaupt nichts, darüber zu streiten, ob der Ofen dazu gehören würde oder nicht, sondern man muss sagen, ob man den Ofen will oder nicht, und dann bei den Preisverhandlungen berücksichtigen, ob das Ding dabei ist oder nicht. Nicht einlassen sollte man sich als Käufer auf endlose „Sonderpreislisten“ für irgendwelche Extras. Das Haus hat in einer bestimmten Ausstattung einen bestimmten Preis (inkl. all dieser Kleinigkeiten). In den Vertrag kommt dann eine Klausel, dass mit/ohne Zubehör verkauft wird, und werden die „interessanten“ Positionen mit aufgenommen und gut ist. Dann braucht mach später auch nicht mehr über die Zubehöreigenschaft des ein oder anderen Teils sprechen.
Leider kümmern sich viele Notare nicht um solche „Kleinigkeiten“, da sie eben nicht Partei und nicht in den Prozess der Entscheidungs- und Preisfindung einbezogen sind, sondern nur die reine Beurkundung des Kaufs betreiben und fragen dann nicht nach entsprechend durchaus kritischen Dingen. Das ist der Grund dafür, dass es so eine endlose Rechtsprechung zum Zubehörbegriff gibt. Es ist daher jedem Käufer dringend anzuraten, sich bei konkreter Kaufabsicht parteiischen Rat von Leuten zu holen, die regelmäßig Immobiliengeschäfte abwickeln und mit den juristischen Feinheiten vertraut sind (die Kosten für den eigenen Anwalt dürften unter den Kosten für den ggf. versehentlich nicht mit erworbenen Kaminofen liegen).
Gruß vom Wiz